Grundrechte eingeschränkt
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Thomas W.
Gesendet: Montag, 20. Juli 2009 16:06
An: helmut@pilhar.com
Betreff: Germanische Neue Medizin nach Dr.med.Mag.theol. Ryke Geerd Hamer:
Ihre Bemerkungen zu inszenierter Vogel- und Schweine-Grippe
Das ist eine E-Mail Anfrage von Thomas W.
Ich kann Ihnen da nur Zustimmen. Ich habe in diesem Zusammenhang recherchiert, wie es denn mit Zwangsimpfung aussieht. Es wird ja immer proklamiert, dass es solche nicht gibt und solche auch nicht rechtlich abgesichert wären. Das ist eine Taeuschung, wie sich aus den Seiten http://www.bmg.bund.de ergibt:
Antworten zum Thema Impfen bei Influenza A/H1N1
auf http://www.bmg.bund.de
9. Wird das BMG eine Impfpflicht einführen, um die Krankheit zu stoppen?
Schutzimpfungen sind in Deutschland grundsätzlich freiwillig. Die Vorbereitungen, die Bund und Länder getroffen haben, sind darauf gerichtet, dass eine Schutzimpfung angeboten werden kann. Es ist zu erwarten, dass die ganz große Mehrheit der Menschen dieses Impfangebot annimmt.
Quelle: http://www.bmg.bund.de/cln_091/nn_1168248/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/S/Glossar-Schweinegrippe/Fragen-und-Antworten-Impfen.html#doc1616974bodyText9
Wie viel diese Aussage wert ist ergibt sich aus Dem Artikel 5 des Bundesgesetzblattes vom 27. Juli 2007:
Artikel 5
Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs.2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 2 des Grundgesetzes) eingeschränkt. Diese Grundrechte können auch durch die Rechtsverordnungen nach Artikel 4 eingeschränkt werden.
Wie üblich wird das Beschneiden von Grundrechten verschachtelt in verschiedenen Verordnungen und Vorschriften versteckt. Das wird natürlich nicht publik gemacht.. Lesen sollte man auch Artikel 4. Die IGV Vorschriften, die da umgesetzt werden sollen finden sich ebenfalls in dem Dokument.
Seit Inkrafttreten dieses Gesetzesblattes hat das BundesMinisteriumfuerGesundheit (BMG) völlig freie Hand was auch immer zu tun um die InternationalenGesundheitsVorschriften (IGV) durchzusetzen, sprich eine Zwangsimpfung durchzusetzen. Mal kurz am Rande in einem Gesetzesblatt versteckt.
Vor allem auf dieses: */werden die Grundrechte....... eingeschränkt...../* sollte man sein Augenmerk richten. Da steht nicht /können die Grundrechte....... eingeschränkt werden/ Nein, nein! Die *sind* eingeschränkt.
Das entsprechende Bundesgesetzblatt gibt es hier zum Download:
http://www.bmg.bund.de/cln_091/nn_1168682/DE/Service/Suche/Gesetze/Gesundheit/Internationale_20Gesundheit/Functions/internationale-gesundheitsvorschriften,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/internationale-gesundheitsvorschriften.pdf
Ich moechte Sie bitten, diese Informationen weiterzuleiten. Sollten Sie eine Idee haben, wie man sich dagegen verwehren kann waere ich dankbar fuer eine Nachricht.
Historische Anmerkung von H. Pilhar (nicht mehr veröffentlicht auf seiner Webseite):
Wie man sich gegen eine Einschränkung der Grundrechte wehren könnte?
Ich hätte da ein Idee; Dr. Hamer, 10.09.2009 - Verfassung für einen Staat Germanien