Dr. Hamer an Agder Lagmannsrett

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Sandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord

13. Mai 2009

An das
Agder Lagmannsrett
Postadresse: Statens Hus
3708 Skien
Biapparat:
Tinghus i Tønsberg
Anton Jenssensgate 9
E-post: agder.lagmannsrett@domstol.no

Klage

gegen das
am 29.04.2009 ohne Unterschrift und
am 30.04.2009 mit Unterschrift (Formfehler !!)
zugestellte Urteil des Tingrett Sandefjord,
erhebe ich Widerspruch und Klage.

A. Das Urteil enthält 3 Formfehler und ist dadurch ungültig:

  1. Es findet sich keine Anschrift einer Beschwerdeinstanz, was nach norwegischem Gesetz erforderlich ist.
     
  2. Es sind unterschiedliche Fristen genannt

    a) zur Bezahlung (oder Einspruch) der angeblichen Kosten des helsepersonellnemnds (118 072 Kr): 2 Wochen
    b) Zur Widerspruchsklage gegen das Urteil: 4 Wochen
     
  3. Schon 1 Tag vor Verkündigung des Urteils (30.04.2009) bekam ich das Urteil „inoffiziell“, d.h. ohne Unterschrift. Bei so etwas gilt ein Urteil auf der ganzen Welt als ungültig.

B. Mein Anwalt Tvedt hat das Urteil am 29.04.2009 mit den Worten kommentiert: „glatter Betrug“. Dem schließe ich mich an.

Der Betrug besteht in Folgendem:

Jeden Tag sterben auch in Norwegen 100 Patienten an Chemo und Morphium.

An Krebs würden ohne die Behandlung und ohne Panik maximal 2 Patienten sterben.

Seit ich 1981 die Germanische Neue Medizin entdeckt habe, mit der 98% der an Krebs erkrankten Patienten überleben können, begann ein Kesseltreiben gegen meine Person.

Mir wurde 1986 die Approbation entzogen, wörtlich:

wegen „Nichtabschwörens der Neuen Medizin“
und mich „Nichtbekehrens zur Schulmedizin“.

Außerdem wurde ich bereits 2x ins Gefängnis gesperrt:

einmal 1997 in Köln - wegen 3-maligem kostenlosen Informierens über die Neue Medizin;

und 2004 (aufgrund eines Internationalen Haftbefehls) - wegen Betrug und „Anstiftung zur Neuen Medizin – mit dem Ziel der Ausübung“; weil 10 Jahre zuvor 4 Patienten, die schulmedizinisch bereits austherapiert waren, und die ich nie gesehen habe, kurz vor ihrem Chemo-/Morphium-Tod noch meine Bücher gelesen und trotzdem nicht überlebt haben. Das sei Betrug.

Ich wurde aus meinem Exil von Spanien nach Frankreich ausgeliefert, und saß dort im größten Gefängnis Europas, aus dem ich am 16. Februar 2006 nach ca. 1 ½ Jahren entlassen wurde. Inzwischen mußte ich auch Spanien wieder verlassen und lebe seit dem 8. März 2007 in Norwegen.

Seit 1981 werde ich weltweit mit allen nur erdenklichen Mitteln samt Rufmordhetze verfolgt, sogar in Norwegen mit Rufmord-Hetzsendungen des staatlichen Fernsehens. Immer heißt es, mein Handeln sei unverantwortlich, weil ich nicht abschwöre.

(Tenor im Prozess in Sandefjord: … meine Germanische Neue Medizin “niederlege“, was mindestens 50-mal vom helsepersonellnemnd und Prof. Smeland verlangt wurde).

Es konnte mir nie ein Fall vorgehalten werden, auch vor dem Tingrett in Sandefjord nicht, bei dem mir ein Fehler unterlaufen sei.

Und obwohl es schon 30 Verifikationen gibt, u.a. von den Universitäten Wien, Graz, Düsseldorf und Trnava und vielen anderen Ärztegremien, dazu ein wiss. Gutachten von Prof. Beck, Bonn und von Prof. Niemitz, Leipzig, darf das helsepersonellnemnd weiter behaupten, mein Handeln sei unverantwortlich, wegen „nicht Niederlegens der Germanischen Neuen Medizin“.

