Dr. Hamer an Cour de Cassation
Dr. med. Mag. theol Ryke Geerd Hamer
Maison d`Arrêt de Fleury Mérogis
7 avenue des Peupliers
91705 Sainte Geneviève des Bois
18. Februar 2005
An die
Cour de Cassation
Chambre criminelle
- Affaire Dr. Ryke Geerd HAMER -
4 Boulevard de Palais
75001 Paris
Hohes Gericht
Ein Brief von mir an die Cour de Cassation liegt fertig vor mir zum Abschicken. Aber er ist durch meine neuesten Informationen überholt. Ich hatte in dem Brief anfragen wollen, wann mit der Entscheidung der Cour de Cassation zur Aufhebung meiner Haft zu rechnen sei (nach dem Gesetz bis 1.3.2005).
Gestern bekam ich erfreuliche Informationen meiner Anwältin Maitre Martine Luc-Thaler, die ich sehr schätze und die ein hervorragendes Memoire Ampliativ verfasst hat, durch eine Freundin unserer Familie übermittelt:
1. Nach Ansicht der Richter der Cour de Cassation sei Dr. Hamer wirklich in allen Anklage- und Verurteilungspunkten unschuldig!
2. Eigentlich hätte der Dr. Hamer gar nicht in Spanien verhaftet werden dürfen, hätte nicht nach Frankreich ausgeliefert werden dürfen, hätte auf jeden Fall nach dem Euro-Order-Statuten sofort freigelassen werden müssen und das Verfahren, wenn überhaupt, wieder in die 1. Instanz zurückversetzt werden müssen.
3. Und: Er müsste jetzt spätestens am 1. März, 3 Monate nach der Begründungsfrist, aus der Haft entlassen werden – wegen erwiesener Unschuld! – und zwar mit allen Regresskonsequenzen an den französischen Staat. Aber da ja (siehe weiter unten) noch ein Prozesstermin vor der Cour de Cassation (in Frankreich normalerweise sehr selten!) über die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin® stattfinden soll, kann das Urteil aus prozessualen Gründen jetzt noch nicht gesprochen werden (sondern erst nach dem Prozesstermin) und Dr. Hamer offiziell noch nicht aus der Haft entlassen werden.
4. Es habe geheißen, eine jetzige offizielle Entlassung aus der Haft sei auch aus dem Grunde zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich, weil das Ansehen des franz. Staates und der franz. Justiz in diesem Mega-Skandalfall eine unerträgliche Schmach und unermesslichen Schaden erleiden würden, weil man einen 70jährien Menschen mit einem riesigen staatlichen Engagement und Prestige-Investition 6 Monate unschuldig! ins schlimmste Zuchthaus Frankreichs eingesperrt habe. Das sei eine unverzeihliche Schmach und Mega-Blamage! Man versuche jetzt nach einer Möglichkeit, das Gesicht des franz. Staates und der franz. Justiz wahren zu können.
Es gäbe 2 Möglichkeiten, das Gesicht des franz. Staates und der franz. Justiz noch wahren zu können:
1. Möglichkeit:
Der Dr. Hamer würde noch dazu zu bringen sein, daß er eine „Liberations-Vereinbarung“ unterschreibt, obwohl er unschuldig ist.
Daran würden allerdings auch die Richter der Cour de Cassation nicht glauben, daß er eine solche große Dummheit begeht. Die „Liberations-Vereinbarung“ würde nämlich bedeuten, daß er, obwohl unschuldig anerkennt, doch schuldig zu sein und 6 Monate Haft im schlimmsten Zuchthaus Frankreichs rechtens verbüßt zu haben. Aber die Richter der Cour de Cassation könnten gut verstehen, daß ein Unschuldiger so etwas nicht unterschreibt, ganz abgesehen von den weiteren Bedingungen:
- 150.000 € „Kaution“,
- jede Woche auf der Polizeistation sich melden (7 Jahre)
- Frankreich 7 Jahre nicht verlassen dürfen
- und nicht mehr über die Germanische Neue Medizin® mit irgendwem reden dürfen.
2. Möglichkeit:
Diese hat die Cour de Cassation jetzt ins Auge gefasst oder schon beschlossen: Zur Behandlung des Beweisantrages für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin® wird ein Prozesstermin zur mündlichen Verhandlung vor der Cour de Cassation angesetzt. Damit ist die Bedeutung dieses Beweisantrages dokumentiert und unterstrichen, denn solche mündlichen Verhandlungen vor der Cour de Cassation sind äußerst selten. Dr. Hamer hätte dann Gelegenheit, in einem persönlichen Plädoyer den Beweis für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin® zu demonstrieren.
