Behm an Medien
Jürgen Behm
Am Damm 27
22175 Hamburg
E-Mail: juergen.behm@gmx.de
30. Juli 2005
An die Redaktionen der Fernseh- und Rundfunksender, die Zeitungen und Wochenmagazine in Deutschland:
Betr. Pressemitteilung der Deutschen Krebsgesellschaft vom 05. Juli 2005
Bezug: „Gutachterliche Stellungnahme“ der Deutschen Krebsgesellschaft zur “Germanischen Neuem Medizin® (GNM)“
Hier: Anmerkungen
Anhang: Zur Wissenschaftlichkeit von Schulmedizin und Germanischer Neue Medizin
Sehr geehrter Damen und Herren,
die angeblich gut dokumentierten Todesfälle von Patienten (insbesondere des S.W.) in Deutschland und in Frankreich, die in „Gutachterlichen Stellungnahme zur „Germanischen Neuen Medizin®“ (GNM) genannt werden, sind bei keinem Gericht unter einem entsprechenden Aktenzeichen zu finden. Die Redaktionen werden hiermit aufgefordert, dieser Behauptung dieser „Gutachterlichen Stellungnahme“ zu überprüfen.
Für eine gutachterliche Stellungnahme derartiger Tragweite fehlen u.a. folgende Quellenangaben:
1. Habilitationsschrift des Dr. Hamer zur Neuen Medizin, eingereicht bei der Universität Tübingen in 1981, [Bezugsquelle]
2. diesbezügliche „Kurzfassung der Neuen Medizin“ (Stand 2000) von Dr. Ryke Geerd Hamer, Alhaurin el Grande August 2000 AMICI DI DIRK - Ediciones de la Nueva Medicna S.L., E-Fuengirola ISBN 84-930091-8-0*,
3. diesbezügliche „Celler Dokumentation“ eine Dokumentation von acht vorwiegend urologischen und nephrologischen Krankengeschichten zur Vorlage als Komplement im Habilitationsverfahren von 1981 an der Universität Tübingen Juli 1994 von Dr. Geerd Ryke Hamer, Verlag AMICI DI DIRK Köln 1994, ISBN 3-926755-07-5,
4. „Krebs und alle sog. Krankheiten" Kurze Einführung in die Germanische Neue Medizin® von Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer. 2004 Alhaurin el Grande, España, Amici di Dirk, Ediciones de la Nueva Medicna S.L., ISBN 84-96127-12-5,
5. „Gutachten zur Neuen Medizin“ von Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz vom 18.08.2003, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
6. Stellungnahme em. Prof. Dr. med. G. Rassner, Universitäts-Hautklinik der Universität Tübingen vom 30.10.2003 zum „Gutachten zur Neuen Medizin“ von Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz vom 18.08.2003,
7. Stellungnahme Prof. Dr. Herbert Keuth, Fakultät für Philosophie und Geschichte der Universität Tübingen vom 15.09.2003 zum Gutachten zur Neuen Medizin“ von Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz vom 18.08.2003,
8. „Stellungnahme zur Stellungnahme der Universität Tübingen – vertreten durch die Prof. Keuth und Rassner – zu meinem Gutachten (vom 18.08.2003) zur germanischen Neuen Medizin“ von Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz vom 18.03.2004
9. Diese Liste ist bei weiten nicht abschließend, die weiteren Quellen würden aber den Rahmen dieser Mitteilung bei weitem sprengen.
Des Weiteren fehlen bei dieser „gutachterlichen Stellungnahme“ die Hinweise darauf, dass die Neue Medizin bislang über 25-mal von Ärzten und Ärztegremien bestätigt (verifiziert) worden ist,
so z.B. am 06. Sept. 1984 während einer Ärztekonferenz der Kardiologischen Universitätsklinik Wien unter der Leitung von Frau Prof. Dr. E. Mannheimer,
so z.B. am 4./5. März 1989 bei einer Ärztekonferenz in München, bestehend aus 15 Ärzten,
so z.B. am 24.06.1992 bei einer Ärztekonferenz unter der Leitung von Prof. Dr. E. A. Stemmann im Auftrag der Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf, und
- so z.B. an der Universität Trnava in der Slowakei vom 11. Sept. 1998.