C. Gerichts- und Behördenbetrug in Sandefjord

Ich hatte dagegen geklagt, daß das helsepersonellnemnd mir unverantwortliches Handeln wegen „Nicht-Abschwörens“ vorgeworfen hatte. Das war eine niederträchtige Beleidigung, die ich nicht so stehen lassen konnte.

Wehren konnte ich mich dagegen nur durch eine Klage.

Der Aufnahmerichter in Sandefjord, Peter Bygge-Hjorth sagte mir, ich dürfe mich auf nichts einlassen. Bei einer solch schweren Beleidigung sei das helsepersonellnemnd beweispflichtig dafür, daß die Germanische Neue Medizin falsch sei. Denn das sei ja der einzige angenommene Grund gewesen, warum ich hätte abschwören sollen, ansonsten hätte ich mir ja offensichtlich nach Aktenlage nichts zu Schulden kommen lassen.

Das war also der Grund meiner Klage.

Und um diese Klage fühle ich mich vom Tingrett (Charlotte Hauge) und dem helsepersonellnemnd förmlich betrogen.

Mein Anwalt hat den Prozessverlauf - nachdem nach der 1. Zeugin alle anderen Zeugen, die für insgesamt ca. 200.000 Kr. aus allen möglichen Ländern nach Norwegen gekommen waren, und aus der Gerichtsverhandlung kurzerhand ausgeschlossen wurden – den größten Prozess-Skandal der norwegischen Justizgeschichte genannt.

Die staatliche norwegische Justiz, die staatliche Ärztekammer und das staatliche norwegische Fernsehen werden sich dereinst schlimmer schämen als die römische Kurie im Fall Galilei – siehe dazu Erklärung der Patienten vom 16. April 2009 und meine Erklärung vom 24. April 2009.

Was so perfide ist, ist die Tatsache, daß in dem sympathischen Norwegen mit seinen liebenswerten Menschen solch konzertierter staatlicher Betrug möglich ist, zum Schaden von täglich 100 norwegischen Patienten – 1 Million seit 28 Jahren.

Ärztekammer und Hilfsrichterin Hauge haben von Anfang an mit voller Absicht kollaboriert, was man daran sieht, daß die Anwältinnen der Ärztekammer frech zugegeben haben, man hätte sich in der Ärztekammer nicht eine einzige Stunde mit dem Inhalt der Germanischen Neuen Medizin befaßt. Das ist angesichts der täglich 100 mit Chemo und Morphium unnötigerweise „geopferten“ Patienten so unendlich menschenverachtend, wie es schlimmer nicht mehr geht.

Es ekelt einen nur angesichts solch leichtfertigen unverantwortlicher Mißachtung unserer armen Patienten. Aber wenn der Staat selbst konzertiert solches Verbrechen des Massenmordes (anders kann man es nicht bezeichnen – siehe dazu auch Prof. Niemitz) zulässt oder selbst begeht, dann gibt es natürlich keine Kontrollmöglichkeit gegen ein solches konzertiertes Staatsverbrechen!

Anträge:

Durch das konzertierte Staatsunrecht – einfach zu ersehen daran, daß das Tingrett der Ärztekammer von vorne herein signalisiert hat … meine Klage werde sicher nicht thematisiert, die Ärztekammer brauche die Germanische inhaltsmäßig gar nicht zu untersuchen … obwohl das meine Klage war – ist mir persönlich sicherlich großes Unrecht angetan worden, denn von den 3 Jahren, die ich noch hätte praktizieren und Ärzte ausbilden können (von 2007 bis 2010), bleibt ja jetzt nur noch 1 Jahr übrig, um das es noch geht.

Aber noch mehr sind die Patienten betrogen und geschädigt worden, ja sogar geopfert worden in den vergangenen 2 Jahren. Von den Zig-Millionen auf der ganzen Welt, seit 1981, darunter auch 1 Million Norweger, ganz zu schweigen.

Mein Name steht ja symbolisch nur für die Germanische Neue Medizin und für das Überleben der z.B. an Krebs erkrankten Patienten, die mit der Germanischen Neuen Medizin zu 98% überleben können, aber mit der Schulmedizin und Chemo und Morphium zu 98% quasi „umgebracht“ werden. Deshalb ist mein einziger Antrag, daß meine ursprüngliche und immer wiederholte Klage darin bestand, wie Richter Peter Bygge-Hjorth mir geraten hatte.

