Gedächtnisprotokoll von Dr. Hamer
Dr. med. Mag. theol Ryke Geerd Hamer
Maison d`Arrêt de Fleury Mérogis
13. Oktober 2005
Gedächtnisprotokoll
vom Haftprüfungstermin am 13. Oktober 2005
15.00 Uhr vor dem Gefängnisgericht
(juge d` application des pcines, Liberation conditionelle)
Der Beginn sollte am 13.30 Uhr sein. Es waren noch 2 Gefangene vor mir dran.
Meine Anwältin, Maitre Anne Bremaud kam kurz vor 15.00 Uhr. Sie berichtet mir vor der Verhandlung, in Gegenwart einer freundlichen holländischen Dolmetscherin, daß sie Informationen habe:
Das Wort Medizin dürfe gar nicht fallen. Man würde mich fragen, was ich in Spanien machen wolle, falls ich vorzeitig entlassen würde. Das Gericht wolle, daß ich mich auf gar keinen Fall weiter mit Neuer Medizin beschäftige, auch nicht mit Verlag. Ich müsse unterschreiben, daß ich mich verpflichte, keine Neue Medizin mehr zu machen, keine Bücher mehr zu schreiben oder zu verlegen, also mich auch nicht mehr mit dem Verlag zu beschäftigen. Ich dürfe mich nur noch mit meiner Freundin und mit meinen Tieren beschäftigen.
Ich sagte: „Das werde ich niemals unterschreiben!“
Frau Bremaud sagte: „Entweder können Sie hier am 25. August 2006 mit hoch erhobenem Haupt herausgehen oder sie müssen „Zugeständnisse“ machen."
Ich sagte: „Das wäre quasi ein nachträgliches Eingeständnis einer Schuld, die ich nicht habe. Ich würde damit quasi ein Delikt anerkennen, das ich nun in Zukunft europaweit nicht mehr begehen dürfe.“
Anne Bremaud: „Ja, so ist es leider. Herr Hamer, Sie sind Deutscher. Sie wollen unterscheiden zwischen Recht und Unrecht, zwischen Wahrheit und Lüge. Das gibt es in Frankreich nicht. Alles liegt dazwischen und alles ist Verhandlungssache.“
Ich sagte: „Jetzt ahne ich, was die Franzosen wirklich wollen. Aber ein Zugeständnis einer Schuld ist von mir nicht zu kriegen. Ich ziehe es dann vor, erst am 25. August 2006 entlassen zu werden – nach doppelt so langer Haft, wie sie bei 99% der Strafgefangenen hier üblich ist. Ich bitte Sie, in der Verhandlung vorzubringen, daß der Richter Bessy Ihnen vor 4 Wochen offen gesagt hat: Ja, einen Betrug habe der Dr. Hamer natürlich nicht begangen. Das Delikt habe man frei erfunden und in den Euro-Haftbefehl geschrieben, weil es das einzige Delikt sei, mit dem man den Dr. Hamer habe extrahieren lassen können. Außerdem bitte ich Sie vorzubringen, daß Frankreich sich gesetzwidrig nicht an die Statuten des Euro-Order gehalten habe.“
Beides bestätigte Frau A. Bremaud noch mal vor der Dolmetscherin und sagte beides ausdrücklich zu. Daran hat sie sich in der Verhandlung auch gehalten.
Bei der anschließenden Verhandlung vor dem Gericht, bestehend aus Monsieur Chalamet, einer Richterin und einem Staatsanwalt waren meine Anwältin A. Bremaud, die holländische Dolmetscherin und ich zugegen.
Der erste Satz, den die Richterin, die die Verhandlung führte, sagte, war:
„Herr Hamer, Herr Gefängnisdirektor Katz hat eine schlechte Meinung von Ihnen, obwohl Sie sich hier tadellos benommen haben. Er glaubt, daß Sie in Spanien so weiter machen werden. Das Gericht hat ebenfalls eine schlechte Meinung von Ihnen.“
Damit hatte sie „den Katz aus dem Sack gelassen!“ im wahrsten Sinne des Wortes.
Ich sagte: „Ich habe nichts verbrochen. Man hat ein Delikt konstruiert von vor 10 Jahren. Aber ich war seit 13 Jahren nicht mehr in Frankreich und kenne seither keinen Patienten in Frankreich. Die Anklage und die Verurteilung waren fingiert. Was heißt da „weitermachen“ und was hat Frankreich mit Spanien zu tun?!“
Richterin: Ich sei rechtskräftig verurteilt wegen Anstiftung zur Neuen Medizin und das sei jetzt europaweit strafbar. Ich müsse mich verpflichten, mich überhaupt nicht mehr mit Neuer Medizin zu beschäftigen, keine Bücher mehr zu schreiben, mich völlig vom Verlag zurück zu ziehen. Sonst könne man mich nicht entlassen.
