Susanne Rehklau: Dr. Hamer an Richter
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Sandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord
16.11.2009
Persönlicher Brief
Sehr gehrte Damen und Herren Richter
der 30. Kammer des OLG München / Augsburg
Bisher war es immer so, daß Sie nur eine Seite hören konnten in medizinischen Streitfällen. Das war diesmal anders.
Aber Sie werden mir zustimmen, wenn ich sage: Es kann und darf nicht darum gehen, Argumente auszutauschen, solange das Verbrechen andauert, daß die Germanische Neue Medizin gezielt nicht geprüft werden darf oder die 30 erfolgten Prüfungen (z.B. die Verifikation von Tyrnau (Trnava)) nicht anerkannt werden dürfen.
Das ganze Elend auf der Kinderonkologie könnte man doch innerhalb von 2-3 Tagen beenden, wenn man eine redliche Prüfung innerhalb 2-3 Tagen anordnen würde.
Bisher haben sich alle Gerichtsinstanzen mit Richtern seit 28 Jahren geweigert, einen Beweisantrag zuzulassen. Z.z. läuft vor dem höchsten norwegischen Gericht Høyesterett Oslo (Direktør Gunnar Bergby) ein solches Beweisverfahren. Sie brauchten sich deshalb diesem Verfahren nur anzuschließen und man könnte diese Überprüfung dann international gemeinsam an 3 Tagen in Sandefjord durchführen.
Unser kleiner aber leistungsstarker norwegischer Verlag könnte zwar vielleicht nicht alle Kosten bezahlen, würde aber die gesamte Organisation übernehmen, auch die Kameradokumentation. Zu Weihnachten wäre alles längst abgeschlossen. Nicht auszudenken, welche Freude die 30. Kammer all den vielen Patienten zu Weihnachten machen könnte.
Ich würde vorschlagen – 7. bis 9. Dezember 2009.
Es wird weiter vorgeschlagen, daß die Verifikation unter Aufsicht beider Gerichte, aber zwanglos vonstatten geht, wie es bei naturwissenschaftlichen Verifikationen üblich ist. Den wissenschaftlichen Vorsitz könnte z.B. Prof. Dr. Ing. Hans Ulrich Niemitz führen, Prof. für Studium generale und Geschichte der Naturwissenschaft in Leipzig. Er kennt die Germanische Neue Medizin und wäre, glaube ich, völlig integer. Als Naturwissenschaftler kennt er auch den üblichen Ablauf einer Verifikationskonferenz.
Den norwegischen und deutschen Richtern bliebe nur die Aufgabe, sich die einzelnen Verifikationsfälle kritisch anzuhören und, wenn alles klar ist, das Ergebnis amtlich zu attestieren.
Die Universitäten Tübingen und Ulm können beliebig viele Professoren schicken, sogar auch Patienten mitbringen. Allerdings müssen die Patienten CT-Bilder vom Kopf und den Organen dabei haben, sowie die Ergebnisse aller Untersuchungen (z.B. Blutserum – etc. etc.). Es geht dabei nicht um Abstimmung nach Kopfzahl, sondern um naturwissenschaftliche Schlüssigkeit. Das Gericht wird selbst feststellen, daß die naturwissenschaftlich schlüssigen Zusammenhänge so unendlich eindeutig sind, daß es auch jede Hausfrau verstehen kann, die die nötige Offenheit mitbringt und sich etwas Mühe gibt.
Außerdem soll die Veranstaltung im Internet veröffentlicht werden, so daß jeder sich selbst sein Urteil bilden kann.
Eigentlich, geehrte Damen und Herren Richter, bitten wir alle doch nur um die größte Selbstverständlichkeit der Welt – zum Wohle unserer Patienten. Jedes Fahrradlämpchen muß überprüft werden, wenn der Verdacht besteht, daß es nicht funktioniert.
Wie unendlich viel wichtiger ist das Leben der vielen Kinder, die quasi alle überleben könnten und auch der erwachsenen Patienten, von denen jeden Tag allein bei uns in Deutschland 1500 „gestorben werden“.
Bitte, meine Damen und Herren Richter, tun Sie ihre Pflicht.
Mit freundlichen Grüßen