Schydlo an Dt. Presserat
Andreas Schydlo
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78183 Hüfingen
Telefon: 0771 - 64963
Email: andreas.schydlo@t-online.de
Datum: 04.12.2005
Titel des Artikels (Anlage): Falsche Versprechen – die tödliche Gefahr der „Germanischen Neuen Medizin“
Name und Seite des Publikationsorgans: Internetseite des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_3362703.html [nicht mehr abrufbar]
Erscheinungsdatum: 10.11.2005
Ziffern des Pressekodex, auf die ich Bezug nehme: 1, 2, 3 und 9
An den
Deutschen Presserat
Postfach 7160
53071 Bonn
Beschwerdebegründung
Zunächst möchte ich einige falsche, diffamierende und ehrverletzende Äußerungen zitieren und gleich richtig stellen, die im online-Text der Kontraste-Sendung vom 10.11.2005 vorkamen. So wird am Besten der „Tenor“ deutlich, mit dem die Leser desinformiert werden (Wörtliche Zitate aus dem Text sind fettgedruckt und unterstrichen).
1. Falsch ist, wenn von den Autoren des Textes behauptet wird, „Er (Dr. Hamer) macht sie (seine „Anhänger“) glauben, dass Krebs ohne Chemotherapie und Bestrahlung heilbar ist.“
Richtig dagegen ist, dass Dr. Geerd Ryke Hamer niemanden „glauben macht“, denn die von Ihm gefundenen 5 biologischen Naturgesetze der GNM sind bereits mehrfach von verschiedenen, auch internationalen, zum Teil auch universitären Ärztegremien wissenschaftlich reproduzierbar geprüft worden und sind auf jede Erkrankung bei Mensch und Säugetier anwendbar.
Mehrere dieser Bestätigungen sind notariell beglaubigt, wie beispielsweise die Verifikation der Universität von Trnava in der Slowakei von 1998.
Fotokopien der wichtigsten Bestätigungen und weitere Artikel und Berichte dazu sind auf der Internetseite www.pilhar.com für Menschen mit Internetanschluss einsehbar. Zusätzlich sind sie in verschiedenen medizinischen Publikationen Dr. Hamers abgebildet.
Entsprechend diesen 5 biologischen Naturgesetzen sind nachweisbar bereits mehrere tausend Patienten von zum Teil schwerwiegenden mehrfachen Krebserkrankungen geheilt worden, die teilweise von der Schulmedizin bereits als „austherapiert“ aufgegeben wurden.
Richtig ist außerdem, dass es eine nicht unbedeutende Zahl von „Wunderheilungen“ bei Krebskranken gibt, die wissenschaftlich bestens dokumentiert ohne Bestrahlung und Chemotherapie und ohne eine Therapie durch Dr. Hamer oder die GNM vollständig von schwersten Krebserkrankungen zum Teil im finalen Stadium genesen sind. Für diese Heilungen gibt es keine wissenschaftlichen Erklärungen durch die Schulmedizin. Sie sind aber durch das naturwissenschaftlich am nächst besten Patienten eindeutig naturwissenschaftlich reproduzierbare Modell der GNM erklärbar.
2. Falsch ist, dass „Er (Dr. Hamer) behauptet, dass die Juden Schuld seien an den vielen Krebstoten in aller Welt.“
Richtig ist, dass Dr. Hamer das so weder geschrieben noch gesagt hat. Dr. Hamer hat als Entdecker und erster und bester Therapeut der Germanischen Neuen Medizin® bis zum Herbst 2004 nach eigenen Angaben ca. 40.000 Patienten betreut und hunderte von Ärzten ausgebildet. Sowohl unter den Patienten als auch unter den Ärzten gab es viele Juden. Außerdem finden sich an vielen Stellen seiner Bücher und Briefe deutliche Hinweise, dass Dr. Hamer jeglicher Rassismus und Antisemitismus fern liegt.
Richtig ist auch, dass die „vielen Millionen Krebstoten auf dieser Welt“ nicht von Dr. Hamer behandelt wurden, sondern in vielen Fällen als Opfer der, vom Deutschen Bundesgerichtshof als „experimentell“ eingestuften Therapien der Schulmedizin anzusehen sind, weil, so wörtlich aus diesem höchstrichterlichen Urteil, „auch die von der überwiegenden Zahl der Ärzte und Krankenanstalten geübte Behandlung nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht als wissenschaftlich allgemein anerkannt bezeichnet werden könne, weil die Ursache dieser Krankheit noch immer nicht erforscht sei und jede Art der Behandlung deshalb zwangsläufig experimentellen Charakter habe, ohne daß der Nachweis medizinischer Richtigkeit geführt werden könne (Urteil vom 2. Dezember 1981 - IVa ZR 206/80.“ An diesem Umstand hat sich bis heute nichts geändert.
3. Falsch ist die Aussage „Er (Dr. Hamer) darf schon lange nicht mehr als Arzt arbeiten.“
Richtig ist, dass Dr. Hamer zwar 1986 in Deutschland unter äußerst fragwürdigen Umständen seine Approbation entzogen wurde, er aber im Jahre 2002 in Spanien eine Zulassung als Arzt der Naturheilkunde erhalten hat und demnach bis zu seiner Verhaftung im Herbst 2004 legal praktiziert hat. Eine Fotokopie dieser Urkunde ist unter www.pilhar.com einsehbar.
