Eine EINFÜHRUNG in die GERMANISCHE HEILKUNDE®
von Dr. med. Ryke Geerd Hamer
Zum Schutz der Volksgesundheit
Auszug aus einem Artikel von Friederike Beck
... und nach Jahrzehnten klinischer Anwendung und Therapieforschung haben sich die Zellgifte (Zytostatika = Chemo = Krebs"heilmittel") in weiten Bereichen der Krebsmedizin als Fehlschlag erwiesen.
Spiegel-Zitat aus dem Jahre 1990
Am 21.5.1997 wird ein gewisser Dr. Hamer in Köln in der Nähe seiner Wohnung im Auto seines Sohnes mit vier Einsatzwagen auf der Luxemburger Straße gestoppt, aus dem Wagen gezerrt, von acht Polizisten umzingelt in Handschellen gelegt und verhaftet, eine Waffe wird dabei direkt auf den Bauch des 62jährigen gedrückt. Obwohl Hamer sich an seiner ordnungsgemäßen Wohnadresse aufhält, ist der vergebliche Haftgrund "Fluchtgefahr". Schuld sind, wie sich herausstellt, Hamers angeblich gute Verbindungen nach Spanien. Wenig später wird er einer Haftrichterin vorgeführt, die die Verhaftung bestätigt. Der Hintergrund der eigentlichen Motive scheint durch, was diese äußert:
Ich bin nicht alleine. Da gibt es Druck. Die Leute, die die Entdeckung von Dr. Hamer nicht anerkennen wollen, sind diejenigen, die ihn ins Gefängnis gebracht haben. Die hoffen auch, daß er allmählich vergessen wird.
Wer ist Dr. Hamer und um was ging es hier? Dr. Hamer gilt den einen, die sich durch seine Bücher oder persönliche Erfahrungen schlau gemacht haben, als der Entdecker von fünf biologisch-medizinischen Naturgesetzen, kurz der sogenannten Germanischen Neuen Medizin®. Viele schätzen an ihm überdies seine menschlichen Qualitäten, wenn er zum Beispiel mit hohem Einfühlungsvermögen und unglaublicher Spürnase selbst die schrecklichsten und peinlichsten Konflikte entwirrt und zu Gehirn- und Organbefunden in deutlichen und nachvollziehbaren Zusammenhang setzt.
Den anderen, die sich vor allem auf Fernsehen und Zeitungen verlassen, dröhnen sicherlich Schlagworte wie "Wunderheiler", "Scharlatan" in den Ohren.
Im Mai 1997 wird ihm von der Kölner Justiz 13facher Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz vorgeworfen. Bei zehn Fällen davon handelt es sich um von einer Klinik registrierte Telefonate, die eine verzweifelte Patientin von ihrem Krankenhausbett aus tätigte. Zehn Telefonate – zehnmal Pech für Hamer. Für die Sensationspresse stand sofort fest: "dreizehn Tote – dreizehn unglückliche Kinder und Erwachsene fielen dem ‘Wunderheiler’ zum Opfer."
Hamers Sohn, ebenfalls Arzt, veröffentlicht noch ganz unter dem Eindruck der Verhaftung eine Presseerklärung. Daraufhin wird er vom Staatsschutz (ja den gibt es!) zum Verhör zitiert, ein Verfahren wegen Beleidigung des Staates eingeleitet.
Was ist das "Heilpraktikergesetz" (HPG)? Es ist zwar ein noch vom Führer und Reichskanzel Adolf Hitler unterzeichnetes Gesetz, gleichwohl für die 30iger Jahre unseres Jahrhunderts durchaus fortschrittlich, sollte es doch die (deutsche) Volksgesundheit schützen vor Quacksalbern, hausierenden Pillendrehern und ähnlichen Scharlatanen.
Wieso kam hier das HPG ins Spiel? Bereits 1986 wurde Hamer auf dem Verwaltungsgerichtswege die ärztliche Approbation entzogen. Damals hieß die gerichtliche Begründung wörtlich:
Anzeichen dafür, daß Herr Dr. Hamer bereit oder gar in der Lage wäre, seine These der "Eisernen Regel des Krebs" abzuschwören oder gar sich zu bekehren, sind nicht vorhanden.
