Verfassungsentwurf Staat Germanien

Dr. Ryke Geerd Hamer
Sandkollveien 11
3229 Sandefjord

10.09.2009

Liebe Freunde der Germanischen Neuen Medizin,
Liebe ehrliche Patrioten,

Im Anhang schicke ich Euch einen Verfassungsentwurf, den Herr Frank Richter und ich auf meine Initiative erstellt haben.

Der Verfassungsentwurf erhebt nicht den Anspruch auf Endgültigkeit oder Vollständigkeit. Es ist ein Entwurf um zu zeigen, wohin die Reise gehen sollte.

Ich gehöre keiner Partei oder Religion an, bin weder links noch rechts. Ich bin einfach nur ein guter Deutscher und ein ehrlicher Patriot. Jeder Mensch der Welt hat das Recht, sein Volk und sein Vaterland zu lieben, so auch ich. Ich bin der Meinung, daß man mit einem „Staaten im Staate“-Staat nicht so weitermachen darf. Es muß was grundsätzliches Neues und Ehrliches her. Unseren heutigen Lügen-Räuberstaat, der dazu noch völkerrechtlich ungültig ist, kennt Ihr ja: Moralischer, menschlicher Sumpf und Finanzbankrott durch all die Staaten im Staate. Marschrichtung Weltsklaventum unter der Geißel einer Globalisierungsmafia, so kann es nicht weitergehen.

Außerdem wollen wir Vorbild sein für die Völker der Welt, die uns hoffentlich nacheifern werden, falls wir den Anfang schaffen

Euer Ryke Geerd

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Verfassung für einen Staat Germanien 

Präambel:
Ein Volk steht, sofern es nicht durch gewaltsame religiös verbrämte Umerziehung oder Vermischung mit anderen Kulturen zur Bevölkerung degradiert wurde, auf dem Boden seiner eigenen unverfälschten Geschichte, nämlich die seiner eigenen Ahnen.

Diese Geschichte bedeutet – abgesehen von der sogenannten historischen Zeit – viele Jahrtausende echte Lebensgeschichte der Atlanter und Germanen – unserer ehrwürdigen Vorfahren.

Auf diese 98% des bisherigen Gesamtlebens unseres Volkes müssen wir uns in unserer Volksverfassung besinnen; denn sowohl die oligarchischen und fremdreligiösen Vereinigungen – private „Staaten“ im Staate – als auch die gesichtslosen kapital- und religionsbezogenen „Staaten“ im Staate der letzten 1200 Jahre waren für unser Volk ein gänzliches Fiasko.

Es ist müßig darüber zu diskutieren, ob es unserem Volk zu 95% als Leibeigene des (fremden) Adels und unter der Fuchtel der katholischen Kirche oder zu 95% als Sklaven unter der kapital-religiösen Fuchtel der letzten 150 Jahre mit gänzlicher Denaturierung und Verlust der eigenen Volks-Identität schlechter ging.

Unser deutsches Volk braucht wieder eine Perspektive, die wir nur aus unserer uralten Tradition schöpfen können. Diese Tradition bestand darin, dass die Atlanter und Germanen, unsere Vorfahren, alle frei waren.

Nicht nur körperlich frei, sondern vor allem auch geistig frei. Vorstellungen, wie eine zwangsweise flächendeckende Chip-Implantation (mit satellitenferngesteuerten Todeschip???) für eine totale Sklavenbevölkerung wären für unsere freien Ahnen absolut unvorstellbar gewesen.

Heute werden solche Versklavungsaktionen nur von einem privaten „Staate“ im Staate, der B'nai B'rith, allein entschieden.

Nicht einmal das demokratisch verbrämte Pseudo-Parlament darf da noch mitreden, wenn alle Bevölkerungs-Sklaven zur freien Exekutionsdisposition gestellt werden.

Gleichzeitig haben wir Germanen mit der Germanischen Neuen Medizin das größte Göttergeschenk in unseren Händen, das die Menschheit jemals empfangen hat. Und es wurde diese Entdeckung in Germanien gemacht, dem alten Land unseres Volkes.

Wahre Freiheit des Einzelnen existiert nur da, wo diese Freiheit vom gesamten Volk garantiert wird; und zwar nicht nur auf dem Papier.

Freiheit existiert auch nur da, wo jedem Einzelnen eine naturgemäße, d. h. biologische Gestaltung seines Lebens, welches zugleich das Leben seiner Familie und Sippe beinhaltet, garantiert ist.