Richtig ist auch, dass Dr. Hamer auf dem 1. Internationalen Kongress über komplementär- und alternativmedizinische Behandlung bei Krebs am 14./15. Mai 2005 in Madrid, der vom größten Internet-Gesundheitsportal Spaniens mitorganisiert wurde, sowohl die Eröffnungsansprache halten als auch den Preis von Asturien für Medizin erhalten sollte. Er wurde daran durch die widerrechtliche Inhaftierung in Spanien und die widerrechtliche Auslieferung an Frankreich, wo er derzeit noch in Haft ist, gehindert.
4. Falsch ist die Behauptung, „Er (Dr. Hamer) sitzt in Frankreich im Gefängnis, weil er dort illegal praktiziert hat.“
Richtig ist vielmehr, dass Dr. Hamer nicht in Frankreich verurteilt worden ist, weil er dort praktiziert hat. Er war in dem für das Urteil maßgebenden Zeitraum gar nicht in Frankreich, was auch das Gericht von Chambery festgestellt hat.
Laut Urteil dieses Gerichts vom Juli 2004 wurde Dr. Hamer verurteilt wegen Mittäterschaft an illegalen medizinischen Handlungen, die von Frau Sixt (Krankenschwester) an Krebskranken durchgeführt wurden. Sie hatte vor Gericht zugegeben, „dass sie mit ihm (Dr. Hamer) in Kontakt geblieben ist, dass sie miteinander telefonierten, dass sie ihn um Rat bei der Anwendung seiner Theorie und insbesondere bei der Deutung der Röntgenbilder gefragt hat“.
Er wurde auch verurteilt wegen Betrugs. Dieser Betrug bestand nach Ansicht des Gerichts darin, dass Dr. Hamer, ohne in Deutschland oder Frankreich über eine Approbation als Arzt zu verfügen, „sich nichtsdestotrotz weiterhin auf seine Qualifikation als Arzt berufen habe, um seine Theorie zu verbreiten und die Kranken davon zu überzeugen, diese anzuwenden.“
Das heisst, Dr. Hamer wurde verurteilt wegen Werbung für die Germanische Neue Medizin® durch die Veröffentlichung seiner Bücher in französischer Sprache.
5. Falsch ist die Behauptung, „Ryke Geerd Hamer und seine „Germanische Neue Medizin®“ werden trotzdem immer populärer. Mit tödlichen Folgen.“
Richtig ist zwar, dass Dr. Ryke Geerd Hamer und seine „Germanische Neue Medizin®“ immer populärer werden. Falsch ist es dagegen, zu behaupten, dass die Folgen davon zwangsläufig tödlich sind. Denn: die Wiener Staatsanwaltschaft beschlagnahmte nach der Schließung des „Zentrums für Neue Medizin“ Dr. Hamer in Burgau/Österreich die Patientenakten von ca. 6.500 Patienten, die zu einem überwiegenden Teil bereits von der Schulmedizin aufgegeben und „austherapiert“ waren. Nach der Auswertung dieser Akten mussten die Staatsanwälte feststellen, dass nach 4-5 Jahren noch über 6.000 Patienten am Leben waren und keiner dieser Patienten bereit war, an einer Anzeige gegen Dr. Hamer mitzuwirken. Dieses Faktum steht in extrem krassen Gegensatz zu den „Heilerfolgen“ der Schulmedizin, nach deren experimentellen Heilversuchen, wissenschaftlich durch unzählige Statistiken nachweisbar, mindestens 90 % der Patienten nach 5 Jahren tot sind.
Richtig wäre also der oben zitierte Satz mit Bezug auf die Chemotherapie.
6. Falsch ist die Behauptung, „Medien dürfen da nicht rein.“
Gemeint sind hier die Vorträge von Helmut Pilhar, der weder die „rechte Hand von Dr. Hamer“ noch „sein Stellvertreter“, sondern ein durch die Krebserkrankung seiner Tochter betroffener Vater ist, und der seine Vorträge nur auf Einladungen von Privatpersonen oder Vereinen hin abhält.
Es ist zwar Helmut Pilhars Verdienst, die GNM bekannter gemacht zu haben. Dies wäre aber mit Sicherheit nicht gelungen, wenn es sich bei der GNM um eine, wie von den Autoren der Sendung behauptet wird, „menschenverachtende und höchst gefährliche „Heilslehre“ handelte, die jeder naturwissenschaftlich überprüfbaren Grundlage entbehrte.
Richtig ist vielmehr, dass Medien sehr wohl über die Vorträge Helmut Pilhars berichten dürften, wenn sie es nur entsprechend den im Pressekodex festgestellten Richtlinien täten.
Die Vergangenheit hat vielfach gezeigt, dass dies nicht oder nur extrem selten der Fall war. Dies wird auch an den im Text zur Sendung dargestellten, aus dem Zusammenhang gerissenen Sätzen deutlich.