Die späteren Instanzen erkannten, daß sie sich hier auf eine gefährliche Sachdiskussion über die Richtigkeit oder Falschheit der damaligen "Eisernen Regel des Krebs" hätten einlassen müssen und benutzten daher einen dürren Satz aus der Approbationsordnung der Bundesärztekammer: "Bei nachträglich eingetretener Schwäche der geistigen Kräfte sei die ärztliche Approbation zu widerrufen." Nicht mehr und nicht weniger findet sich hier ausgeführt. Das Koblenzer Gericht behauptete also nun in den nächsten beiden Instanzen einfach eine angeblich eingetretene Schwäche der geistigen Kräfte. Diese Behauptung konnte nur durch ein psychiatrisches Gutachten begegnet werden, was, wie man genau wußte, Dr. Hamer mit Sicherheit ablehnen würde. Er hatte in seiner Ausbildungszeit und als Internist an verschiedenen deutschen Universitätskliniken unter anderem auch auf einer psychiatrischen Station gearbeitet – er kannte also die dortigen "Internas". So kam es, daß Dr. Hamer 1990 auch letztinstanzlich die ärztliche Approbation entzogen wurde – wegen vom Gericht "vermuteter Schwäche der geistigen Kräfte".
Aber auch ohne Approbation hätte der Internist der mittlerweile mehrere Bücher verfaßt hatte, nicht zwingend mit dem besagten HPG in Konflikt zu kommen brauchen. Das Schutzgut dieses Gesetzes ist die Volksgesundheit. Diese ist nur in Gefahr, wenn man davon ausgeht, daß Hamers Erkenntnisse von vorne herein vollkommen falsch sind. Und genau hiervon gingen immer alle Gerichte aus und dokumentierten dies damit, daß sie nicht an Sachaufklärung interessiert waren. Hamer half es nicht im geringsten, wenn er über die Jahre Überprüfungszertifikate seiner Germanischen Neuen Medizin® vorlegen konnte (mittlerweile liegen 26 derartige Dokumente vor, die die Richtigkeit seiner Biologischen Naturgesetze bestätigen). Viele auch namhafte Mediziner, Professoren, Amtsärzte bescheinigten das "Funktionieren" seiner Germanischen Neuen Medizin®.
Die Massenmedien ließen von jeher nie ein gutes Haar an Hamer. Hieß die Devise in den ersten Jahren nach Entdeckung (1981) seiner "Eisernen Regel des Krebs" noch "Totschweigen", so hieß das Motto seit diesem Jahr (1995) eher "Totschreien". Sicherlich wird sich fast jeder mittlerweile irgendwie über den Fall "Olivia" informiert fühlen, und es soll hier keinesfalls in irgendeine Diskussion eingestiegen werden über Dinge, die bereits bis zu Unkenntlichkeit zerredet wurden. Nur soviel: Die offizielle Medizin entdeckte das Mädchen sehr bald als "ihren" Fall. Das Kind hatte einen optisch gut sichtbaren Tumor, anhand dessen sich das angebliche "Muß" einer Chemotherapie auch dem letzten Bürger einbleuen ließ. Es brach daher eine unglaubliche Propagandawalze los – die Medien veranstalteten fröhliches Menschenjagen. Die Betroffenen kamen nicht zu Wort oder allenfalls zu Wortfetzen. Die offizielle Botschaft war jedoch eindeutig: Krebs: Chemo gut – Hamer gegen Chemo: verrückt!
Auf den Punkt brachte dies der österreichische "Kurier" vom 9.8.1995: "Erschütternd daß immer wieder Menschen in ihrer Verzweiflung dem Psychopathen blindlings folgen. Und erschütternd, daß es die Justiz offenbar nicht schafft, den schwer gestörten Todesengel aus dem Verkehr zu ziehen. Er gehört dringend interniert – und therapiert."
Daß solche Äußerungen nicht etwa Ausrutscher waren, sondern Methode, bewies der österreichische Presserat der brieflich mitteilen ließ, er habe in seiner Vollversammlung nichts daran zu beanstanden gefunden.
Das "Machtwort" in Sachen "Olivia" sprach nicht von ungefähr der österreichische Umwelt- und Familien-Minister am 28. Juli 95 in den ORF-Nachrichten um 22.00 Uhr: "... deswegen spreche ich mich klar dafür aus, die kleine Olivia einer Chemotherapie zuzuführen, und wäre ich der Vormund der kleinen Olivia, dann werde ich da auch nicht eine Minute zögern." Besagter Minister, Vorsitzender der Österreichischen Kinderkrebshilfe, ist erfolgreicher Pharmaunternehmer und Geschäftsführer folgender Pharmaunternehmen: Bartenstein Ges.m.b.H., Genericon Pharma Ges.m.b.H., Lannacher Heilmittel Ges.m.b.H. Diese Firmen stellen verschiedenste Krebs-Chemopräparate her, unter anderem auch das bei Wilmstumor zum Einsatz kommende Doxorubizin.