Problem:
Aus prozessualen Gründen müsste ich noch 1 oder 2 Monate länger – obwohl unschuldig – offiziell im Gefängnis sitzen, bis zu dieser mündlichen Verhandlung vor der Cour de Cassation, bei der es allerdings einzig nur um den Beweisantrag geht. Unschuldig bin ich allerdings mit und ohne diesen Beweisantrag.
Es wäre natürlich in dem riesigen Skandalfall noch das i-Tüpfelchen an Absurdität, daß ein 70jähriger wegen Unschuld, um das Gesicht des franz. Staates zu wahren, noch weitere Monate in dem grässlichen Zuchthaus Frankreichs weggesperrt bleiben müsste.
Ein weiteres Problem ist auch, daß ich alter misstrauischer Fuchs angesichts eines so unerwarteten Geschenkes meiner Feinde natürlich zunächst skeptisch bin und in leichter Abwandlung aus der Aenaeis mit Kassandra im Anblick des Trojanischen Pferdes spreche: „Quidquid it est, timeo Gallios, et dona ferentes“ (heißt: was es auch sei (das Trojanische Pferd) ich fürchte die Gallier, auch wenn sie Geschenke bringen.
Es wäre also notwendig, in einem Vorgespräch ein Minimum an Vertrauen zu pflanzen, damit ich weiß, daß das Trojanische Holzpferd keine Bewaffneten enthält, sprich: keine Falle ist, sondern nur redliche Sache, um herauszufinden, daß und ob die Germanische Neue Medizin® wirklich richtig ist. Die Cour de Cassation möge mir zugute halten, daß ich ja mit den Haß-Richtern von Chambery und den nicht minder hasserfüllten Ministerialen des franz. Justizministeriums (als Unschuldiger aus Haß mit 3 Jahren Gefängnis zum Schwerverbrecher gestempelt) traurige Erfahrungen gemacht habe. Umso erfreulicher ist die offensichtliche Unbestechlichkeit der Richter der Cour de Cassation.
Allerdings bin ich der Meinung, daß die allermeisten Richter der Cour de Cassation ohnehin schon längst gewusst haben, daß die Germanische Neue Medizin® richtig ist.
20 Jahre schon?
Hohes Gericht
Die offenbar erfreulicherweise beschlossene mündliche Verhandlung vor der Cour de Cassation zwecks Behandlung des Beweisantrages für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin® – auf dessen Durchführung warte ich schon 24 Jahre ! – findet grundsätzlich meine volle Zustimmung.
Über die Modalitäten müsste man noch sprechen.
Es ist mir klar, daß der Prozesstermin noch innerhalb des Gesamtverfahrens der Cour de Cassation stattfinden muß und aus diesen prozessualen Gründen meine Haft – obwohl unschuldig – offiziell noch bis dahin dauern müsste.
Jedenfalls biete ich jedmögliche Form der Mit- und Zusammenarbeit für diesen Prozesstermin an. Ich wünsche diese mündliche Verhandlung ausdrücklich, und zwar, wie gesagt, seit 24 Jahren bisher vergeblich. Und ich begrüße deshalb die Entscheidung der Cour de Cassation geradezu begeistert.
Ich bitte die Cour de Cassation
1. Möglichst umgehend den Termin zu dieser mündlichen Verhandlung zu bestimmen.
2. Mir mitzuteilen – über meine Anwältin Maitre Martine Luc-Thaler oder direkt – ab wann ich zu der notwendigen Vorbereitung dieser mündlichen Verhandlung das Zuchthaus mit „Urlaub auf Ehrenwort“ verlassen darf. Ich benötige 3-4 Wochen Vorbereitungszeit und zwar nicht in der Zelle.
3. Ich biete – als Unschuldiger – eine Kaution in Höhe von 20.000 € an und biete weiter an, daß ich mich 1 bis 3 Tage vor der Verhandlung wieder im Gefängnis einfinden könnte.
Man kann sicher die Skandalprozesse von Chambery nicht mehr rückgängig machen, genauso wenig wie den Skandalprozess im Nov. 1991 in Paris gegen oder für den Mörder meines Sohnes Dirk.
Aber wenn ich – unschuldig ! – ½ Jahr im schlimmsten Zuchthaus Frankreichs war mit dem Ergebnis, daß dadurch dann quasi ab sofort alle unsere Patienten nicht mehr an Chemo und Morphium zu sterben brauchen, dann war ich für meine Patienten gerne unschuldig im Gefängnis, bzw. dann hat meine grässliche menschenunwürdige Haft einen Sinn gehabt.
Aus diesem Grunde bitte ich darum, den Termin auf Ende März zu bestimmen und mich zur Vorbereitung der Verhandlung mit „Urlaub auf Ehrenwort“ als Unschuldigen bald aus dem Zuchthaus vorläufig zu beurlauben.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. HAMER
P.S.
Ich hoffe, alle Informationen richtig wiedergegeben zu haben. Sollte etwas nicht korrekt sein, bitte korrigieren Sie mich.