So auch an dem von den Autoren der Sendung erwähnten Beispiel des Bruders von Wolfgang Adelhelm.
Es erscheint zwar möglich, dass der Bruder von Wolfgang Adelhelm, der „vor wenigen Wochen an Leukämie starb“, von Dr. Hamer persönlich betreut wurde. Diese Betreuung kann jedoch nur bis spätestens zum 09.September 2004 erfolgt sein, der Tag, an dem Dr. Hamer widerrechtlich in Spanien verhaftet wurde, um dann ebenso widerrechtlich an Frankreich ausgeliefert zu werden.
Das bedeutet logischerweise, dass der Bruder von Wolfgang Adelhelm über 1 Jahr nicht von Dr. Hamer betreut werden konnte und das in der an möglichen Komplikationen reichen Heilungsphase, wie Dr. Hamer in seinen Schriften immer wieder eindrücklich betont. Es erscheint mehr als zweifelhaft, dass Dr. Hamer dem Hrn. Adelhelm den Rat erteilt haben soll, eine solche Heilungsphase ohne ärztlichen Beistand durchstehen zu wollen.
Diese Beispiele ließen sich weiter fortsetzen. Alle von mir geschilderten Richtigstellungen sind auch urkundlich nachweisbar. Wenige Tage nach dem Erscheinen des Textes auf der Internetseite des RBB schrieb ich einen Brief an die Verantwortlichen per Einschreiben mit Rückschein, der bis heute nicht beantwortet wurde. Er enthielt auch die Forderung nach einer Gegendarstellung (Anlage).
Der Text ist, wie auch die Sendung, deutlich sichtbar von vielen Un- sowie Halbwahrheiten und Weglassen entscheidender Fakten geprägt. Viele Aussagen sind also nicht vom Auftrag nach klarer Information des Lesers (und Zuschauers der Sendung) beseelt, sondern erwecken offen den Eindruck einer plumpen Manipulation zugunsten der Schulmedizin, insbesondere der im Text zitierten Vertreter Dr. Sökler (Deutsche Krebsgesellschaft) und Prof. Dr. Henze, der mit der Aussage zitiert wird, „Das bedeutet, dass dieses Kind unvermeidlich stirbt. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, denn die bösartigen Knochenkrebse, die sind eben tödlich wenn sie nicht behandelt werden. Für mich ist so ein Rat, ein Kind der wirksamen und nachweislich wirksamen Behandlung zu entziehen, eigentlich kriminell.“ Diese Aussage Prof. Henzes ist wissenschaftlich zumindest fragwürdig, denn es ist vielmehr richtig, dass Knochenkrebse nur eine statistisch nachgewiesene Mortalität haben, die keine Aussagen im Einzelfall erlauben. Zudem dürfte es dem Prof. Henze schwer fallen, Statistiken über Vergleiche von schulmedizinisch therapiertem und unbehandeltem Knochenkrebs vorzulegen, die es nämlich gar nicht gibt. Außerdem stellt es eine fragwürdige Pauschalisierung Prof. Henzes dar, wenn er von einer „nachweislich wirksamen Behandlung“ spricht, ohne dabei die Heilungsquote, die sich außerdem ja in der Schulmedizin nur auf 5 Jahre bezieht, zu benennen. Auch Dr. Sökler wird zitiert: “Nicht nur dass die Erkrankung mittels einer Knochenmarktransplantation heilbar ist, auch ohne Transplantation kann man diese Erkrankung, mit einem speziell für diese Leukämieform entwickelten Medikament, sehr, sehr gut behandeln.“ Hier wird ganz klar die Tatsache unterschlagen, das die Knochenmarktransplantation eine Heilungsquote von nur 30 bis 80% hat.
Auch im geschilderten Fall der Tochter von Roselor Huber werden entscheidende Fakten einfach weggelassen. Sogar das Deutsche Ärzteblatt, „Das Organ der Ärzteschaft“, berichtet in einem Artikel der Ausgabe vom 7. Oktober 2005 davon, dass es bei metastasiertem Brustkrebs seit 20 Jahren keine Fortschritte in der Therapie geben habe.
Schon allein aus diesen wenigen Zitaten wird deutlich, dass der RBB also seine publizistische Aufgabe keinesfalls „nach bestem Wissen und Gewissen und unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen“ wahrnahm. Dem besonderen Ansehen des öffentlich-rechtlichen Pressebereichs ist durch die Verletzung der Berufsethik der Journalisten ein schwerer Schaden entstanden. Es ist nicht nur bei mir, sondern auch in weiten Teilen der Öffentlichkeit der dringende Verdacht entstanden, dass mit diesem Text und dieser Sendung die Interessen bestimmter Vertreter der Schulmedizin wahrgenommen wurden und Dr. Hamer und der Germanischen Neuen Medizin® vernichtender Schaden zugefügt werden sollte.
Ich bitte Sie deshalb, die von ihrer Organisation für Fälle dieser Art, die zweifellos schwerwiegende Verstöße gegen die im Pressekodex festgelegten Richtlinien darstellen, die vorgesehenen Schritte einzuleiten.
Mit freundlichem Gruß