Fam. Seebald: Anzeige

Seebald – Anzeige gegen BH, Gericht und LKH
Schriftliche Anzeige, gefertigt von Barbara & Leonhard Seebald:

Frauental, am 13.12.2009

Anzeige

Wir das Ehepaar Barbara Seebald geb.30.08.69 und Leonhard Seebald geb.  26.06.72, erstatten

Gegen die Kinderschutzgruppe der Kinderklinik im LKH-Graz, Dr. Prof. Müller, Dr. Prof. Werner Zenz -
Strafanzeige wegen Betrugs, schwere Körperverletzung, versuchten Totschlags und Nötigung.

Gegen die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg: Bezirkshauptmann Dr.  Müller, Frau Mag. Hutter-Zöhrer, Frau Mag. Pichler, Mag. Andrea Barac -
Strafanzeige wegen Nötigung, Betrugs, grober Fahrlässigkeit und Beihilfe zum  versuchten Totschlag.

Gegen die Richterin Frau Mag. Verena Lenz vom Bezirksgericht  Deutschlandsberg
Strafanzeige wegen Betrugs.

Barbara Seebald
Leonhard Seebald

Beilagen:
1.) LKH Graz - KSG Dokumentation vom 28.7.2009
2.) Die Wirkungsweisen der Aids-Medikamente
3.) Schreiben an Dr. Müller - Kinderklinik, - an Staatsanwalt Dr. Christian Kroschl, - an die Richterin Mag. Verena Lenz, - an die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg
4.) Buch „Aids, die Krankheit, die es gar nicht gibt" von Dr. Geerd Hamer.
5.) Beschluss vom 2.12.2009 - Auftrag zur Psychologisierung bzw. Psychiatrisierung durch Praxisgemeinschaft Dr. Ingrid Raunigg / Dr. Andreas Willmann.
6.) Berufung des Beschlusses 610001 PS 131/09 m und Aufforderung zum Gegenbeweis


POLIZEI
POLIZEIINSPEKTION Deutschlandsberg
Bahnhofstraße 6
8530 Deutschlandsberg
TEL.: 059133/6100
pi-st-deutschlandsberg@polizei.gv.at
DVR: 0482391 UP-CODE: UP00801
Sicherheitsbehörde: BH Deutschlandsberg
GZ: E1/16538/2009-Le

Deutschlandsberg, am 14. Dezember 2009

Bearbeiter/in: Martina Legat, Bezlnsp
Telefon: 059133/6100
Fax: 059133/6100/109
E-Mail: MARTINA.LEGAT@POLlZEI.GV.AT

Zeugenvernehmung

Opfer gemäß § 65 Zi 1 Iit b StPO

Betreff: SACHVERHALTSANZEIGE

Ort der Vernehmung: oa. Dienststelle
Beginn der Vernehmung: 14.12.2009, 11:23 Uhr
Leiter/in der Amtshandlung/Vernehmung:
Sprache: Deutsch Dolmetscher erforderlich: Nein
Sonst. Anwesende Personen: BezInsp Wildbacher

Person gibt über die persönlichen Verhältnisse an:

Status: Opfer/Geschädigter
Familienname/n: SEEBALD
Familienname/n z.Zt.d. Geburt: Kuhn
Geschlecht: männlich
Vorname/n: Leonhard
Akad. Grad / Titel:
Tag, Monat, Jahr der Geburt: 26.06.1972
Ort, Bezirk, Land der Geburt: Bregenz, Bregenz, Vorarlberg
Staat: Österreich
Staatsangehörigkeit: Österreich
Wohnort:
Straße, Hausnr., Stiege, Tür: Schulgasse 19, Tür: 3,
Postleitzahl, Ort, Bezirk: 8523 Frauental an der Laßnitz, Bezirk:
Deutschlandsberg
Staat: Österreich
Telefonnummer/n: 0664 / 15-44-264 (Mobiltelefon angemeldet)
eMail-Adresse/n:
Beruf / Erwerbstätigkeit/en: Pensionist
Verhältnis z. Beschuldigten:

Belehrungen / Hinweise / Erklärungen:

Generelle Belehrung Zeuge:

Ich wurde mit dem Gegenstand der Vernehmung vertraut gemacht und ermahnt, richtig und vollständig auszusagen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mich mit einer falschen Aussage gemäß § 288 StGB strafbar machen kann. Ich werde weiters darauf hingewiesen, dass ich berechtigt bin, eine Person meines Vertrauens der Vernehmung beizuziehen.

Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer der Mitwirkung an der Straftat verdächtig ist, wer als Zeuge vernommen wurde oder werden soll und wer sonst am Verfahren beteiligt ist oder besorgen lässt, dass seine Anwesenheit den Zeugen an einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte. Vertrauenspersonen sind zur Verschwiegenheit über ihre Wahrnehmungen im Zuge der Vernehmung verpflichtet (§ 301 Abs. 2 StGB) .

