VG Koblenz an Psychiater

An den
Leiter der psychiatrischen Abteilung der Universitätsklinik Bonn
5300 Bonn

Unser Aktenzeichen
9 K 215/87

Koblenz, 21.07.1987

Sehr geehrter Herr Professor,

Mit beiliegendem Beweisbeschluß sind Sie zum gerichtlichen Sachverständigen bestellt worden. Für den Fall, daß der Kläger die Mitwirkung bei seiner Exploration verweigern sollte, werden Sie um unverzügliche Mitteilung sowie um Stellungnahme gebeten, ob eine eindeutige Beantwortung der Beweisfrage aufgrund der Aktenlage möglich erscheint. Gegebenenfalls wird der Beweisbeschluß dann entsprechend ergänzt.

Das Gutachten ist von Ihnen persönlich zu erstellen. Sofern Sie wissenschaftlich qualifiziertes Hilfspersonal einschalten, ist dies nur zulässig, wenn Sie durch Ihre Unterschrift die Verantwortung für die Untersuchungsmethode und das Untersuchungsergebnis übernehmen.

Das Gutachten wird dreifach, Ihre Liquidation zweifach benötigt.

Die Gerichtsakte 9 K 215/87 und 4 Ordner Verwaltungsakten sind beigefügt. Um rechtzeitige Rückgabe wird gebeten.

Der Vorsitzende
(Dr. Bayer)


Zum Gutachter wird der Leiter der psychiatrischen Abteilung der Universitätsklinik Bonn bestellt. Der Gutachter wird ersucht, das Gutachten aufgrund einer vorherigen Exploration des Klägers zu erstatten. Das Gericht geht davon aus, daß dies innerhalb von 2 Monaten möglich ist. Etwaige Hinderungsgründe sind unverzüglich mitzuteilen.

Eine etwaige Ergänzung des Beweisbeschlusses bleibt vorbehalten.

Gez. Dr. Bayer
gez. Pluhm
gez. Glauben