Erklärung Dr. Hamer

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Sandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord
24. April 2009

Erklärung

zum Prozess
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
gegen die norwegische Ärztekammer
wegen einer Arbeitserlaubnis als Arzt,
vom 15. bis 17 April 2009
vor dem Tingrett in Sandefjord / Norwegen.

Die Hilfsrichterin Charlotte Hauge, die sich demonstrativ als Verfechterin der Ärztekammer von Norwegen verstand, hat den Prozess auf jede nur mögliche Art versucht zu invalidieren, wofür sie u.a. mein Anwalt Tvedt für befangen erklärt hat.

Die Klage war unter Mithilfe des Aufnahmerichters Bygge Hjorth eingereicht worden, der mir geraten hatte, ich solle mich nicht darauf einlassen, wenn die Ärztekammer barmen wolle: Hamer sei böse, weil er nicht abschwöre, sondern auf seiner Germanischen Neuen Medizin beharre, denn die norwegische Ärztekammer müsse mir nachweisen, daß die Germanische Neue Medizin falsch sei. Das sei überhaupt die allererste Voraussetzung dafür, weil die Ärztekammer geschrieben hatte… Hamers Handeln sei unverantwortlich, da er nicht abgeschworen habe.

Und wirklich hatte die Advokatin der Ärztekammer zugegeben, man habe sich nicht einmal eine einzige Stunde mit dem Inhalt der Germanischen Neuen Medizin befaßt, das sei auch nicht nötig gewesen, weil die Schulmedizin mit Chemo und Morphium ja staatlich anerkannt sei.

In der gleichen Weise gestand der Hauptzeuge und ranghöchste Arzt Norwegens, Prof. Sigbjørn Smeland frech, er habe nur mal 10 Sekunden in ein Heft von Dr. Hamer „hineingeblättert“, da hätte er schon gewußt, daß das alles absurd ist und nicht schulmedizinisch. Damit hat er also zugegeben, daß er sich die 2 Jahre, die ihm zur Vorbereitung zur Verfügung standen, keine einzige Minute mit Hamers Schriften befaßt hat, obwohl sie ihm auf Norwegisch und Englisch zur Verfügung standen.

So kam es, daß die Vertreterin der Ärztekammer, Anwältin Hauge und Prof. Smeland immer nur gebetsmühlenartig Rufmordartikel zitierten und 90% der Zeit barmten, „Hamer müsse einfach abschwören („niederlegen“) denn die Chemo- und Morphium-„Therapie“ sei doch staatlich anerkannt und damit für alle Ärzte und Patienten bei Krebs als „tödlicher Krankheit“ auch verbindlich“.

Zwischen den fortlaufenden Zitaten der Rufmordartikel („Hamer böse“…) wurde die stereotype Phrase der unverzichtbaren Chemo-„Therapie“ ständig wiederholt… und wenn etwas staatlich anerkannt sei, brauche man keine Überprüfungen mehr, nicht einmal „in Zweifel ziehen“, sondern einfach nur Gehorsam. Deshalb sei Hamer als Arzt ungeeignet und unverantwortlich, auch wenn er sich sonst nichts habe zu Schulden kommen lassen. Es läge daher bei Hamer ein Mangel an Einsicht in die notwendige Krebsbehandlung mit Chemo und Morphium vor.

Die Hilfsrichterin Charlotte Hauge gab sich alle Mühe, ihren Staatskolleginnen auf jede nur denkbare Art zu Hilfe zu kommen:

  1. Als erstes invalidierte sie den Prozess dadurch, daß sie die beiden vorgesehenen fachkompetenten Beisitzer eliminierte, um als medizin-inkompetente Laiin den Prozess ganz allein zu führen; ganz eindeutig, um ausschließlich „Hamer böse“ zu thematisieren.
     
  2. Als Nächstes prolongierte sie den ganzen Prozess auf fast 2 Jahre (von den 3 Jahren, die ich ursprünglich maximal bis 75 hätte praktizieren dürfen), so daß es bei dem Prozesstermin, dem prozessual letztmöglichen, überhaupt nur noch um 13 Monate ging. Auch wenn die Sache jetzt wieder an die Ärztekammer zurückgehen sollte, weil sie ja zugegebenermaßen in der Sache „null“ geprüft hat, dann braucht man das letzte Jahr nur wieder „auf Zeit zu spielen“, um mich (und die Patienten) dann erfolgreich um drei Jahre betrogen zu haben.
     
  3. Man hatte mir 5 Patientenzeugen gestattet und weitere 5 Medizin- / naturwissen-schaftliche Zeugen, dazu mit Einverständnis der Ärztekammer mit Videokameras die Patientenfälle aufzuzeichnen, wobei sich weder das Gericht noch die Ärztekammer dabei etwas Gewichtiges oder Besonderes vorgestellt hatten. Aber 5 Werktage vor dem Prozess invalidierte die Hilfsrichterin den ganzen Prozess dadurch, daß sie ohne erkennbaren äußeren Grund die Kameras kurzerhand untersagte.
    Daraufhin stellte mein Anwalt wütend eine Befangenheitsklage, die aber von dem kollaborierenden Obersurenskriver verworfen wurde.
     