Einen Tag später begann bei Olivia die zwangsweise Chemotherapie. Den Eltern hatte man das Sorgerecht entzogen.
Spätestens seit diesem Jahr dürfte es für Eltern mit krebskranken Kindern nahezu unmöglich geworden sein, sich einer schulmedizinischen Chemotherapie zu entziehen... Die Justiz begann mit ihren Mitteln das umzusetzen, was die Medien 1995 vorbereitet hatten, indem sie die GERMANISCHE NEUE MEDIZIN®, allen voran ihren Entdecker, für verrückt erklärt hatten.
Alle Menschen bis hin zu Ärzten, die mit dieser Methode arbeiteten, wurden als Anhänger einer Art Sekte, die einem Sektenguru namens Hamer hörig seien, bezeichnet. Nach dieser Vorverurteilung rieten die Medien dann zum Aus-dem-Verkehr-ziehen und zur Vernichtung Hamers. Als Scheinlegitimation dienten völlig aus der Luft gegriffene Zahlen von angeblichen "Opfern".
In Österreich, Belgien, Frankreich, Spanien und Deutschland wurden auf Antrag der verschiedenen Ärztekammern gegen mehrere Ärzte Approbationsentzugsverfahren eingeleitet, also Exempel statuiert, die im Prinzip einen Ruin der Betroffenen gleichkamen. Alle Verfahren endeten zwar mit der Rückgabe der Approbation, die betroffenen Ärzte mußten jedoch teilweise mehrere Jahre darum kämpfen.
Die europaweite Botschaft an alle Ärztekollegen, die Interesse für die GERMANISCHE NEUE MEDIZIN® zeigten, war klar: Hände weg – sonst Approbation weg!
Besonders grotesk ging es in Frankreich zu. Dort wurde die Präsidentin der "Association Stop au Cancer", einem gemeinnützigen Verein, der die GERMANISCHE NEUE MEDIZIN® verbreitete und entsprechende Seminare veranstaltete, nach dem sog. "Mun-Gesetz" (nach dem koreanischen Gründer der Mun-Sekte) vom Fiskus dazu verurteilt, Rechnungen für Bücher, die sie ins Ausland bezahlt hatte, mit Tausenden von Francs "nachzuversteuern". Sie habe nämlich mit dem Kauf der Bücher einen "Sektenguru" (gemeint ist Dr. Hamer) unterstützt! Seit fast drei Jahren steht die Präsidentin völlig gesetzeswidrig unter Kontrolle der französischen Polizei, muß sich einmal pro Woche bei der Gendarmerie zur Unterschrift melden, darf den Wohnort nicht wechseln und das Land nicht verlassen. Weder ein Schweigemarsch von ca. 100 nach der Methode Hamer geheilten Patienten durch die Stadt mit Petition an den Bürgermeister, noch die Einschaltung der Menschenrechtsorganisation "Droits des l’hommes" konnte an dieser Situation bis heute etwas ändern. Trotz monatelang illegal abgehörter Telefonate und dem Verhör unzähligen Menschen, darunter viele Ärzte, konnte die Justiz bisher mangels Substanz keine Anklage formulieren.
Mit der schieren Arroganz der Macht setzt sich hier der Staat notfalls auch über geltendes Recht hinweg, wenn es darum geht, Machtinteressen der herrschenden Kaste zu verteidigen, die Forschung und Wissenschaft längst in den Dienst des Geldes und das Geld in den Dienst ihrer selbst gestellt hat. Relativ erfreulich verhielten sich noch die spanischen Gerichte: Im Mai ‘96 urteilte in Barcelona ein Instruktionsgericht in einem Verfahren gegen einen dortigen Arzt, der die GERMANISCHE NEUE Medizin® in seiner Praxis anwendet, die Strafrechtssprechung sei nicht dazu da, die GERMANISCHE NEUE MEDIZIN® zu "dämonisieren".
In Malaga lobte in einem ähnlichen Verfahren das zuständige Gericht ausdrücklich, daß der von der Ärztekammer angeklagte Arzt sich auch nach anderen Methoden als der Schulmedizin umsehe, was im übrigen seine Pflicht sei.
