Fam. Seebald: Dr. Hamer an Psychologen
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Facharzt f. Innere Medizin mit Berufsverbot
wegen Nichtabschwörens der (Germanischen) Neuen Medizin
Sandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord
06. Dezember 2009
Offener Brief
Praxisgemeinschaft
Dr. Ingrid Raunigg
Dr. Andreas Willmann
Brockmanngasse 22
A - 8010 Graz
nachrichtlich:
- Justizminister
- Landeshauptmann der Steiermark
- Bezirkshauptmannschaft
- Staatsanwalt Dr. Kroschl
Sehr verehrte Frau Dr. Ingrid Raunigg, Psychologin,
sehr geehrter Herr Dr. Willmann Psychologe,
Sie haben von Frau Mag. Veronika Lenz, Richterin am Bezirksgericht Deutschlandsberg, einen Gutachterauftrag erhalten, betreffend das Ehepaar Seebald.
Sie sollen feststellen, ob sie durch Persönlichkeits- oder Verhaltensmerkmale aus "Kinderpsychologischer Sicht" ihre Kinder gefährden.
Das ist ein oberfaules Ding des Gerichtes, um die Sache "auszusitzen".
Die primär wichtige Frage ist nämlich nicht, ob die Eltern der Kinder Seebald für ihre Kinder gefährlich sind, sondern ob HIV ein Schwindel ist, was ich bewiesen habe (siehe Büchlein: "Aids, die Krankheit, die es gar nicht gibt").
Um diese Frage will sich das Gericht herumdrücken, d.h. die Frage "aussitzen", indem es nicht die Frage selbst beantwortet, wofür es beweispflichtig ist, sondern eine gutachterliche Gegenfrage in Auftrag gibt: Ob die Eltern durch eine Persönlichkeits- und Verhaltensänderung ihre Kinder gefährden – unter der Voraussetzung, daß es AIDS gibt. Dies ist aber nicht der Fall! (siehe beigefügtes Büchlein "Aids, die Krankheit, die es gar nicht gibt" [erhältlich bei AMICI DI DIRK]).
Ich lege Ihnen auch ein Büchlein über die Germanische Neue Medizin bei.
Diese Medizin wird seit 1981 von Millionen Juden bereits praktiziert. So hat der jüd. Professor Joav Merrick, Ben Gurion Universität, Beer Sheva, Israel bereits vor ein paar Jahren in einer wiss. Arbeit bestätigt: "Die beiden ersten Grundsätze von Hamers Arbeit, nämlich die psychsomatische "Eiserne Regel des Krebses" (Hamers erstes "Gesetz") und das Prinzip der Umkehrung der Pathogenese in Salutogenese (Hamers zweites "Gesetz") gelten in der heutigen Ganzheitsmedizin als anerkannt." (The Scientific World Journal, VOL: 5, p. 93-102, 20050128)
Aber in der Germanischen Neuen Medizin gibt es inzwischen 5 Biologische Naturgesetze. Trotzdem hat man eine Überprüfung der Germanischen Neuen Medizin in der Sache seit 28 Jahren "erfolgreich" verhindert, indem man nur die Frage durch meine Gegner begutachten lassen wollte, ob Dr. Hamer verrückt sei. "Bejahendenfalls" hätte man die Frage nicht überprüfen lassen müssen, ob denn die "Germanische" richtig ist, denn bei einem Verrückten braucht man ja nichts zu überprüfen.
Selbst dann nicht, wenn man schon seit 28 Jahren bei jüdischen Patienten auf der ganzen Welt diese Germanische Neue Medizin erfolgreich anwendet. Die Sterblichkeitsrate an Krebs liegt in Israel für jüd. Patienten bei 3,9% - ohne Chemo und Morphium, versteht sich.
Statt dessen sollte ich 75 mal – meist durch Gerichtsbeschluß – zwangspsychiatrisiert werden, und zwar durch meine Gegner, mit dem erhofften Ergebnis, Dr. Hamer sei paranoid, denn wenn alle Mediziner A glauben, und Dr. Hamer als einziger B, dann ist ganz klar: der Dr. Hamer ist paranoid - trotz 30 Überprüfungen / Verifikationen von Professoren, Universitäten und div. Ärzten, deren Bestätigungen jedoch alle ignoriert bzw. einfach nicht zur Kenntnis genommen worden sind (z.B. siehe Anlage: Verifikation von Trnava).