  4. Der einstweilige vorprozessuale Höhepunkt wurde erreicht, als die Hilfsrichterin 2 Tage vor dem Prozess meine Klage, die ja von ihrem Kollegen Bygge-Hjorth empfohlen war, selbstherrlich umfunktionierte und umdrehte:
    Sie schrieb: „Ob die Germanische Neue Medizin richtig ist, ist gar kein Streitthema“. Mit anderen Worten: Es solle nur über die Rufmord-Hetzartikel gegen Hamer diskutiert werden, und daß Hamer böse sei, und wegen Nichtabschwörens ungeeignet und unverantwortlich als Arzt, und groben Mangel an Einsichtsfähigkeit in die notwendige Krebsbehandlung mit Chemo und Morphium habe.
    Der Prozess war nicht mehr mein Prozess, denn ich hatte ja etwas ganz anderes geklagt. Mein Anwalt meinte, das sei im bürgerlichen Bereich unter redlichen Menschen ein glatter Betrug.
    Ich (Dr. Hamer) empfinde es als etwas viel Schlimmeres: Ich empfinde es als vorsätzliche Rechtsbeugung des Staates: des staatlichen Gerichtes, der staatlichen Ärztekammer und (später) des staatlichen Fernsehens, zum Nachteil von täglich 100 norwegischen unnötigerweise mit Chemo und Morphium zu Tode gefolterten nicht-jüdischen Patienten. Denn die jüdischen Ärzte praktizieren seit 28 Jahren weltweit heimlich Germanische Neue Medizin bei ihren Patienten und die überleben Krebs zu 98 %. Wir sehen nicht eine einzige jüdische Chemoleiche.
     
  5. Im Prozess steigerte sich das „Staatsquartett (Richterin Ch. Hauge, Anwältinnen des Staates: I. Hauge und G. Fredheim sowie Prof. Smeland) noch erheblich.
    Am 1. Tag wurden außer meiner Befragung im Zeugenstand und dem Eingangs-Plädoyer meines Anwalts zu 90 % Rufmordartikel gegen mich zitiert.
    Am 2. Tag kam der Eklat: Nach der Befragung der 1. Zeugin und der Erklärung des Verlauf des Falles auf dem Monitor – und nachdem ich gesagt hatte, dieser so perfekt demonstrierte Fall sei ja ein psychiatrischer Fall, weil die Germanische für alle sog. Krankheitsfälle Gültigkeit habe, auch für psychiatrische… und als ich dann noch ergänzte, die nächsten 4 Fälle seien nun echte Krebsfälle, die wären noch viel imposanter … da verlor die Hilfsrichterin völlig die Beherrschung.
    Sie setzte (schon um 11 Uhr) Mittagspause an und stampfte wütend aus dem Gerichtssaal. Als sie nach 1 Stunde wieder herein kam, hatte sie sich einen Beschluß gemacht, daß alle weiteren Patienten als Zeugen ausgeschlossen seien, auch alle Monitoren, auch alle übrigen wiss. Zeugen, außer einer Musikprofessorin, die aber wegen Verbots des Monitors dann auch ausfiel.
    Mein Anwalt sprang wütend auf, erklärte, das sei eine totale Invalidierung des Prozesses und der schlimmste Prozessskandal der norwegischen Justiz seit Menschengedenken. Er protestiere mit allem Nachdruck – aber die Sache schien längst auf höherer Ebene entschieden, deshalb hatte er keinen Erfolg.
    Am letzten Tag war dann die Zeugenbefragung vom obersten Arzt Norwegens (für Radiologie und Onkologie) Prof. SigbjØrn Smeland.
    Diese Zeugenbefragung war von Seiten Smelands so primitiv, so unendlich dümmlich und fachlich so unter allem Niveau, wie ich sie in dieser jämmerlichen Art noch nie von einem Mediziner erlebt habe. Er stammelte, wie gesagt, immer das Gleiche: Chemo und Morphium sei doch staatlich anerkannt bei der „tödlichen Krankheit Krebs“. Dann müsse es doch jeder so machen, weil es doch der Staat so angeordnet habe.
    Also wenn das der oberste und Star der norwegischen Ärzte war, dann weiß man auch, auf welch jämmerlichem Niveau sich die medizynische Diskussion in Norwegen bewegt. Und als dieser Mensch dann noch frech erzählte, er habe nur mal so eben in meine Unterlagen reingeblättert und schon gewußt, daß die Germanische absurd sei, so, als ob der Mond ein Käse sei …
    Also: arroganter und ignoranter geht es wirklich nicht mehr! Einfach jämmerlich.
    Am Ende des Prozesses erhielt ich für 3 Minuten das Wort, was mir aber nach 2 Minuten schon wieder entzogen wurde.
    Ich sagte: Ich kann nicht sehen, daß ich seit 28 Jahren irgend etwas falsch gemacht habe, denn ich habe mir ärztlich und menschlich nichts zu Schulden kommen lassen.
    Als ich 1981 die Germanische Neue Medizin entdeckt habe, da bin ich, wie jeder ehrliche, brave Wissenschaftler das machen sollte, zu dem Dekan der medizinischen Fakultät, Prof. Voigt, meiner Universität Tübingen gegangen, und habe ihm eine 300-seitige Habilitationsschrift auf den Tisch gelegt und ihn gebeten, den Inhalt mit mir und meinen früheren Kollegen (Professoren) durch Reproduzierung am nächstbesten Fall zu überprüfen. Das versprach er mir in die Hand. 5 Jahre später (1986) als er wieder Dekan war und die Habil-Arbeit immer noch nicht geprüft war, sagte er vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen:

