Dr. Hamer an Den Haag
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Sandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord
21. September 2009
An den
Internationalen Gerichtshof
Den Haag
Peace place
Betr.: Mein Schreiben vom 17.09.2009
Hohes Gericht,
im Nachtrag zu meinem Schreiben vom 17.09.2009, in dem ich dem Antrag des Prof. Dr. Sojka beigetreten bin, schicke ich dem Gericht in Den Haag heute einen Verfassungsentwurf.
Die beantragte Feststellung, daß die sog. Bundesrepublik Deutschland (BRD) kein legitimer Staat ist, sondern ein Besatzungskonstrukt, noch heute nach 64 Jahren der Besatzung, das wäre eine Negativfeststellung. Auch daß die sog. Bundesrepublik realiter als Finanzagentur in Frankfurt/Main firmiert, ist eine Negativfeststellung. An beiden Negativfeststellung gibt es nichts zu rütteln.
Diese ganze angemaßte Autorität kann man auch völkerrechtlich einen Superbetrug nennen, genauer gesagt: einen Super-Besatzungsbetrug. Aber die Damen / Herren vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag sind natürlich den Damen und Herren von der Frankfurter Finanzagentur Logen-schwester-/brüderlich und den Logenmeistern vielleicht glaubensmäßig eng verbunden. Deshalb können nur Träumer in Deutschland auf einen gerechten Spruch aus den Haag hoffen.
Vielleicht könnte uns allen ein Kompromissvorschlag weiterhelfen.
Antrag:
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag möge beschließen, daß
- unverzüglich – unter Aufsicht des Gerichtes – über den Verfassungsentwurf von allen Bürgern mit deutscher Staatsbürgerschaft abgestimmt wird.
- bis zur Abstimmung und Konstituierung einer neuen Regierung ist Deutschland weder in der EU noch in der Nato, so daß es die Chance behält, ein neutraler Staat zu bleiben,
- vor dem Bestehen einer freigewählten Regierung dürfen keine früheren Beschlüsse oder sog. Anerkennungen vorweggenommen werden. Alles muß einem frei gewählten Rechtsstaat Germanien vorbehalten bleiben. Auch alle Besatzungsstatuten sind mit Annahme der Verfassung durch das deutsche Volk hinfällig.
- Sowohl die Staatsgrenzen muß ein souveräner Rechtsstaat Germanien frei bestimmen dürfen, als auch die Gültigkeit oder Ungültigkeit von angemaßten Hoheitsakten unserer derzeitigen Besatzungsregierung (sog. BRD = Frankfurter Finanzagentur GmbH).
- Der Internationale Gerichtshof bestimmt, daß kein Staat den souveränen Rechtsstaat Germanien erpressen oder gar angreifen darf, genauso wie sich der Staat Germanien verpflichtet keinen anderen Staat anzugreifen.
Der Antrag von Prof. Sojka ist mehr als berechtigt, das weiß jeder vernünftige Mensch in Deutschland. Aber wenn die Bundesrepublik für nicht existent erklärt wird, dann hätten wir wieder entweder Besatzungs-Zonen oder eine Weimarer Verfassung, die auch wieder eine große Menge Staaten im Staate hätte. In beiden Fällen kämen wir vom Regen in die Traufe.
Wenn uns der Internationale Gerichtshof aber eine Volksabstimmung über diese neue Verfassung ermöglichen würde, würde es kein Interregnum geben.
Ich bitte darum, auch über diesen Antrag zu entscheiden.
Dr. Ryke Geerd Hamer
Beilage:
1. Verfassungsentwurf für einen deutschen Rechtsstaat Germanien
2. Kopie meines Passes