Klageerklärung an Agder Lagmannsrett
Klageerklärung
an das
Agder Lagmannsrett
Sachnr.:
08-098421TVI-SAFO
Der klagende Part:
Dr. med. Mag. Theol. Ryke Geerd Hamer
Sandkollveien 11
3229 Sandefjord
Prozessbevollmächtigte:
Keiner
(Im Tingrett durch den Rechtsanwalt Erik Bryn Tvedt, Postadresse 278, 3201 Sandefjord repräsentiert)
Der Klagegegner:
Der Staat durch das Gesundheits- und Fürsorgedepartement
Postadresse 8011 Dep.
0030 Oslo
Prozessbevollmächtigte:
Regierungsrechtsanwalt durch die Rechtsanwältin Ingrid Skog Hauge, Postadresse 8012 Dep., 0030 Oslo
Einleitung
Das Tingrett in Sandefjord fällte den 30.04.2009 in der Sache 08-098421TVI-SAFO das folgende Urteil:
1. Das staatliche Gesundheits- und Fürsorgedepartement wird freigesprochen.
2. Dr. Ryke Geerd Hamer muss innerhalb von zwei Wochen – ab der Verkündung dieses Urteils – dem staatlichen Gesundheits- und Fürsorgedepartement die Kosten von 118 072 Kronen bezahlen, mit dem Zusatz der gesetzlichen Zinsen ab dem Verfall bis die Bezahlung erfolgt.
…
Das Urteil wurde dem Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Erik Bryn Tvedt am 30.04.2009 verkündet. Die Klage traf am 15.05.2009 beim Agder Lagmannsrett ein. Die Klage muss als eine Berufung angesehen werden und ist damit rechtzeitig eingetroffen. Diese Berufung wurde vom Agder Lagmannsrett an das Sandefjord Tingrett geschickt. Das Tingrett gab dem klagenden Part im Brief vom 04.06.2009 die Frist bis zum 12.06.2009, Mängel in der Beschwerde zu berichtigen. Der klagende Part nahm am 09.06.2009 Kontakt mit dem Tingrett auf und bekam am selben Tag Hilfe, um eine Klageerklärung zu erstellen. Deshalb ist die Klage rechtzeitig eingetroffen.
In dieser Sache geht es um die Gültigkeit des Beschlusses, das vom Gesundheitsdepartement am 01.04.2009 getroffen worden ist. Im Urteil des Sandefjord Tingretts vom 30.04.2009 wurde das staatliche Gesundheits- und Fürsorgedepartement freigesprochen. Die Klage bezieht sich auf die gesamte Entscheidung, inklusive der Kostenentscheidung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Urteil des Sandefjord Tingretts vom 30.04.2009, wegen Fehlern in der Gesetzanwendung und Beweisbewertung und Sachbearbeitungsfehlern, falsch ist.
Die Sachbearbeitungsfehler sind in der Beschwerde und besonders in der „Klage“ an das Agder Lagmannsrett vom 13.05.2009 beigelegt, beim Lagmannsrett am 14.05.2009 eingetroffen.
Hauptsächlich wurden folgende Sachbearbeitungsfehler begangen:
Wie aus dem Rechtsbuch hervorgeht, wurden während der Hauptverhandlung im Gericht eine Reihe von Zeugenaussagen verhindert. Das war unrechtmässig und muss zu einer Aufhebung der Behandlung und des Urteils vom Sandefjord Tingrett führen.
Weiter wurde dem klagenden Part nicht erlaubt zu beweisen, dass die Germanische Neue Medizin richtig ist. Das würde nur 3 Tage dauern, und dennoch hatte das Gericht beschlossen, sich nicht die Zeit dafür zu nehmen. Es wird auch auf den Brief des Klägers an das Lagmannsrett vom 18.05.2009 hingewiesen. Das entspricht Sachbearbeitungsfehler und Fehler in der Gesetzanwendung, da es für die Gültigkeit des Beschlusses relevant ist.
