Dr. Hamer an Tingrett (N)

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Sandkollveien 11
N – 3239 Sandefjord

2. März 2009

An das
Tingrett Sandefjord
z.Hd. Frau Richterin
Charlotte Fladmark Hauge

nachrichtlich: Advokat Bryn Tvedt
 

Sehr verehrte Frau Richterin,

mein Anwalt, Herr Erik Bryn Tvedt hat mir gesagt, daß Herr Prof. Sigbjørn Smeland kneifen möchte, er sei nur für eine halbe Stunde während des Prozesses und auch nur telefonisch erreichbar.

Das ist eine Invalidierung des Prozesses.

Wer soll denn im Prozess mein Gegner sein?

Weder die Chefsekretärin des Helsepersonellnemnd1  noch die Anwältin der Behörden haben Ahnung von Medizin, erst recht nicht von Germanischer Neuer Medizin.

Sie sollen mir aber – so Richter Bygge-Hjorth – beweisen, daß die Germanische Neue Medizin falsch ist.

Sie haben ja geschrieben, es sei unverantwortlich, daß ich nicht der Ärztekammer gehorcht und abgeschworen hätte. Frau Fredheim und Frau Ingrid Hauge sind aber keine wissenschaftlichen Gegner für mich, geschweige denn, daß sie mir medizin-wissenschaftlich beweisen könnten, die Germanische Neue Medizin sei falsch.

Heute höre ich nun wie gesagt von meinem Anwalt Tvedt, daß er (vom Gericht) erfahren habe, Prof. Smeland komme gar nicht (offenbar aus panischer Angst), er sei nur mal ½ Stunde am Telefon erreichbar. Damit würde dann der ganze Prozess zu einer einzigen Farce.

Man möchte mich offenbar „ins Leere laufen lassen“. Das Gericht soll da mitspielen.

Die Damen Fredheim und Hauge werden einfach Ignoranz vorschützen und sagen: Tut uns leid, aber von Medizin verstehen wir nichts – von Germanischer Neuer Medizin erst recht nicht. „Wir sind nur hier, um unablässig zu schreien: Hamer ist böse, böse, böse, er bekehrt sich nicht zur Schulmedizin, dabei braucht er doch nur das Verbrechen der 5000-Hypothesen-Schulmedizin mitzumachen, dann darf er ja arbeiten.“

Die Invalidierung des ganzen Prozesses begann schon damit, daß er unnötigerweise um ein halbes Jahr verschoben wurde.

Auf das Rufmordgepöbel – „Dr. Hamer hat unverantwortlich gehandelt, daß er nicht abgeschworen hat, wie die Ärztekammer verlangt hatte“, das ja ein strafbares Delikt ist –, darauf brauchten sich die Damen doch nicht 2 Jahre vorzubereiten. Dafür hätte doch eine Woche gereicht. Und, wie gesagt, von Medizin verstehen ja die Damen ohnehin nichts.

Daß das Helsepersonellnemnd1 antreten will ohne einen Mediziner, den man pars pro toto verantwortlich machen kann für das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte, ist einfach nur eine Unverschämtheit.

Ich verlange, daß das Gericht Herrn Prof. Sigbjorn Smeland zwingt, mir Rede und Antwort zu stehen, und zwar während aller 4 Tage. Ich habe durch diesen Prozess ein Recht darauf, daß Smeland mir Rede und Antwort steht. Wenn das Gericht das verweigert, dann macht es selbst die Gerichtsverhandlung zur Farce.

Im Sport gilt: Wer nicht antritt, hat verloren!

Noch nie in ihrer Geschichte war ein Norweger so feige, wie es der Herr Smeland ist. Und mit dieser Farce von Prozess will das Helsepersonellnemnd1 mir nachweisen, daß die „Germanische“ falsch ist, weil Hamer nicht abschwört.

  1. Zuerst wird der Prozess endlos verschoben –
    „vielleicht wird Hamer ja die ganze Sache leid?“
     
  2. Dann soll Hamer auf Bitten des Gerichts den ganzen Prozess annullieren –
    „vielleicht wird Hamer ja die ganze Sache leid?“
     
  3. Dann wird ein Verhandlungstag weggestrichen –
    „vielleicht wird Hamer ja die ganze Sache leid?“
     
  4. Dann heißt es: Smeland hat „Hosenflattern“ und kommt aus Feigheit nicht –
    „vielleicht wird Hamer ja die ganze Sache leid?“

Das Ganze ist, Frau Richterin, ein erbärmliches Spiel – mit sterbenden Patienten – auch norwegischen Patienten: Kinder, Mütter, Väter, Großeltern.

Wenn das Helsepersonellnemnd1 offensichtlich solch panische Angst vor mir und der „Germanischen“ hat, dann gibt es, wenn die norwegischen Behörden ihre Ehre retten wollen, nur einen Weg:

Das Helsepersonellnemnd muß feststellen,

  1. daß niemand die „Germanische“ widerlegen kann,
  2. daß ich sofort „Germanische Neue Medizin“ praktizieren darf,
  3. daß das Helsepersonellnemnd sich in aller Form entschuldigt.
  4. daß das Helsepersonellnemnd Wiedergutmachung zusichert.

Nicht in Form von Geld, sondern von Mithilfe, der Art, daß keine Patienten mehr unnötigerweise sterben müssen.

Das könnten wir z.B. dadurch erreichen, daß Sie mir eine kleine öffentliche Klinik bereitstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hamer


1 - Helsepersonellnemnd: Die staatliche Beschwerdestelle für den Gesundheitsdienst ist eine staatliche Verwaltungseinrichtung, die dem Ministerium für Gesundheit und Pflege untersteht. (Norwegen)

Historische Anmerkung von H. Pilhar (nicht mehr veröffentlicht auf seiner Webseite):
pars pro toto: Ein Teil steht für das Ganze

Dr. Hamer in Norwegen die Approbation beantragt, was abgewiesen wurde. Dagegen klagt er nun. Der Prozeß soll Mitte April stattfinden. Ob Norwegen es wagen wird, Dr. Hamer die Arztzulassung zu geben?

Die Arbeitsgruppe der Germanischen Heilkunde wünscht Ihnen frohe Wintertage!
Frohe Wintertage!
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