Auch Prof. Dr. phil. Dipl.-Ing. Hans-Ulrich Niemitz – Geschichte und Ethik von Technik und Naturwissenschaften an der Universität Leipzig – der erst nach dem Tod seiner Ehefrau von der (Germanischen) Neuen Medizin erfahren und sich dann intensiv damit auseinandergesetzt hat, hat am 18.03.2003 ein achtseitiges Gutachtern zur Neuen Medizin erstellt:
Fazit:
"Nach naturwissenschaftlichen Kriterien muss die Neue Medizin nach derzeitigem Wissenschaftsstand und nach derzeit bestem Wissen für richtig erklärt werden. Die Schulmedizin ist dagegen, naturwissenschaftlich gesehen, ein amorpher Brei, der wegen grundlegend falsch verstandener (angeblicher) Fakten nicht einmal falsifizierbar ist, von verifizierbar ganz zu schweigen. Sie muss deshalb nach naturwissenschaftlichen Kriterien als Hypothesensammelsurium und damit als unwissenschaftlich und nach bestem menschlichen Ermessen als falsch bezeichnet werden."
In einer weiteren Stellungnahme zur Stellungnahme der Universität Tübingen schreibt Prof. Niemitz u.a.:
"Seit über zwanzig Jahren, dabei alle Regeln von Wissenschaft, Moral und Ethik verletzend, hält die Universität Tübingen den wissenschaftlichen und insbesondere den medizinischen Fortschritt auf. Und die Konsequenzen sind erschreckend: Jahr für Jahr sind Hunderttausenden von Kranken die Möglichkeiten, sich gemäß der Neuen Medizin therapieren zu lassen, durch die illegale de facto und die jure Verbot der Neuen Medizin vorenthalten worden. Und das führte Jahr für Jahr zu hunderttausendfachem Tod – und es hört auch nicht auf. Man kann es eigentlich nur in der Dimension "Massenmord" oder "Massentötung" richtig beschreiben. Man darf es formal-juristisch so nicht benennen, denn – formaljuristisch- muß man es als etwas anderes und schlimmeres bezeichnen: formal – und so den strafrechtlichen Kategorien von Mord oder Tötung feinsinnig entzogen – ein permanenter Verfassungsbruch mit Todesfolge in hundertausenden von Fällen. Letztlich wird sich über die Universität Tübingen hinaus unsere ganze Gesellschaft und damit jeder Staatsanwalt, jeder Politiker, jede Behörde, jeder Professor, jeder Standesvertreter oder Lobbyist und jeder einzelne fragen lassen müssen, warum und wie er so etwas zulassen konnte."
Mein guter Rat an Sie: Geben Sie diesen Gutachtenauftrag, der einen eindeutigen Gerichtsbetrug beinhaltet, zurück! Lassen Sie sich nicht auf immer zu Komplizen dieses Gerichtsbetruges machen. Der Hehler ist nicht besser als der Stehler!
Frau Lenz hat mir am Telefon (siehe Brief) zugegeben, daß das Gericht beweispflichtig dafür ist, daß es AIDS gibt, und zwar als infektiöse Krankheit. Aber Sie werden mir beide zugeben, daß es "verneinendenfalls", d.h. wenn es gar kein AIDS gibt - außer als harmlose Smegma-Allergie - daß sich dann die Frage des an Sie gegebenen Gutachtens gar nicht stellt, sondern nur die Frage: wer von den Behördenvertretern, Richtern und Staatsanwälten für das in der Familie Seebald verbrochene Verbrechen schuldig ist.
Ich hoffe, das sehen Sie, wie jeder redliche Mensch, genauso wie ich.
Mein Vorschlag: Schreiben Sie an das Gericht, daß Sie dem Gutachten allenfalls näher treten könnten, wenn geklärt sei, ob es HIV zweifelsfrei als gefährliche Krankheit gibt, daß Sie aber nicht zu einem Gutachten bereit seien, bei dem vorausgesetzt werden sollte, daß es AIDS als gefährliche Krankheit gibt.
Lassen Sie sich nicht zu Narren machen.
Wenn Sie gutachten, die Eltern wollten wegen eines Persönlichkeitsdefektes kein AZT für ihre kleine Tochter akzeptieren und es gibt HIV nur als Smegma-Allergietest, dann haben Sie doch für alle Zeit den Offenbarungseid für Ihre Glaubwürdigkeit geliefert und sich zum Mitschuldigen bei diesem Behörden- und Justizverbrechen gemacht.
In dubio Pro reo!
Nach diesem Grundsatz hätte Frau Lenz augenblicklich alles niederschlagen müssen, solange sie den "albernen Smegma-Test" nicht widerlegen kann. Aber eben hat sie sich mit dem Verbrechen gegen das Ehepaar Seebald identifiziert. Sie hat die oesterreichische Un-Justiz ad absurdum geführt!
Ich hoffe, Sie wissen was Sie jetzt tun.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hamer
Anlagen:
Verifikationsurkunde Universität Trnava
Brief Dr. Stangl an Dekan
Brief Dr. Hamer an Frau Richterin Lenz