Dr. Hamer an VG Hessen
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Sandkollveien 11
N – 3239 Sandefjord
22. Januar 2009
An den
Hessischen Verwaltungsgerichtshof
- 3 A 2686/08. Z
Brüder Grimmplatz 1
34117 Kassel
Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei finden Sie – das "Zweite Gesetz" über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007, Teil I, Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. Nov. 2007) – sowie das Schreiben von Rechtsanwalt Lucke aus Hürth vom 24.04.1991.
Sie ersehen daraus, daß der Entzug meiner Approbation erst am 21.12.1990 rechtskräftig geworden wäre, wenn – ja wenn es die "Bundesrepublik" noch gegeben hätte. Aber seit dem 18.07.1990 existierte das besatzungsrechtliche Provisorium namens Bundesrepublik Deutschland nicht mehr.
Nun erfahre ich aber, daß es auch per Gesetz festgestellt ist, daß die Bundesrepublik gar nicht mehr existiert, sondern wieder 4 Besatzungszonen, wie nach 1945 bis 1949.
Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der "Verfassung der DDR" die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland". Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBI. 1990, Teil 11, Seite 885, 890 vom 23.09.1990 ). Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich "auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes" bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel "BRD" aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens "Bundesrepublik Deutschland", das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhändlerisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr. Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen "Bundesrepublik Deutschland" seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach rechtswidrig und ungültig. |
Diese Besatzungszonen hat es also, wenn ich das Gesetz richtig verstehe, schon seit dem 18.07.1990 wieder gegeben.
Folglich habe ich meine Approbation nie verloren, weil der vorläufige Entzug nie rechtskräftig geworden ist.
Eine Dame aus der Registratur des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, deren Namen ich nicht nennen möchte, erzählte mir in völliger Offenheit:
Kein Karlsruher Richter glaube mehr an die völkerrechtliche Existenz der sog. Bundesrepublik. Jeder wisse, daß alles gänzlich ungesetzlich sei, was dort gemacht werde. Deshalb unterschreibe auch kein Richter mehr ein Urteil, um nicht dafür regresspflichtig zu sein, denn seit 1990 (18.07.) sei alles nur noch Kasperletheater.
Das würden die Richter beim Mittagessen auch unumwunden zugeben.
Ich weiß natürlich, daß es den Richtern mit "angemaßter Legitimität" natürlich schwer fallen muß, diesen Sachverhalt zuzugeben, denn dann war ja auch im Hessischen Verwaltungsgerichtshof die letzten 19 Jahre alles nur Kasperletheater.
Ich möchte dem Gericht für meinen Fall eine Brücke bauen.
Das Gericht könnte z.B. schreiben:
"Nach dem Bundesgesetzblatt 2007, Teil I Nr. 59 muß es mindestens als sehr fraglich gelten, ob die Bundesrepublik Deutschland nach dem 18.07.1990 noch weiter besteht. Nach dem alten Grundsatz "in dubio pro reo" muß deshalb gesagt werden, daß Herr Dr. Hamer rechtlich seine Approbation niemals wirklich verloren hat."
Dies ist mein Antrag an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hamer
Anlagen:
• Das "Zweite Gesetz" über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007, Teil I, Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. Nov. 2007)
• Schreiben von Rechtsanwalt Lucke aus Hürth vom 24.04.1991.