Eine „Multi-Kulti-Sklavengesellschaft“, wie sie für die Weltherrschaftspläne einer gewissen privaten „Staats“-Religionsgemeinschaft erwünscht und notwendig und in Deutschland schon weitgehend verwirklicht ist, ist für eine Kultur-Freiheit des deutschen Volkes nach seiner vieltausendjährigen Volksgeschichte absolut unzumutbar und geradezu tödlich.

In einem „Multi-Kulti“-Bevölkerungshaufen gibt es naturgemäß keine völkische Kultur, die sich auf dem Boden einer vieltausendjährigen Volkstradition unserer Ahnen verstehen könnte.

Deshalb muss die Volkstradition unseres Volkes der Dichter und Denker, der Musiker, Erfinder und Entdecker als Teil unseres Ahnenverständnisses auch ein Teil unserer Verfassung sein.

Unsere Volksverfassung hat deshalb 3 Säulen: 

1. Ein Rechtsstaat, der sich zur Freiheit der Familie und Sippe und zur absoluten Wahrhaftigkeit bekennt – ohne private „Staaten“ im Staate.

2. Ein Rechtsstaat, der sich uneingeschränkt zur biologisch-natürlichen Basis der Familie und Sippe verpflichtet und damit auch zu einem naturgerechten und sozialgerechten Zusammenleben aller Glieder des Volkes bekennt und damit zur Germanischen Neuen Medizin.

3. Ein Rechtsstaat, der sich auf der Basis der vieltausendjährigen atlantischen und germanischen kulturellen und sozialen Tradition versteht.

Nie hat es ein so langes und friedliches Zusammenleben der Völker dieser Erde als Gleiche unter Gleichen gegeben wie unter unseren atlantischen Vorfahren. Von daher rührt, dass die meisten Sprachen dieser Erde sich vom Althochdeutschen ableiten. Es hat auch nach unserem historischen Verständnis niemals eine so lange friedliche Zeit auf so hoher Kultur und so gerechtem, weil an der Natur orientiertem Sozialverhalten fast aller Völker gegeben, wie unter der atlantischen Führung.

Es gab keine Weltreiche mit Herren und Sklaven und keine Weltkriege religionsparanoischer Massenmörder wie den 30jaehrigen Krieg, die beiden letzten Weltkriege oder den Chemo-Morphium-Krieg. Alle Menschen lebten in Freiheit und als friedliche Völker als Gleiche unter Gleichen. Dieses hohe Kultur- und Sozial-Ideal unserer Ahnen wollen wir erneut zu verwirklichen versuchen.

Unser Rechtsstaat strebt ein hohes Ideal an: 

1. Er fühlt sich der absoluten Wahrheit verpflichtet – ohne private „Staaten“ im Staate und mit der größtmöglichen Freiheit all seiner Bürger.

2. Er fühlt sich dem natürlichen biologisch ausgerichteten Zusammenleben auf der Basis der Germanischen Neuen Medizin und somit der Freiheit verpflichtet.

3. Er fühlt sich stets unseren Ahnen mit ihrer hohen, biologisch ausgerichteten Sozialstruktur der Freiheit verpflichtet.


I. Der Staat Germanien ist ein unbedingter Rechtsstaat und die einzige juristisch existierende Person als organisatorischer Zusammenschluss aller Deutschen auf deutschem Staatsgebiet. Weiter gibt es auf dem Staatsgebiet von Germanien nur natürliche Einzelpersonen mit allen persönlichen Rechten, die ein freier und souveräner Mensch genießen kann und mit allen Pflichten, die notwendig sind, um den Staat Germanien im Sinne seiner Bürger aufrecht zu erhalten, zu schützen und weiter zu entwickeln. Städte und Gemeinden sind direkte Untergliederungen des Staates Germanien. Alle Bürger in allen möglichen – auch Staats-Funktionen haften persönlich für alle eigenen Handlungen und haben sich uneingeschränkt an Recht und Gesetz zu halten, welche für alle Bürger vollkommen gleich sind.

II. Jegliche denkbare Arten von Einzelinteressensgruppen, sogenannten „Staaten“ im Staate, die sich für private Eigeninteressen als Makler zwischen den Staat und seine Bürger drängen wollen, sind gänzlich ausgeschlossen. Jeder freie Bürger ist unmittelbar als eine lebensnotwendige Einzelzelle des gesamten funktionsfähigen Organismus „Staat Germanien“ zu betrachten. Es besteht die absolute Glaubens- und Gewissensfreiheit. Alle Personen sind nur der Wahrheit verpflichtet. Neue Wissenschafts- und Forschungserkenntnisse sind sofort zum Wohle der Staatsbürger öffentlich einzuführen und nicht zu unterdrücken.

