Schwarzkopf's Vermerk

Tübingen, den 06.07.87

VERMERK
für den Herrn Präsidenten

Az.: I.2.1. - 0130/87

Betr.: Habilitationsverfahren Dr. Hamer

hier: Besprechung bei Herrn Präsidenten

Teilnehmer:
Präsident,
Dekan der Medizinischen Fakultät (Klinische Medizin) Herr Prof. Dr. J. Dichgans,
Unterzeichner.

 

Der Dekan stellt noch einmal den Standpunkt der Fakultät dar, daß eine Habilitation auf dem Gebiet der Inneren Medizin ohne Approbation nicht möglich sei.

Der Unterzeichner legt hierzu dar, daß nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen und des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Zulassungsvoraussetzung in der Ordnung normiert sein müssen. Der vorläufige Entzug der Approbation könne allenfalls aus dem Gesichtspunkt der weggefallenen Würdigkeit von Bedeutung sein, die nach dem Gesetz über die Führung akademischer Grade Zulassungsvoraussetzung ist. Hierzu sei die Vorlage des Beschlusses des OVG Koblenz erforderlich, mit dem die Beschwerde gegen den Sofortvollzug der vorläufigen Approbationsentziehung zugewiesen wurde. Käme danach die Fakultät zu der Auffassung, die Würdigkeit sei nachträglich weggefallen, so könnte dieser Gesichtspunkt im Rahmen der Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen durch Vollstreckungsgegenklage vorgebracht werden.

Der Dekan ist mit dem Vorschlag einverstanden, auch die neueren Schriften Dr. Hamers in das Habilitationsverfahren einzubeziehen, falls es zu einer Wiederholung des Verfahrens kommt.

Es soll wie folgt verfahren werden:

  1. Herr Dr. Hamer soll in einem Schreiben des Rechtsamtes noch einmal aufgefordert werden, die Entscheidung zur vorläufigen Approbationsentziehung vorzulegen.
     
  2. Es wird mitgeteilt, daß bei der ggf. durchzuführenden Wiederholung der Habilitation auch die weiteren Schriften Gegenstand des Verfahrens sein sollen.
     
  3. Der Dekan wird die Änderung der Habilitationsordnung dahingehend betreiben, daß für die Zulassung zur Habilitation auf den Gebieten, für die es eine Facharztanerkennung gibt, die Erteilung der Approbation regelmäßig Voraussetzung ist.

Schwarzkopf
(Unterschrift)