Die Verurteilung des Ehepaares Pilhar im November ‘96 in Österreich war nur noch eine Formsache: Die Eltern hatten keinerlei Chance. Im eigentlichen Sinne handelte es sich bei der Beurteilung der Erkrankung ihres Kindes um einen Schulenstreit: Der dem Fernseh- und Zeitungs-Publikum (bis heute) regelmäßig präsentierte große Bauch des Kindes war für diejenigen Mediziner, die sich in der Öffentlichkeit verbalisieren konnten, durch einen Nieren-(Wilms)Tumor verursacht. Was die Öffentlichkeit nicht erfuhr: Eine große Anzahl aufgesuchter Ärzte hatte übereinstimmend zusätzlich einen eindeutigen Leberbefund diagnostiziert – inklusive Dr. Hamer. Mehrere österreichische Ärzte sagten dies trotz des öffentlichen Druckes vor Gericht aus. Hier lag vor allem die Ablehnung der Chemotherapie durch die Eltern Pilhar begründet – sagt doch selbst die Schulmedizin, daß bei einem Leberkarzinom Chemo äußerst gefährlich sei, da die Leber bekanntlich unser zentrales Entgiftungsorgan ist. Wegen der stark geschwollenen Leber wollte man auch die Operation des Wilmstumors erst zu einem späteren Zeitpunkt ausführen.
Diese medizinischen Zusammenhänge, durch die der ganze Fall überhaupt erst in seiner Dramatik deutlich wird und auch erst das Entscheidungsdilemma zeigt, in dem die Eltern steckten, wurden jedoch vom zuständigen Wiener Neustädter Gericht in keiner Weise gewürdigt. Sie werden bis heute unterschlagen. Für die Presse war der Fall sowieso entschieden: Mutter Pilhar hätte eigentlich ihr viertes Kind gar nicht bekommen dürfen oder es zur Adoption freigeben sollen.
Die Eltern molken sowieso nur ihr "Goldmariechen" Olivia, so war zu lesen; mittlerweile waren zwei Spielfilme zum Thema abgedreht worden. Daß die Eltern davon keinerlei finanziellen Gewinn hatten, störte diese "Berichter" nicht. Obwohl derartige (mit)menschliche Abgründe immer ein Thema sein sollten, interessiert an dieser Stelle vor allem folgender Umstand: Im weiteren Prozeßverlauf in Wiener Neustadt bekundete der vorsitzende Richter nach Anhörung aller Zeugen, daß er nicht das Geringste von Medizin verstehe, lehnte sich zufrieden im Richtersessel zurück und verkündete: "Und daher wollen wir uns jetzt einmal die objektive medizinische Meinung anhören. Der Herr Sachverständige hat das Wort!"
Dabei blickt er den direkt neben ihm, sinnigerweise ebenfalls erhöht mit ihm auf der Richtertribüne sitzenden Professor an, der nun sein Gutachten verlas. Als das Gutachten verlesen war, das die Eltern stark belastete, kam eher durch Zufall durch einige Fragen der Verteidigung heraus, daß der Sachverständige kein einziges der Hunderten von Röntgen-, NMR- und CT-Aufnahmen der Patientin gesehen hatte, ja nicht einmal alle schriftlichen Befunde für sein Gutachten vorliegen gehabt hatte, sondern nur einige schriftliche radiologische Kurzbefunde. Ebenfalls nicht zur Sprache kam der Atemstillstand und der klinische Tod Olivias mit nachfolgender Notwendigkeit zur Intubation und Wiederbelebung nach dem Einsatz der ersten Chemotherapie, gegen die sich die Eltern vergeblich gesträubt hatten. Das prozessuale Räderwerk geriet etwas ins Straucheln – aber es kam bald wieder in die Gänge. Die Verteidigung protestierte mit dem Hinweis, daß so etwas gesetzeswidrig sei. Der Gutachter habe das zu begutachtende Material in Augenschein zu nehmen. Daraufhin antwortete der Gutachter, er sei kein Radiologe, er habe sich auf seine Kollegen verlassen müssen. Der Richter sprang helfend ein, indem er fragte, ob dem Herrn Gutachter das vorliegende schriftliche Material denn ausgereicht habe. Dies bejahte der Professor. Der Richter beendete jede weitere Diskussion, indem er feststellte: "Dann reicht mir das auch."
