Susanne Rehklau: Allgäuer Rundschau

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Allgäuer Rundschau, 03.12.2009

Sogenannte Germanische Neue Medizin: «Abstruses Gedankengebäude»

Kernbestandteil der sogenannten «Germanischen Neuen Medizin» (GNM) nach Ryke Geerd Hamer ist, dass der Auslöser jeder Krebserkrankung ein Schockerlebnis, ein sogenannter biologischer Konflikt sei. Dieses Schockerlebnis hinterlässt nach Hamers Theorie Spuren im Gehirn. Krebs-Erkrankungen sind laut Hamer sinnvolle biologische Sonderprogramme («SBS») und an sich bereits ein Teil des natürlichen Heilungsprozesses, der nach dem auslösenden Schock beginne.

Dieser Heilungsprozess – an dem auch Bakterien, Viren und Pilze beteiligt seien – dürfe nur in Ausnahmefällen durch Medikamente oder Operationen unterstützt werden. In der Behandlung, so behauptet Hamer, komme es vor allem auf den gesunden Menschenverstand an. «Hat der Patient seinen Konflikt gelöst, d.h. hat er das oder die Geschehnisse so hinterfragt, dass sie ihn nicht mehr belasten können, so hat er sie losgelassen und beginnt nun den Weg, mit seinem biologischen Plan wieder in Einklang zu kommen» (Hamer). Die Konfliktlösung führt in Hamers Theorie zur Ausheilung der Tumorerkrankung, eine schulmedizinische Behandlung wird nicht nur als unnötig, sondern in der Regel als schädlich angesehen.

Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) bezeichnet die Theorie der GNM als ein «unhaltbares, abstruses, und pseudowissenschaftliches Gedankengebäude».

Quelle: DKG u.a.


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Allgäuer Rundschau, 03.12.2009

Eltern von krebskrankem Mädchen bleibt Sorgerecht weiter entzogen

Rechtsstreit – Oberlandesgericht München sieht «Wohl des Kindes gefährdet» – Vater und Mutter der Zwölfjährigen lehnen Schulmedizin ab und vertrauen dubiosem Heiler

Die Eltern eines krebskranken Mädchens aus Altusried (Oberallgäu) bleiben weiter ohne Sorgerecht für ihr Kind. Den Beschluss in diesem schwierigen, weil menschlich tragischen Fall hat gestern die Zivilkammer des Oberlandesgerichts München gefällt. Das Gericht wies die Beschwerde der Eltern zurück und bestätigte damit gleichzeitig ein früheres Urteil des Familiengerichts Kempten. Das Jugendamt Oberallgäu darf somit weiterhin über die medizinische Versorgung des zwölfjährigen Mädchens entscheiden.

Weigerung: Keine Chemotherapie

Wie berichtet, war es im Oktober zu der gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen. Anlass war die Weigerung der Eltern, ihre Tochter einer Chemotherapie zu unterziehen. Zu dieser Behandlung hatten Ärzte der Universitätsklinik Tübingen geraten. Die Eltern des Mädchens lehnten dies jedoch ab und entschieden sich unter anderem für die Lehre des dubiosen Krebsheilers Ryke Geerd Hamer, die von der Schulmedizin als unseriös und unwissenschaftlich abgelehnt wird.

Zur Vorgeschichte des Falles: Im Juli dieses Jahres wurde bei der Zwölfjährigen Krebs diagnostiziert. Das Kind erhielt zunächst eine Chemotherapie in der Universitätsklinik Ulm. Wenig später bekam das Mädchen eine auf das befallene Organ beschränkte sogenannte regionale Chemotherapie in einer Privatklinik für Onkologie in Burghausen.

Aufgrund der durch die Chemotherapie verursachten Nebenwirkungen verweigerten sich die Eltern einer erneuten Behandlung in der Universitätsklinik Tübingen, obwohl die behandelnden Ärzte dort von einer Heilungschance von 70 bis 80 Prozent ausgingen.

Dass die Eltern eine Chemotherapie ablehnten, bestätigte die Rechtsanwältin der Familie, Birgit Steinacker. Sie wollten ihr Kind lieber alternativ und nach den Richtlinien der Neuen Medizin behandeln lassen. Die sogenannte Neue Medizin (siehe Info) wird unter anderem von dem ehemaligen Arzt Ryke Geerd Hamer propagiert, mit dem die Familie in Kontakt steht.

Weil der behandelnde Arzt von der Tübinger Klinik um das Leben des Kindes fürchtete, schaltete er Ende September das Jugendamt Oberallgäu ein und der Fall kam vor das Familiengericht in Kempten. Das Gericht entschied am 22. Oktober, den Eltern das Sorgerecht in Teilen zu entziehen. Die Entscheidung über medizinische Versorgung oder Aufenthaltsort wurde dem Jugendamt Oberallgäu übertragen.

Den Beschluss des Familiengerichts bestätigte jetzt das Oberlandesgericht. «Die Münchener Kammer sieht das körperliche Wohl des Kindes gefährdet, da die Eltern notwendige medizinische Behandlung (Chemotherapie) nicht fortführten oder abbrachen und auf telefonische Diagnosen vertrauen», sagte der Sprecher des Amtsgerichts Kempten, Christian Roch, dem die Entscheidung zuging. Nach Ansicht des Gerichts sind die Eltern nicht in der Lage, «möglichen Schaden vom Kind abzuwenden», hieß es in der Begründung.

In Ulm untersucht

Mittlerweile ist das kranke Mädchen in der Uniklinik Ulm untersucht worden. Die Diagnose: Das Kind hat Metastasen, der Tumor wächst sehr schnell. Die Heilungschancen beziffert der behandelnde Arzt jetzt selbst mit einer Chemotherapie auf «allenfalls 20 bis 30 Prozent». Wie die (medizinische) Betreuung der Zwölfjährigen in Zukunft aussehen soll, war gestern nicht zu erfahren.

Die Eltern indes setzen ihre Hoffnungen und ihr Vertrauen weiterhin auf die Methoden des ehemaligen Arztes Hamer, wie sie selbst auf ihrer eigens eingerichteten Homepage einräumen. Hamer wurde bereits 1986 die deutsche Approbation entzogen. Er war wegen illegalen Praktizierens und Betrugs in Frankreich in Haft.

Aktuell fahndet die Staatsanwaltschaft Göttingen nach ihm.

Derzeit hält sich Hamer in Norwegen auf. Dennoch hat er Gutachten über die kranke Zwölfjährige erstellt, die auf Gesprächen mit der Mutter und Tomographie-Aufnahmen des Bauchraums beruhen. Er kommt zu dem Schluss, das Kind habe keine Metastasen, lediglich Zysten. Und weiter: «Es besteht überhaupt keine Lebensgefahr. Ein ernsthaftes gesundheitliches Problem gibt es ohnehin nicht.»

«Bewiesenermaßen gefährlich»

Bereit im Jahr 2005 hatte die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zur «Germanischen Neuen Medizin» von Hamer Stellung bezogen: Sie sei ohne jede wissenschaftliche oder empirische Begründung. Laut DKG sind mehrere Todesfälle von Menschen belegt, die seiner Theorie vertrauten. Die Patienten hätten unter schulmedizinischer Behandlung eine realistische Heilungschance besessen.

«Deshalb ist die Germanische Neue Medizin mit allem Nachdruck als einerseits absurd, andererseits aber bewiesenermaßen gefährlich zurückzuweisen.»

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