Generelle Belehrung Opfer:

Opfer haben - unabhängig von ihrer Stellung als Privatbeteiligte - das Recht,

1. sich vertreten zu lassen (§ 73 StPO),
2. Akteneinsicht zu nehmen (§ 68 StPO),
3. vor ihrer Vernehmung vom Gegenstand des Verfahrens und über ihre wesentlichen Rechte informiert zu werden (§ 70 Abs. 1 StPO),
4. vom Fortgang des Verfahrens verständigt zu werden (§§ 177 Abs. 5, 194, 197 Abs. 3, 206 und 208 Abs. 3 StPO),
5. Übersetzungshilfe zu erhalten, für die § 56 StPO sinngemäß gilt,
6. an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten (§ 165 StPO) und an einer Tatrekonstruktion (§ 150 Abs. 1 StPO) teilzunehmen,
7. während der Hauptverhandlung anwesend zu sein und Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu befragen sowie zu ihren Ansprüchen gehört zu werden,
8. die Fortführung eines durch die Staatsanwaltschaft eingestellten Verfahrens zu verlangen (§ 195 Abs. 1 StPO).
9. Einspruch an das Gericht gem. ß 106 StPO zu erheben, sollte ich durch die Kriminalpolizei in meinem subjektiven Recht verletzt worden zu sein.

Ich wurde weiters darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Rechte gegebenenfalls ausdrücklichen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen  können. Akteneinsicht auf der bearbeitenden Dienststelle ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung und nur bis zur Erstattung des Abschlussberichtes an die  Staatsanwaltschaft möglich.

Opfern im Sinne des § 65 Z 1 lit. a oder b StPO ist auf ihr Verlangen  psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu gewähren, soweit dies zur Wahrung der prozessualen Rechte der Opfer unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist.

Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren, juristische Prozessbegleitung die rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

Gegebenenfalls kann hier ein Informationsblatt mit näheren Details beim Beamten der Kriminalpolizei angefordert werden.

Opfer sind weiters berechtigt, sich dem Verfahren mit einem Schadenersatzanspruch als Privatbeteiligte anzuschließen.

Nach erfolgten Belehrungen gebe ich folgendes freiwillig an:

Ich möchte heute Anzeige erstatten im Namen von meiner Gattin Seebald Barbara, geb 30.08.1969, gleich whft, und von mir gegen die in dem von mir verfassten und der Beamtin übergebenem Schreiben genannten Personen bzw. Behörden.

In diesem Schreiben gebe ich auch die Vergehen bekannt.

Der gesamte Sachverhalt ist auf meiner Homepage www.seebald.at niedergeschrieben.

Ich und meine Gattin haben insgesamt vier Kinder. Auf Grund von schulmedizinischen Thesen und mit Unterstützung der BH Deutschlandsberg wir drei Kinder auf einen Kinderkrisenplatz gebracht. Es ist dort ein laufendes Obsorgeverfahren.

Das vierte Kind ist unsere Tochter Muriel Pauline Seebald, welche am 01.02.2009 zur Welt kam. Alle angezeigten Vergehen bzw. Verbrechen beziehen sich auf mich, meine Frau und meine Tochter Muriel Pauline.

Zur Anzeige gegen das LKH Graz, insbesondere die Kinderschutzgruppe, Dr. Prof. Müller und Dr. Prof. Werner Zenz wegen Betrug, schwere Körperverletzung und versuchten Totschlags und Nötigung gebe ich folgendes an:

Dr. Zenz hat ohne Beweis bei meiner Tochter die Diagnose "AIDS" gestellt.

Die genannten Personen haben Medikamente vorwiegend AZT verschrieben, welche erwiesener weise tödlich wirken. Eine Auflistung der Medikamente und deren Wirkungsweise liegen meiner Anzeige bei.

Zur Anzeige gegen die BH Deutschlandsberg, insbesondere BH Dr. Müller, Frau Mag. Hutter-Zöhrer, Frau Mag. Pichler, Mag. Andrea Barac wegen Nötigung, Betruges, grober Fahrlässigkeit und Beihilfe zum versuchten Totschlags.

Die oben angeführten Personen der BH Deutschlandsberg lassen ungeprüfte Tatsachen zu. Die BH hätte prüfen müssen, ob es die Krankheit AIDS überhaupt gibt.

Wir wurden von der BH Deutschlandsberg genötigt, dem Kind Medikamente zu verabreichen, welche tödlich sind.

Ich lege hierbei ein Buch als Beweis bei – aids, die Krankheit, die es gar nicht gibt - von Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer.

Zur Anzeige gegen Frau Mag. Verena Lenz des Bezirksgerichtes Deutschlandsberg wegen Betrugs gebe ich an, dass Lenz hätte nicht die Psychologisierung bzw. Psychiatrisierung von uns beschließen und in Auftrag hätte geben dürfen. Den Auftrag lege ich der Anzeige bei.

Ich möchte nochmalig zum gesamten Sachverhalt bzw. zur Anzeige mitteilen, dass alles auf meiner Homepage nachzulesen ist. Ich erbitte die Staatsanwaltschaft meine gesammelten Daten aus meiner Homepage entnimmt.

Seit einem halben Jahr wird auf meiner Familie rechtlich herumgetrampelt. Ich nehme mir nun mein Recht heraus auch Anzeige erstattet wird. Mein Interesse liegt dahingehend, ob es die Krankheit AIDS nun wirklich gibt. Darauf stützt sie die oa Anzeige. Mir wurde die Anzeigenerstattung bestätigt."

Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zu lassen. Ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen. Ich habe keine Änderungen vorgenommen.

Die Vernehmung wurde von .......... bis .......... zwecks........................................ unterbrochen.

Ende der Vernehmung: 12.10 Uhr

vernehmende Exekutivbeamte:
Martina Legat, Bezlnsp

vernommene Person:
SEEBALD Leonhard

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