Antrag:

a) daß die norwegische staatliche Ärztekammer mir die Unrichtigkeit der Germanischen Neuen Medizin nachweisen muß, durch Reproduzierung am nächstbesten Fall.

Nur für den Fall, daß sie falsch wäre, und man das nachgewiesen hätte, könnte man von unverantwortlichem Handeln sprechen;

b) angesichts von täglich in Norwegen unnötigerweise sterbenden 100 Patienten bitte ich das Lagmannsrett um eine einstweilige Anordnung, die die Ärztekammer verpflichtet, diese Prüfung, für die ich zur Verfügung stehe, und die nur 2 bis 3 Tage dauert, innerhalb von 3 Wochen durchzuführen.

Begründung:

Für jedes Gericht dieser Welt ist es die höchste und vornehmste Pflicht, dafür zu sorgen, daß Menschen – und hier täglich 100! – nicht unnötigerweise sterben müssen.

Hinter dieser Verpflichtung eines Gerichtes steht alles andere zurück.

Diese Verpflichtung hat das Tingrett Sandefjord sträflich mißachtet und sich damit schuldig gemacht an der Beihilfe zum Massenmord.

Das Gleiche gilt für die staatliche norwegische Ärztekammer und das staatliche norwegische Fernsehen.

Der Prozess in Sandefjord vom 15. bis 17. April 2009 war der schwärzeste Tag der norwegischen Justizgeschichte, ebenfalls der norwegischen Medizingeschichte, eigentlich für ganz Norwegen, und er wird ganz sicher in die Geschichte eingehen.

Es war geradezu unverschämt und sträflich, wie die Hilfsrichterin meine Klage selbstherrlich umgedreht hat, um ihren „Komplizinnen von der Ärztekammer“ und ihrem „Komplizen Prof. Smeland“ zu helfen. Dafür hat sie gnadenlos Zig-Tausende von norwegischen Patienten geopfert.

Wenn das Lagmannsrett nicht bereit ist, diese für unsere Patienten dringend notwendige einstweilige Verfügung zu treffen, werde ich unter Protest meine Klage zurück ziehen. Denn dann wüßte ich, daß das Lagmannsrett die gleiche Prozess-Farce von Sandefjord wiederholen will.

Für mein Praktizieren, für das dann bestenfalls noch 9 oder 10 Monate übrig wären, ist dieser Prozess durch den „glatten Betrug“ (Tvedt) von Sandefjord ohnehin quasi nicht mehr von Bedeutung. Dafür könnte das Gericht ganz Norwegen von einem Teil der Schuld befreien, die das Tingrett Sandefjord in Komplizenschaft mit der staatlichen Ärztekammer und in Komplizenschaft mit dem obersten Medizyner Norwegens und in Komplizenschaft mit der staatlichen Fernsehgossenjournaille auf das ganze Land Norwegen geladen hat, dadurch, daß man täglich 100 Patienten vorsätzlich sterben läßt, die nicht sterben müßten.

Dr. Hamer

P.S.

Einen Anwalt möchte ich nicht.

Der Anwaltszwang durch Hilfsrichterin Ch. Hauge war Teil Ihrer Strategie. Bei der Verhandlung war ich total an die Kette gelegt, d.h. ich durfte nichts sagen. Mein Anwalt konnte auf Medizinisches nicht antworten. Es war nicht meine Klage, die dort verhandelt wurde, sondern es ging darum, ob Hamer böse, böse, böse ist.

Und es war auch nicht mein Anwalt, will sagen: Er verfocht nicht meine Klage, sondern er diskutierte mit, ob Hamer böse sei.

Ich protestiere und klage auch gegen die Höhe der Spesen, die sich die Ärztekammer (für Nichtbeschäftigen mit der Germanischen Neuen Medizin) berechnet hat.

Meine Klage lautet eindeutig:

Die Ärztekammer hat vor Zeugen bei Gericht bestätigt, nicht eine einzige Stunde sich mit der Germanischen Neuen Medizin beschäftigt zu haben sondern hat nur Rufmordartikel über mich aus dem Internet gesammelt.

Dafür zahle ich nicht. Denn daß meine Klage nicht thematisiert werden durfte, das empfinde ich als Betrug. Und für Betrug zahle ich nicht auch noch.

ARCHIV - 2009
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