III. Der Staat Germanien ist nur so gesund und lebensfähig, wie es seine Bürger sind. Das Gesundheitssystem des Staates Germanien beruht auf den Erkenntnissen der Germanischen Neuen Medizin. Weder ist ein Rechtsstaat, wie ihn der Staat Germanien darstellt, ohne die Germanische Neue Medizin noch ist die Germanische Neue Medizin denkbar und anwendbar ohne einen Rechtsstaat. Die medizinische Versorgung ist kostenfrei; dauerhafte Extrakosten bei Körperschäden trägt der Staat, so kein rechtskräftig verurteilter Fremdverschulder diese Schäden angerichtet hat und mit seinem Privatvermögen dafür haftet.

Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Germanischen Neuen Medizin stehen die Rechte einer Familie oder Sippe grundsätzlich ranghöher als die Rechte einer Einzelperson. In einem naturrichtig ausgerichteten Staat wie Germanien mit gesunden Familien und Sippen ist die Schädigung der Einzelperson am geringsten und das Glück aller Bürger am größten. Der Schutz und das Glück der Familie steht an der obersten Stelle des Staates Germanien. Altenheime sind deshalb auf ein absolut notwendiges Mindestmass zurück zu führen und vielmehr ein Zusammenleben in der jeweiligen Familie mit allen Mitteln zu fördern. Kinderkrippen und Großkindergärten werden vollständig abgeschafft; die Versorgung von Mutter und Kind ist über das monatliche staatliche Bürgergeld für jede Person und das Erziehungsgeld für die Mutter automatisch gesichert. Die Mutter erarbeitet sich durch die Kindererziehung eigene Urlaubsgeld- und Rentenansprüche, die entsprechend der aufgezogenen Anzahl der Kinder steigen. Noch weiter bestehende kleine Kindergärten sind grundsätzlich nur durch Mütter zu leiten. Schulen sind staatlich und kostenfrei; das Studium ist überwiegend von zuhause aus im Fernstudium abzuwickeln.

IV. Parlamentsvertreter des Staates Germanien werden alle vier Jahre öffentlich ausgelost, ein Wahlkampf findet nicht statt, Parteien sind unnotwendig. Die Regierung bildet sich aus der Mitte des Parlamentes und ist einzig nur dem Volk von Germanien verpflichtet.

V. Jeglicher Wucher und alle Spekulationen sind streng verboten. Zinsen auf ausgeliehenes Staatsgeld werden nicht erhoben.

Jegliche Funktionen, die für den Erhalt des ganzen Staates notwendig sind, sind staatlich organisiert und vollständiges Eigentum des Staates Germanien.

Der Staat gibt selbst souveränes Staatsgeld heraus. Das souveräne Staatsgeld dient nur dem einfacheren Austausch von geleisteter Arbeitskraft und seinen daraus entstandenen materiellen und immateriellen Werten.

Steuern, Gebühren und Abgaben werden nicht erhoben.

Jeder Bürger erhält vom Staat ein Bürgergeld, welches monatlich alle Grundbedürfnisse abdeckt. Dazu kommen erarbeitete Löhne /Bezüge /Renten /Pensionen.

Der Staat achtet darauf, dass es keine derartigen Vermögenskonzentrationen auf einzelne Personen oder Personengruppen gibt, die eine Beschneidung der garantierten Rechte oder persönliche Abhängigkeiten anderer Staatsbürger oder der Freiheit und Entscheidungskraft des Staates ergeben können.

Alle durch die vorherigen illegalen Bundesregierungen aufgenommenen Schulden werden nicht durch das deutsche Volk oder vom Staat Germanien als rechtmäßig anerkannt. Alle „Privatisierungen“ von Volksvermögen werden entschädigungslos rückgängig gemacht, die Verursacher haften persönlich mit ihrem Vermögen; Verträge zum Nachteil des deutschen Volkes und seines erarbeiteten Volksvermögens werden für sittenwidrig erklärt.

VI. Das Jahr gliedert sich in 13 Monate zu jeweils 28 Tagen plus der jeweiligen Restzeit als „Zwischen den Jahren“.

Das Jahr endet mit dem kürzesten Tag im Jahr.

Die staatlichen Feiertage regeln sich nach dem Jahreszeitenlauf und herausragenden Ereignissen für das deutsche Volk Germaniens.