Weitere Anführungen über die näheren Sachbearbeitungsfehler in der Sache und des Urteils vom 30.04.2009 gehen besonders aus den beigelegten Dokumentationen in den Klagen vom 13.05.2009, 15.05.2009, 18.05.2009 und 06.06.2009 hervor.
Der klagende Part wünscht dieselben Beweise anzuführen, die vor dem Tingrett angeführt worden sind und die zusätzlichen Beweise, die das Tingrett verhindert hat. Die Zeugen gehen aus dem Rechtsbuch der Hauptverhandlung im Tingrett hervor. Übrige Beweise gehen aus der Vorladung hervor, die beim Tingrett am 26.06.2008 eingetroffen ist, samt späteren Prozessschreiben.
Die Bitten des klagende Parts richtet die Aufmerksamkeit des Lagmannsretts auf die „Anträge“, die auf Seite 1 im Brief an das Lagmannsrett vom 18.05.2009 hervorkommen. Diese Bitten werden wiederholt.
Der klagende Part hat den Klagegegner aufgefordert, eine schnelle Antwort einzureichen, auch wenn die Frist 3 Wochen beträgt. Dadurch kann man Zeit und Menschenleben sparen. Das Lagmannsrett wird deshalb aufgefordert, die Sache so schnell wie möglich zu behandeln.
Der klagende Part ist der Meinung, dass das Urteil des Tingretts falsch ist und dass das Lagmannsrett ein Urteil gemäss den Ansprüchen des klagendes Parts fällen kann. Subsidiär wird angeführt, dass die Sachbearbeitung des Tingretts so mangelhaft gewesen ist, dass die Behandlung der Sache und die Entscheidung des Tingretts abgewiesen und auf eine neue Behandlung im Tingrett verwiesen wird.
Der klagende Part wurde bei der Behandlung der Sache im Tingrett durch den Rechtsanwalt Erike Bryn Tvedt, Sandefjord, repräsentiert. Wie aus der „Klage“ vom 13.05.2009 hervorgeht, wünscht sich der klagende Part, dass er nicht mehr durch einen Prozessbevollmächtigten repräsentiert werden möchte, da es ihm verhindert wird, sich so zu äussern, wie er es gerne möchte.
Ansprüche:
Prinzipiell:
1. Der Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 01.04.2008 wird für ungültig erklärt.
2. Das staatliche Gesundheits- und Fürsorgedepartement muss Dr. med. Mag. Theol. Ryke Geerd Hamer innerhalb von 14 Tagen nach der Verkündung des Urteils durch das Lagmannsrett die Kosten erstatten, mit dem Zusatz der gesetzlichen Zinsen ab dem Verfall bis die Bezahlung erfolgt.
Subsidiär:
1. Das Urteil des Sandefjord Tingretts vom 30.04.2009 in der Sache 08-098421TVI-SAFO wird aufgehoben und die Sache wird zum Tingrett geschickt, um neu behandelt zu werden.
2. Die Kostenfrage steht aus, bis die endgültige Entscheidung, die die Sache abschliesst, vorliegt.
Sandefjord, 09.06.2009
Dr. med. Mag. Theol. Ryke Geerd Hamer
Die Klageerklärung gibt es in 4 Exemplaren. 3 Exemplare werden dem Gericht übersandt und ein Exemplar behält der klagende Part.
***
Die Klageerklärung wurde im Büro des Gerichtes mit Hilfe von Tingrettsrichter, Martin B. Rove, aufgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Klagegründe und Anführungen gemäss den Wünschen des klagenden Parts aufgesetzt worden sind. Diese Anführungen haben nichts mit den Beurteilungen des Tingretts oder dem Richter zu tun, der bei der Ausarbeitung der Klageerklärung geholfen hat. Die Hilfe bestand darin, eine solche Vorladung aufzusetzen, die alle formellen Anforderungen erfüllt.
Sandefjord Tingrett, 09.06.2009
Martin B. Rove
Tingrettsrichter