Die Wiedergabe dieses Diskurses soll schlaglichtartig ein ernstes Problem beleuchten: Nämlich die Frage nach der Unabhängigkeit eines Richters, mit der unser Rechtsstaat nun einmal steht und fällt. Jeder kann sich an das gerichtliche Tauziehen um Atomgenehmigungsverfahren erinnern. Spätestens hier wurde deutlich, die geforderte "Unabhängigkeit" der Richter ist eine völlig realitätsblinde Hohlformel! Der Richter steht vielmehr in direkter Abhängigkeit zur Autorität des Fachwissens eines sachverständigen Gutachters. Er ist der "Richter im weißen Kittel". Die Inhalte des vorgetragenen Gutachtens entziehen sich ebenso seiner Urteilskraft, wie der von Hans und Liese Müller aus dem Publikum des Gerichtssaales. Lediglich bei der Schlußformel eines Fachgutachtens muß das Gericht dann wieder aufmerken: Hier wird’s dann wieder vollkommen klar – der gutachterliche Daumen zeigt entweder noch oben oder nach unten. Im Falle der Eheleute Pilhar zeigte er bekanntlich nach unten. Gerichtlich bestellte Gutachter haben in Wahrheit längst die Funktion und die Rolle von Richtern eingenommen. Es ist die Frage, wie lange der Souverän unseres Rechtsstaates, nämlich wir alle, dies noch dulden will?!
Der Verteidiger Dr. Hamers, Rechtsanwalt Mendel, wies in diesem Zusammenhang immer wieder auf die grundsätzliche Bedeutung eines Urteils des Bundesgerichtshofes im sog. Frankfurter Holzschutzmittelprozeß hin, bei dem klargestellt wurde, daß neben einem schulmedizinischen Sachverständigen auch ein anderweitiger Sachverständiger zu hören sei. Ob dieser Forderung in nächster Zeit auch in anderen Verfahren regelmäßig nachgekommen wird, ist zweifelhaft. In einer anderen Grundsatzentscheidung (v. 23.6.93, Az IV ZR 135/92) hatte der BGH ebenfalls geurteilt:
Da heute viele Krankheitsbehandlungen noch experimentellen Charakter haben, kann es keinen Alleinanspruch der Schulmedizin geben, sondern es muß im Interesse des Kranken jede Möglichkeit zur Heilung genutzt werden.
Unter dem Strich muß jedoch resümiert werden: Konkurrierende wissenschaftliche – hier medizinische – Ansätze können bisher über das gerichtliche Gutachterwesen von der jeweils herrschenden "anerkannten" Wissenschaft aus dem Felde geschlagen und kriminalisiert werden. Die Forderung nach einem Gegengutachten hilft diesem erschreckenden Mißstand im Prinzip auch nicht ab, da sich das Gericht dieser Forderung nicht anschließen muß oder, wie im Fall Hamer, der potentielle Gegengutachter durch einen österreichischen Haftbefehl bis ins Jahr 2015 von dortigen Gerichten ferngehalten wird. Auch bei dem besagten Prozeß in Wiener Neustadt wurde jedoch "zweigleisig" gefahren: Denn neben dem Gutachter(un)wesen haben Staat und Justiz noch ein zweites Standbein, mit unliebsamen "Abweichlern" und "Dissidenten", so ist man mittlerweile versucht diese zu nennen, zu verfahren: Die Psychiatrie. Da landläufig kaum Entgegenkommen von Angeklagten in solchen Verfahren zu erwarten ist, sich psychiatrisieren zu lassen – zumindest im Bereich GERMANISCHE NEUE MEDIZIN® – verfahren die Gerichte so, daß man, ohne daß die Psychiater die zu Begutachtenden kennen, Aktengutachten anfertigen läßt. Zum Glück wurden diese im Falle der Eheleute Pilhar nicht wirksam, da die Verteidigung zu Anfang des Prozesses die Richter vor die Wahl gestellt hatte, entweder den Psychiater aus dem Gerichtssaal zu entfernen oder die Beklagten würden rein gar nichts sagen. Der Richter verzichtete diesmal auf den Sachverständigen. Typisch für das juristische Niveau der Verhandlung, wie dieser "Experte" die GERMANISCHE NEUE MEDIZIN® der Falschheit "überführt" hatte: Er ließ drei seiner Studenten die Tonbandkassette "Einführung in die Neue Medizin, Krebs und krebsähnliche Erkrankungen, Psyche - Gehirn - Organ", von Dr. Hamer besprochen, vorspielen. Den Studenten kam diese Kassette "irgendwie komisch vor". Folglich, so schloß der Psychiater messerscharf, hätte auch das Ehepaar Pilhar eine solche Bewertung vornehmen müssen. Zur Ablehnung eines durch mehr als 10.000 Fälle bestätigten Diagnose- und Therapieverfahrens genügt also, daß drei Psychologiestudenten eine Tonbandkassette "irgendwie komisch" finden. Ist das das Niveau, auf dem neuerdings in Gerichtssälen wissenschaftliche Kontroversen begutachtet werden?