Die neue Zeitrechnung beginnt mit der Ausrufung des Staates Germanien, da die jetzige Zeitrechnung eine falsche und mehrfach willkürlich veränderte ist. Der oberste Gedenktag ist der Gründungstag des Staates Germanien, der zweithöchste Gedenktag ist die Schlacht im Teutoburger Wald nach der bisherigen falschen Zeitrechnung 9 nach Christus.

Da nach medizinischen Erkenntnissen eine Erholung des Körpers vom Arbeitsalltag erst ab der dritten Woche einsetzt, hat jeder beruflich Tätige das Recht auf bezahlten Urlaub von 28 Arbeitstagen, der in einem Block zu nehmen ist. Darüber hinaus steht jedem Tätigen ein sogenannter Behördentag im Monat – also zusätzlich 13 bezahlte Arbeitstage im Jahr zu. Feiertage sind ebenfalls bezahlte freie Tage.

Die Sonnabende und Sonntage sind keine regulären Arbeitstage und sind weitgehend arbeitsfrei zu halten; besonders der Sonntag. Unbedingt notwendige Arbeiten in Produktions-, Versorgungs-, Verpflegungs- oder Sicherheitsbereichen sind entsprechend zusätzlich zu vergüten. Personen, die noch keine eigene Familie oder bereits volljährige Kinder haben, sind bevorzugt für diese Tage einzusetzen und nur im Notfall Personen mit minderjährigen Kindern.

VII. Grund und Boden sind Volkseigentum. Der einzelne Staatsbürger ist ein Teil des Volkes. Daher hat jeder Bürger das Recht und die Pflicht an persönlichem Eigentum an einem Teil des Grund und Bodens des Staates Germanien. Eigentum erzeugt Pflichten und persönliche Bindungen im Sinne des Erhalts des gesamten Staates und dessen Volkes. Ein Verkauf oder eine Verpfändung ist ausgeschlossen, eine zeitliche Nutzungsüberlassung an andere Staatsbürger ist möglich.

Pachtzahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Nur ein belastungsfreies Vererben auf die Nachkommen, die Staatsbürger Germaniens sein müssen, ist möglich.

Sind keine Erben mehr vorhanden, fällt das Eigentum automatisch an den Staat zurück und wird bevorzugt an die neuen Interessenten dauerhaft vergeben, die dem Funktionieren des Staatskörpers im Interesse seiner Bürger am besten dienen und selbst flächenmäßig am wenigsten Eigentum besitzen, so dass eine mit der Zeit stetig zunehmende Bodenkonzentration unter einzelnen Staatsbürgern und deren Familien nachhaltig verhindert wird.

Die Nahrungsmittelproduktion des gesamten Staates Germanien ist vollständig autark zu gestalten. Der Staat garantiert die Vollversorgung aller Staatsbürger mit Nahrungsmitteln und richtet danach seine staatlichen Entwicklungspläne aus.

Industrielle landwirtschaftliche Massenproduktion und Massentierhaltung sind ausdrücklich verboten. Käfig- oder Batteriehaltung ist unter Strafe streng verboten.

Die Erkenntnisse des biologischen Landbaus nach Viktor Schauberger sind anzuwenden, alle Teile der Bodenbearbeitungsmaschinen, die mit dem Boden in direkten Kontakt kommen, dürfen ausdrücklich nicht aus Eisenmetallen bestehen.

Zur Sicherstellung der Ernaehrung aller Staatsbürger sind hauptsächlich Gärtnereien einzurichten, die eine bestimmte Gesamtgröße nicht überschreiten dürfen, da sie ansonsten ohne Fremdkräfteeinsatz oder dem Einsatz industrieller Großmaschinen nicht mehr sinnvoll zu bearbeiten sind. Nahrungsmittelvernichtung oder das Verödenlassen von landwirtschaftlichen Hofstellen und Flächen ist grundsätzlich verboten, die Preise sind landesweit pro Produkt gleich und schwanken nicht regional unterschiedlich, so dass ein angemessenes Einkommen aller in der Landwirtschaft Beschäftigten garantiert ist. Wälder sind größtenteils als Staatswald zu betreuen und dienen hauptsächlich der Erholung des Volkes, zur hochwertigsten Sauerstoffversorgung und zum Schutz der landwirtschaftlichen Flächen gegen Erosion und Austrocknung. Durch den Einsatz neuer Energiesysteme ist ein Verbrennen von Holz zur Energie- und Wärmeerzeugung nicht mehr notwendig; Abrißholz ist je nach Erhaltungszustand entweder für bauliche Zwecke wiederzuverwenden oder zu schreddern und zu kompostieren. Holzbehandlungsmaterialien und Imprägnierstoffe dürfen deshalb nur auf natürlichen nichtgiftigen Grundsubstanzen bestehen. Die Jagd ist ausschließlich auf eine Verhinderung einer Überkonzentration des Wildes zu richten, um eine übermäßige Schädigung am Jungwald und den landwirtschaftlichen Flächen zu verhindern.