Nur in dem Absatz „Stellungnahme zum Grundgedanken der Krankheits- und insbesondere Krebsentstehung durch Schockerlebnisse und Konflikte“ wird sich in der gutachterlichen Stellungnahme in 12 Zeilen scheinbar wissenschaftlich mit der Germanischen Neuen Medizin® beschäftigt. Dazu wird auf eine epidemiologische Studie aus Dänemark hingewiesen, nach der keine erhöhte Krebshäufigkeit bei Menschen mit Depressionen festgestellt worden wäre. Eine Befassung mit der einschlägigen Literatur zur Germanischen Neuen Medizin® hätte leicht zu der Erkenntnis verholfen, dass es sich bei dem gemäß den Erkenntnissen der Germanischen Neuen Medizin® definierten Konfliktschock, der zu Krebs und krebsäquivalenten Krankheiten führt, mitnichten um eine Depression handelt. Diese hier formulierte Aussage ist daher hinsichtlich der von Dr. Hamer formulierten 5 biologischen Gesetze der Germanischen Neuen Medizin® irrelevant, sie geht gezielt am Thema vorbei und stellt eine versuchte Täuschung von Laien und Journalisten dar.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass am 14./15. Mai 2005 der 1. Internationalen Kongress über komplementär- und alternativmedizinische Behandlung des Krebs mit ca. 2.000 Teilnehmern in Madrid stattgefunden hat. Dr. Hamer, der Entdecker der Germanischen Neuen Medizin®, sollte dort die Präsidentschaft übernehmen und den Eröffnungsvortrag halten. Weil er aber in Frankreich aufgrund absurder Vorwürfe mit Hilfe des inzwischen in Deutschland für nichtig erklärten EU-Haftbefehls eingekerkert worden ist, musste sein Vortrag dort in seiner Abwesenheit verlesen werden. Ob unter diesen hier genannten Fakten und den vielfältigen Verifikationen gemäß dieser „gutachterlichen Stellungnahme“ der Deutschen Krebshilfe die Germanische Neue Medizin® als ein unhaltbares, abstruses und pseudowissenschaftliches Gedankengebäude zu bewerten ist, mag jeder selbst für sich beurteilen.
Was in der „gutachterlichen Stellungnahme“ als erfolgreiche schulmedizinische Behandlung des Kindes Olivia bewertet wird, sind folgende Fakten: Entfernung einer Niere, klinischer Exitus nach der ersten Chemotherapie mit folgender Reanimation, damit verbunden das Herausschlagen einiger Zähne und das Einspießen von Rippen in die Lunge mit der Folge der Kollabierung des einen Lungenflügels, langfristig eine schwere Schädigung des Herzmuskels und möglicherweise eine dauerhafte Unfruchtbarkeit des Mädchens.
Der Schwerpunkt dieser „gutachterlichen Stellungnahme“ ist, abgesehen von den o.g. irrelevanten medizinischen Argumenten, nicht die Auseinandersetzung in medizinisch wissenschaftlicher Weise, sondern sind die Gerichtsverfahren zur Aberkennung der Approbation des Dr. Hamer und die Urteile gegen Dr. Hamer in den Strafverfahren in Köln und Frankreich. Es ist im Zusammenhang deutlich darauf hinzuweisen, dass die Urteile immer unter maßgeblicher Beteiligung der Vertreter der herrschenden Schulmedizin zustanden gekommen sind, die von den Gerichten als Gutachter herangezogen worden sind, und damit in diesem Wissenschaftsstreit Gutachter in eigener Sache waren. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Urteile auf der Grundlage verfassungswidriger Gesetze gefällt wurden, die der herrschenden Schulmedizin ein Heilungsmonopol einräumen.
Gemeint sind in Deutschland das Heilpraktikergesetz vom 17. Feb. 1939, unterschrieben von einem gewissen Führer Adolf Hitler und seinem Stellvertreter Heß, mit dem vorgeblich zum Schutz der Volksgesundheit der herrschenden Schulmedizin ein Monopol auf Heilung zugeschanzt wurde und die Bundesärzteordnung. Bislang hat aber von den mit diesen Verfahren befassten Richtern noch niemand Anlass gesehen, die Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetze zu überprüfen, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.