    "Ja, es stimmt, ich habe dem Dr. Hamer in die Hand versprochen, die (Germanische) Neue Medizin naturwissenschaftlich d.h. durch Reproduzierung am nächstbesten Fall, zu überprüfen. Ich mußte dieses Versprechen aber zurückziehen, weil die Med. Fakultät mir das verboten hat. Es ist auch richtig, daß man das an 3 Tagen leicht naturwissenschaftlich, d.h. durch Reproduzierung am nächstbesten Fall, in der Sache überprüfen kann. Aber wir (die Med. Fakultät) wollen gar nicht wissen, ob die (Germanische) Neue Medizin richtig ist."

Ich weiß bis heute nicht, was ich eigentlich falsch oder unverantwortlich gemacht habe, wofür mich Gerichte, Ärztekammer und die Gossenjournaille diskriminieren dürfen, mich sogar einen schlechten Arzt (unverantwortlich) nennen dürfen, mit mangelnder Einsichtsfähigkeit in die „notwendige“ (Chemo-) Krebsbehandlung.

Zum Schluß ein wahres Zitat von Prof. Mathe (früherer Chef des nationalen franz. Krebszentrums in Villejuif, der 1985 durch meine Hilfe bzw. die Germanische von einem sog. Bronchial-Ca geheilt wurde. Vor seiner Erkrankung hatte er als Onkologe Millionen Krebspatienten „vom Leben zum Tode befördert“. Nach seiner Genesung machte er wieder genauso weiter.
Als er später pensioniert war sagte er zynisch: Wenn ich als Patient an Krebs erkrankt wäre, dann würde ich auf keinen Fall in solch ein Krebszentrum gehen. Denn nur die Patienten haben eine Chance zu überleben, die sich von einem solchen Zentrum fernhalten.
Zynischer geht es nicht mehr.

In dem Prozess in Sandefjord hat man zwar versucht mich zu demoralisieren, doch vergeblich. Aber für alle die armen, besonders die norwegischen nicht-jüdischen Patienten waren es die schwärzesten Tage ihres Unglücks und ihrer Todesprognose.

Offenbar wollte der Staat dazu beitragen, daß nochmal eine weitere Million von sog. Krebspatienten unnötigerweise mit Chemo „gestorben werden“. Eines Tages wird sich das Staats-Kleeblatt 10 Klafter unter die Erde schämen und die Patienten-Angehörigen werden sie auf ewig verfluchen.

Muß man nicht die Verfügung eines Staates, daß Chemo und Morphium die einzigen erlaubten und „notwendigen“ Krebsbehandlungsarten sind, an denen in den letzten 28 Jahren über 1 Million norwegische Patienten gestorben worden sind, als pure Menschenverachtung bezeichnen, besonders wenn man sieht (und sie geben es offen zu), daß bei den jüdischen Patienten, die ausnahmslos mit Germanischer behandelt werden, quasi keiner mehr an Krebs stirbt?

Was habe ich also falsch gemacht?

Dr. Ryke Geerd Hamer


Historische Anmerkung von Helmut Pilhar (nicht mehr veröffentlicht auf seiner Webseite):

Ist das nicht erschreckend?

Egal ob es die Länder Deutschland, Österreich, Spanien, Italien, Frankreich oder eben Norwegen sind, allesamt möchten gerade die "Gretchenfrage" – Stimmt die Germanische, oder stimmt sie nicht? – nicht geklärt wissen!

Als Argument gegen eine Klärung dieser für uns alle so wichtigen Frage, dient in allen Ländern das selbe, nur eben nicht die wissenschaftliche Auseinandersetzung.

Erschreckend ist diese uniforme Macht und diese menschenverachtende Brutalität, die uns, unseren Angehörigen und Kindern millionenfach das Leben und ihre Gesundheit kostet und noch kosten wird!

Es wird Zeit dafür, dass wir diesen Umstand verstehen – bevor es zu spät ist!

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