Ich glaubte in den falschen Film geraten zu sein.
Auch die Einlassung von Maitre Anne Bremaud, der Richter Bessy in Chambery habe ihr vor 4 Wochen unumwunden zugegeben, „natürlich habe der Dr. Hamer keinen Betrug begangen. Das Delikt habe man frei erfunden von Seiten der Justiz, weil es das einzige gewesen sei, mit dem man den Dr. Hamer habe extrahieren lassen können. Auch die willkürliche Verletzung der Euro-Order-Statuten habe er offen zugegeben.“
Richterin: „Das ist jetzt alles unwichtig, ob es unrechtmäßigerweise zur Verhaftung gekommen ist. Einzig wichtig ist, daß Dr. Hamer rechtskräftig verurteilt ist, nicht mehr zur Neuen Medizin anstiften zu dürfen und zwar europaweit! “
Daraufhin forderten mich die beiden Richter und der Staatsanwalt immer abwechselnd mindestens 20-mal auf, ich solle mich dazu verpflichten, mich, falls ich vorzeitig aus der Haft entlassen würde, nicht mehr mit Neuer Medizin zu beschäftigen, auch keine Bücher mehr zu schreiben, auch mich nicht mehr mit dem Verlag zu beschäftigen. Das sei alles „Anstiftung zur Neuen Medizin“ und sei jetzt europaweit strafbar.
Ich sagte: „Frau Richterin, wie Sie soeben gehört haben, habe nicht ich jemanden betrogen, sondern die franz. Justiz gibt offen zu, mich betrogen zu haben. Die Verurteilung war Betrug, die Verhaftung wie Sie eben gehört haben, und die Haft ist auch Betrug. Ich fühle mich hier wie in einem KZ. Aber Sie haben heute zum 1. Mal „den Katz aus dem Sack gelassen“. Jetzt weiß jeder, was die französische Justiz und der franz. Staat seit 13 Jahren wollen: Die Germanische Neue Medizin® für meine nichtjüdischen Freunde und Patienten vernichten. Rabbi Sabbah, und seine Komplizen dürfen sie benutzen. Wenn ich bisher noch den leisesten Zweifel gehabt hätte, dann ab heute nicht mehr: Die Germanische Neue Medizin® soll Rabbi Sabbah und seinen Komplizen (Glaubensbrüdern) exklusiv gehören.“
Mit der von mir gewünschten Unterschrift unter ein solches Versailler Diktat hätte ich indirekt eine Schuld unterschreiben sollen, hätte auch auf alle Copyrights und Patentrechte verzichten sollen und hätte mich mit meinen eigenen Büchern und meinem Verlag nicht mehr beschäftigen dürfen. Alles fällt unter „Anstiftung zur Neuen Medizin“.
Ich sagte: „Das ist wie Inquisition. Das werde ich niemals unterschreiben. “
Richterin: Sie konterte immer nur: ich sei rechtskräftig verurteilt worden, wie, sei egal, und deshalb sei Anstiftung zur Neuen Medizin in jeder Form und europaweit strafbar.
Die Richterin fragte noch, wie ich es hier finde.
Ich sagte: „Furchtbar! Das ist kein Gefängnis sondern ein KZ.“
Die Richterin schluckte.
Ich weiter: „Ich finde es außerdem brutal, einen 70jährigen Menschen, der nichts getan hat, sondern dem man mit Gerichtsbetrug ein Delikt konstruiert hat, um seine Germanische Neue Medizin® für Rabbi Sabbah und Glaubensbrüder-Komplizen zu stehlen und zu beschlagnahmen, wie einen gemeinen Verbrecher seit über einem Jahr im schlimmsten KZ Frankreichs eingesperrt zu halten."
Das Gericht ließ keinen Zweifel, daß eine vorzeitige Haftentlassung nicht in Frage käme. Kurze Zeit vor der Verhandlung wurde ich in die Krankenstation beordert, um „eine kleine Vuccination“ zu erhalten, sprich einen Chip eingepflanzt zu bekommen, was man heute gewöhnlich mit einer dazu speziell präparierten Injektion macht. Ich hatte abgelehnt.
Meine Anwältin Maitre Anne Bremaud gab mir zu verstehen, daß ich wahrscheinlich – doppelt so lange wie üblicherweise jeder andere Kriminelle – bis Ende August 2006 im Gefängnis bleiben müsse.
13. Okt. 2005
17.00 Uhr Dr. Hamer