Ereignisse des Jahres 1987

6.7.1987: Die "Lex Hamer"
Durch das Urteil des Sigmaringer Gerichtes, das ein Habilitationsurteil aufhob und ein neues Habilitationsverfahren verfügte, war eine für eine Universität bisher wohl ziemlich einmalige Lage geschaffen worden – eigentlich ein akademischer und wissenschaftlicher Skandal, der sich jedoch bezeichnenderweise wieder einmal abgeschirmt von jeder Öffentlichkeit abspielen konnte; obwohl das Urteil am nächsten Morgen sämtlichen großen Tageszeitungen sowie Rundfunk- bzw. Fernsehanstalten per Telex zur Kenntnis gebracht wurde. Nicht einmal das Tübinger Lokalblatt durfte sich dafür interessieren!

Als I-Tüpfelchen dieser Vorgänge bekam Dr. Hamer am nächsten Tag, dem 18. Dezember, (in Kenntnis des Sigmaringer Urteils!) per Gerichtsentscheid aus Koblenz wiederum Berufsverbot, nachdem eine andere Instanz die sofortige Vollziehung für 3 Monate aufgehoben hatte.

(Der Richter, der das Berufsverbot damals aufgehoben hatte, wurde übrigens 14 Tage später an die Asylantenkammer einer anderen Stadt versetzt, Zufall?)

In der folgenden Zeit war die Universität Tübingen jedoch nicht untätig!

Man sann auf Abhilfe, wie man die drohende Habilitation Dr. Hamers doch noch stoppen könnte: 
Und da fielen dem Dekan der medizinischen Fakultät und dem Justitiar ein genialer Winkelzug ein:

Die “Lex Hamer” muß her! Keine Habilitation ohne Approbation! Der Kreis schloß sich! Die dahingehende Änderung der Habilitationsordnung wurde inzwischen schon vom Senat der Universität beschlossen!

6.7.87  Dr. Schwarzkopf's Vermerk für den Präsidenten

Wie aus dem oben abgedruckten Vermerk der Universität hervorgeht, machte man sich in Tübingen über die möglicherweise wegen des Approbations-entzuges nicht mehr ausreichende “Würdigkeit” des Habilitanten Sorgen, möglicherweise sei Dr. Hamer zur Führung eines akademischen Grades nicht mehr würdig!

Doch wer eilte zur Klärung dieser so schwerwiegenden Frage sogleich wieder hilfreich herbei?
Die Koblenzer Richter Bayer, Pluhm und Glauben!


21.7.1987: Die Richter Bayer, Pluhm und Glauben verfügen zur Klärung der “Würdigkeit” eine psychiatrische Untersuchung Dr. Hamers!

Dies geschieht im Rahmen eines unanfechtbaren Beweisbeschlusses, der auch von den Bundesverfassungsrichtern Simon, Katzenstein und Henschel ausdrücklich gebilligt wird. (siehe Briefe für Neue Medizin Nr. 1/88)

Vorsorglich schon erlaubt das Verwaltungsgericht Koblenz dem Psychiater ein Gutachten nur aufgrund der Gerichtsaktenlage, falls der Beklagte nicht “mitspielt”!

Ein Vorgehen, das mit Sicherheit in die Rechts- und Psychiatriegeschichte unseres demokratischen Rechtsstaates eingehen wird!