Es ist die Behauptung falsch, nach der Dr. Hamer wegen illegaler Ausübung medizinischer Tätigkeit in Frankreich zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Allein die Übersetzung einer seiner Schriften ins Französische und deren Verbreitung in Frankreich war der französischen Justiz Grund genug, Dr. Hamer in einen Revisionsprozess in Abwesenheit wegen Betruges zu drei Jahren Gefängnis so zu verknacken, dass mit Hilfe des neu eingeführten EU-Haftbefehls seine Auslieferung aus Spanien und seine Einkerkerung in Frankreich durchgezogen werden konnte. Die ursprüngliche Strafe der ersten Instanz von 18 Monaten, davon 9 Monate auf Bewährung, hätte für eine Auslieferung gemäß EU-Haftbefehl nicht ausgereicht. Mit diesem Instrument des Europäischen Haftbefehls hat der französische Staat als erster Staat in der EU begonnen, die Abschaffung der Menschenrechte auf Informationsfreiheit und auf Meinungsfreiheit im Geltungsbereich der EU zu exekutieren. Diese Abschaffung dieser beiden elementaren Bürgerfreiheiten dürfte den Vertretern der Deutschen Krebsgesellschaft wahrscheinlich sehr recht sein, weil sie und die herrschende Schulmedizin damit weiter ungestört mit Unterstützung der Pharmaindustrie und der Absegnung der herrschenden Medizinwissenschaft ihre für die Krebspatienten fatalen millionenfach gescheiterten Therapien weiter anwenden können. Siehe hierzu:
a. Veröffentlichung des Medizinstatistiker Prof. Ulrich Abel, derzeit am Universitätsklinikum Heidelberg, Abteilung Medizinische Biometrie tätig, „Chemotherapie fortgeschrittener Karzinome: eine kritische Bestandsaufnahme“, 2. aktualisierte Auflage Stuttgart: Hippokrates-Verlag, 1995 ISBN 3-7773-1167-7.
b. Artikels in DER SPIEGEL, Nr. 41/2004 mit dem Titel „Giftkur ohne Nutzen“ (Bezug wurde dort auf die epidemiologischen Studien des Dr. Hölzel vom Klinikum Großhadern der Universität München genommen)
In der Veröffentlichung von Prof. Abel wird nachgewiesen, dass keine der von ihm untersuchten weltweit publizierten Krebsstudien, die eine Lebensverlängerung von Chemotherapierten behaupteten, den an solche Studien zu erfüllenden wissenschaftlichen Ansprüchen genügte und die Mortalität (Sterbewahrscheinlichkeit) der Krebspatienten zwischen 90 und 95% lag. An diesem Faktum hat sich nichts geändert. Seitdem (1989) und obwohl diese wissenschaftliche Veröffentlichung als Fachbuch vorliegt, hat die herrschende Schulmedizin gemäß eines allein in Deutschland in den letzten 15 Jahren mit der Chemotherapie und begleitenden Morphiumgaben mindestens eine Millionen krebskranke Menschen zu Tode gebracht.
Die hier zitierte zusammenfassende Stellungnahme der „gutachterlichen Stellungnahme“ lautet:
Deshalb ist die „Germanische Neue Medizin®“ mit allem Nachdruck als einerseits absurd, andererseits aber bewiesenermaßen gefährlich zurückzuweisen. Ihrer Verbreitung muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – juristisch und auf dem Wege der Aufklärung – Einhalt geboten werden. Eine Plattform zur Selbstdarstellung darf ihm und seinen Anhängern nicht geboten werden.
Welche Plattform hier gemeint ist, dürfte jedem klar sein. Es ist die Plattform der Informations- und Meinungsfreiheit, die hier abgeschafft werden soll. Alle Bürger in Deutschland sollten sich darauf einstellen.
Jürgen Behm (ein Wissenschaftskritiker)
Falls Bedarf besteht, können Kopien oder Abschriften von den Originalen der eingangs genannten Verifikationen per E-Mail zugesendet werden.
Anhang:
Zum Thema Wissenschaftlichkeit:
„Über die Wissenschaftlichkeit der herrschenden Medizinwissenschaft am Beispiel deren grundlegender Krebstheorien und ihres Krankheitsbildes in einer Gegenüberstellung zur Germanischen Neuen Medizin® ©“.