Fam. Seebald: Dr. Hamer an Lenz
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Facharzt f. Innere Medizin mit Berufsverbot
wegen Nichtabschwörens der (Germanischen) Neuen Medizin
Sandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord
15.10.2009
Frau
Richterin Mag. Veronika Lenz
Bezirksgericht Deutschlandsberg
Kirchgasse 12
A – 8530 Deutschlandsberg
Betr.: Ehepaar Barbara und Leonhard Seebald
Sehr geehrte Frau Richterin Mag. Lenz,
Gott gebe, daß Sie unabhängig sind und frei entscheiden dürfen!
Glücklicherweise haben Sie ja noch keine „Aktien“ in dem obigen Fall, wie ich gehört habe.
Wenn ich einen Rat geben darf, so beauftragen Sie doch Herrn Amtsarzt a.D. Willibald Stangl, vereidigter Gerichtssachverständiger, 3430 Tulln, mit einer Sachverständigenexpertise. Er kennt die Germanische Neue Medizin.
Frau Richterin, die Sache liegt so klar und so offensichtlich auf der Hand, daß Sie nach der Lektüre des kleinen Büchleins genau wissen, wie sehr man dem Ehepaar Seebald und seinen Kindern - durch kritiklose Übernahme von Lügen und Unterdrückung der Wahrheit (28-jährige Erkenntnisunterdrückung) - Unrecht getan hat.
Mein Rat als Älterer:
Machen Sie sich nicht mitschuldig an diesen medizynischen Betrügereien.
In dubio pro reo!
Der Staat und das Gericht sind beweispflichtig:
- daß es ein AIDS-Virus gibt - das aber noch niemand gesehen hat, nicht einmal Montagnier der angebliche „Entdecker“, wie er selbst gesagt hat,
- daß diese angeblich schlüssigen Beweise falsch sind, die Sie in dem Büchlein Aids, die Krankheit, die es gar nicht gibt – finden werden.
Frau Richterin, walten Sie Ihres Amtes und sehen Sie zu, daß das unschuldige (!) Ehepaar (in dubio pro reo!) unverzüglich seine Kinder zurück bekommt.
Mit freundlichen Grüßen