Dr. Hamer an Dr. Hundsdörfer
Dr. med. Ryke Geerd Hamer, Arzt für Innere Medizin,
Sülzburgstr. 29,
5000 Köln
Köln, 3.1.87
An das
Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Frau Referatsleiterin
Dr. med. Gabriele Hundsdörfer
Postfach 2004 90
5300 Bonn - Bad Godesberg
Sehr geehrte Frau Dr. Hundsdörfer!
Bei unserem letzten Gespräch vor 14 Tagen konnten Sie sich noch nicht daran erinnern, daß Sie mit der Medizynischen Fakultät Tübingen 1982 korrespondiert oder telefoniert hätten. Sie meinten, Sie hätten das über die Bundesärztekammer oder den deutschen Krebsverband, was Sie da an den Herrn Nausset weitergegeben haben, von wegen "Nicht-Nachvollziehbarkeit" der EISERNEN REGEL DES KREBS im medizinisch-wissenschaftlichen Sinne. Um Ihr Gedächtnis aufzufrischen, bzw. etwaige Lücken aufzufüllen, lege ich Ihnen Ihr eigenes Schreiben vom 19.12.86 bei. Damals konnten Sie sich noch, wie Sie aus Ihrem eigenen Brief entnehmen können, sehr gut an das oder die Telefonate mit den Herren der Tübinger Fakultät erinnern.
Mir ist bekannt, daß Sie inzwischen eine Absprache mit Herrn Prof. Niethammer getroffen haben sollen, dahingehend, die direkte Information durch die Med. Fakultät Tübingen abstreiten zu wollen. Aber das wird nicht gehen, denn dann müßten Sie ja Ihren eigenen Brief abstreiten.
Ich fordere Sie deshalb in aller Höflichkeit, aber auch mit aller Entschiedenheit auf, mir sämtliche Dienststellen oder Personen zu benennen, denen Sie sich entsprechend oder ähnlich gegenüber geäußert haben. Weiter fordere ich Sie auf, allen diesen Dienststellen, Vereinigungen und Personen unverzüglich zu schreiben, daß diese Aussage eine Vorspiegelung falscher Tatsachen war. Denn die Universität Tübingen bestreitet ja, je einen einzigen Fall auf die Reproduzierbarkeit der EISERNEN REGEL DES KREBS hin überprüft zu haben. Deshalb kann ja auch bis dato gar keine "Nicht-Nachvollziehbarkeit" oder "Nicht-Reproduzierbarkeit" festgestellt sein. Ihre Aussage war also falsch. Spätestens seit unserem Gespräch im Dez. 86 und meinem Brief vom Dez. 86 aber war Ihre Auskunft sogar vorsätzlich, weil wissentlich, falsch. Denn Sie konnten doch unmöglich von einer medizinisch-wissenschaftlichen Nicht-Nachvollziehbarkeit sprechen, nachdem Sie genau wußten, daß eine solche gar nicht festgestellt worden war.
Ich erwarte darüber hinaus, daß das Bundesgesundheitsministerium sich für Ihre Handlung in jeder Hinsicht verantwortlich erklärt, nicht nur was mich, sondern auch was die vielen betroffenen Patienten und deren evtl. Regressansprüche angeht. Herr Nausset hat Ihnen ja mit Recht vorgehalten, daß Sie in Ihrer verantwortlichen Stellung nicht von irgendwelchen Höhrensagen-Informationen ausgehen konnten. In diesem Fall aber ist der Bezug auf die Med. Fakultät Tübingen ja wohl nicht mehr zu bestreiten.
Ich hoffe, Sie hatten über die Festtage mit meinem Buch "Vermächtnis einer Neuen Medizin" eine angenehme und aufklärende Lektüre.
Ihrer geschätzten Antwort sehe ich bis zum 15. dieses Monats entgegen.