VIII. Städte als bisherige Massenaufbewahrungsanstalten sind menschenfreundlich zu dekonzentrieren, jeglicher Verkehr ist möglichst von der Strasse auf Schienen oder Magnetschwebebahnen zu verlegen, alle Flüsse sind zu renaturieren. Die dazu notwendigen Umbauarbeiten und Umsiedlungen trägt der Staat durch die direkte Bezahlung der Baufirmen mit souveränem Staatsgeld für die von Staatswegen ausgelösten Bauaufträgen und für großzügige Entschädigungsmaßnahmen für die Bürger zum Neuerwerb von Eigentum. Arbeitslose gibt es im Staat Germanien nicht mehr; jedermann kann seiner eigenen Berufung ohne finanzieller Existenzangst nachgehen.

IX. Wegwerfproduktion ist verboten. Einwegverpackungen sind – wo möglich – durch haltbare Mehrwegverpackungen zu ersetzen. Es werden grundsätzlich Produkte gefordert, die langlebig, sparsam im Verbrauch, vielseitig im Gebrauch und möglichst einfach zu reparieren sind. Abfall gibt es nicht mehr sondern nur noch Wertstoffe, die gegen staatlich festgelegte Aufkaufpreise durch ein flächendeckendes Sammelstellennetzwerk einzelner privater Aufnahmestellen umgehend der Wiederverwendung zugeführt werden.
Jegliche Produktbewerbung ist wegen der zuvor notwendig einzuholenden staatlichen Qualitätsgarantiebescheinigung „Hergestellt in Germanien“ für das zu verkaufende Produkt vollkommen unnotwendig und deshalb verboten, da sinnlos Arbeitskraft und Material verschwendet wird und damit die Staatskraft und seine Bürger schwächt.

X. Es gibt nur noch ein gleiches Recht für alle Bürger.

Die Rechtsnormen sind so einfach, dass sie jeder Bürger ohne juristisches Studium leicht verstehen, sein Leben langfristig danach ausrichten und auch selbst anwenden kann. Zur Beilegung auftretender Rechtsstreitigkeiten treten ausgeloste Ombudsmänner und Ombudsfrauen auf, die sich durch einen persönlich unbescholtenen Lebenswandel dazu eignen. Auch Richter und Staatsanwälte werden nach den gleichen Grundsätzen ausgelost.
Diese sind ausschließlich der Wahrheitsfindung, der Streitbeilegung und der Schadenswiedergutmachung durch eine angemessene Anklage und Verurteilung der Täter persönlich verpflichtet.

Besonders verabscheuungswürdige Taten, wie der Handel mit Drogen, Kinderschändung oder Verbrechen gegen die Existenzgrundlagen des Staates, werden mit der lebenslangen Aberkennung der Staatsangehörigkeit des rechtskräftig Verurteilten geahndet. Das gesamte Eigentum des Täters ist vom Staat entschädigungslos einzuziehen und sofort dem staatlichen Entschädigunsfonds für die Verbrechensopfer und ihrer Angehörigen zuzuführen. Nach der vollständigen Strafverbüßung wird der Täter aus dem Staat Germanien auf Lebenszeit und endgültig ausgewiesen.

XI. Deutschland hält strikte Neutralität gegen alle anderen Staaten, Kriegserklärungen werden nicht angenommen, Kriege grundsätzlich nicht begonnen.

Bei Einbruch eines Feindes wird das Land mit allen technischen, militärischen und personellen Möglichkeiten verteidigt; die einzelnen verantwortlichen Kriegsschürer und Schreibtischtäter persönlich zur Verantwortung gezogen.

Es besteht die allgemeine Militärpflicht. Körperlich dafür ungeeignete Staatsbürger haben für die Dauer der Militärzeit zivile Ersatzdienste für die Allgemeinheit zu verrichten.

Dr. Ryke Geerd Hamer

ARCHIV - 2009
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