Infodienst AMICI di DIRK
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
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29120 – ALHAURIN EL GRANDE
Alhaurin el Grande, 21. April 2005
News aus Frankreich
Es ist bisher noch nicht bekannt, ob Dr. Hamer am Kongress in Madrid teilnehmen darf.
Die Entscheidung hierüber dürfte der franz. Justiz einiges Kopfzerbrechen bereitet haben, denn man hat sich wieder etwas Neues einfallen lassen. Offenbar will das Gericht in Chambery sein Gesicht wahren. Man hat Dr. Hamer ein Gnadengesuch vorgeschlagen: sog. Haftentlassung auf dem Wege der Gnade – ohne Konditionen, aber mit Unterschrift.
Ein unseriöses Ansinnen für einen Unschuldigen. Deshalb hat Dr. Hamer dieses Angebot auch abgelehnt, denn das hätte ja bedeutet, daß er sich selbst für schuldig erklärt hätte.
Gesetzt den Fall er wäre darauf eingegangen, dann hätte sich evtl. auch die Cour de Cassation mit ihrer Entscheidung noch lange Zeit lassen können.
Und so ganz nebenbei wären der franz. Justiz alle weiteren Peinlichkeiten – so auch die Entscheidung darüber, ob Dr. Hamer (für 3 Tage) nach Madrid zum Kongress fahren darf oder nicht – erspart geblieben.
Aber wie dem auch sei: Inzwischen hat die Cour de Cassation einen Haftprüfungstermin genannt, der am 18. Mai – einen Tag nach Dr. Hamers 70. Geburtstag – stattfinden soll.
Daraufhin hat Dr. Hamer nachfolgenden Brief an die Cour de Cassation geschrieben:
Avocat General 18. April 2005 Monsieur, heute habe ich vom Procureur General der Cour de Cassation die Nachricht vom 12.04.05 bekommen, daß sie nunmehr aktuell in meinem Fall – nach fast 8 Monaten der Haft als Unschuldiger – endlich eine Haftprüfung machen wollen. Gleichzeitig hat mir meine Anwältin Mme Luc-Thaler mitteilen lassen, daß sie zum 18. Mai einen Besprechungstermin bei Ihnen erhalten hat (Haftprüfungstermin). Es ist Ihnen bekannt, daß ich am 17. Mai meinen 70. Geburtstag im schlimmsten Gefängnis Frankreichs erleben soll – wie ein Staatsfeind Nr.1. Es ist Ihnen auch bekannt, daß am 14. u. 15. Mai in Madrid ein Kongress über Krebstherapie mit ca. 2000 Ärzten stattfinden soll, für den ich die Präsidentschaft übernehmen sollte. Es ist Ihnen sicher auch bekannt, daß der Kongress, der 2000 Ärzte für den franz. Häftling Dr. HAMER (Ecrou 334750) den Nobelpreis für Medizin fordern will, für die gleiche Neue Medizin, für die ich seit 8 Monaten in Frankreich unschuldig eingesperrt bin. Ich bin angeklagt, und in Abwesenheit verurteilt worden in 1. und 2. Instanz, wegen „Anstiftung zur Neuen Medizin mit dem Ziel der Ausübung“ Ausgeliefert von Spanien an Frankreich wurde ich mit einem eigens dafür neu definierten Delikt des „Betruges“, den ich an mir gänzlich unbekannten 3 oder 4 Patienten in Frankreich vor 10 Jahren (durch meine Bücher) begangen haben soll, obwohl ich seit mehr als 12 Jahren nicht mehr in Frankreich war und gar keinen Patienten aus Frankreich kenne. Bei den 3 oder 4 Patienten soll es sich um sog. „Austherapierte“ und zum Sterben aus der Klinik nach Hause geschickte Patienten gehandelt haben, die vorher etliche Chemos bekommen hatten und von denen ich, wie gesagt, nie gehört habe. Ich habe noch nie in meinem 70jährigen Leben jemanden wissentlich betrogen. Die überaus klugen Richter des Hasstribunals in Chambery nahmen sich die Freiheit, die gleiche Neue Medizin, für die der Ärzte-Kongress jetzt den Nobelpreis fordern will, schon vor der 1. Verhandlung nicht nur als falsch zu deklarieren, sondern sogar als Sekte, und einen staatlichen Sektenbeauftragten zum Prozess zuzuziehen, genau wie bei der Inquisition im Mittelalter! Die franz. Justiz hat sich ausdrücklich geweigert, sich an die Euro-Order-Statuten zu halten, die bestimmen, daß bei einem in Abwesenheit Verurteilten und Extradierten unverzüglich eine Wiedereinsetzung in die 1. Instanz zu erfolgen hat und der Angeklagte auf freien Fuß zu setzen ist. Procureur Bensoussan: „Daran wird sich Frankreich mit Sicherheit nicht halten. Wir sind viel zu froh, daß wir Sie endlich haben“ (bei meiner Ankunft in Paris, 20.10.2004). Natürlich hat die franz. Justiz die Haft auf fast 8 Monate (im Mai 9 Monate) hinausgezogen, um mich zu zwingen, eine Liberation conditionelle oder jetzt letztens mindestens eine Liberation de grace (Gnadengesuch) zu unterschreiben, in dem ich mich bekennen und die Haft als rechtens anerkennen soll. Weil ich die Liberation im Dez. nicht unterschreiben wollte, musste ich, wie in der Inquisition im Mittelalter, 5 Monate länger (zur Strafe für meine „Verstocktheit“) die Haft erdulden, um weich geklopft zu werden – in der Hoffnung, daß ich den Mut verliere und am Ende doch noch unterschreibe. Jetzt setzt die franz. Unjustiz dem ganzen absichtlich an mir begangenen Unrecht noch die Krone der Schikane auf: Es sieht sich wirklich an wie eine zynisch ausgemachte Bosheit, einen unschuldigen 70jährigen, nach 8 Monaten Terrorhaft im schlimmsten Gefängnis von Frankreich, seinen 70. Geburtstag (17. Mai) gerade noch im Gefängnis „feiern“ zu lassen und ihn frühestens 3 Tage nach dem Kongress in Madrid (14. u. 15. Mai) zu entlassen, nachdem die Richter der Cour de Cassation schon vor 5 Monaten meiner Anwältin, Maitre Luc-Thaler davon Kenntnis gegeben hatten, daß kein einziger Punkt der Anklage und kein einziger Punkt der Verurteilung haltbar sei, ich also unschuldig bin. Trotzdem musste ich zur Folter 5 weitere Monate in diesem grässlichen Gefängnis eingesperrt bleiben, weil ich mich weigerte die Liberation conditionelle – als Unschuldiger – zu unterschreiben und mich – wie der Ketzer im Mittelalter vor dem Inquisitions-Tribunal – schuldig zu bekennen. Diese unnötige Folterhaft ist kein Versehen, sondern war boshafte Absicht, mich zu brechen. Und jetzt mutet es, wie gesagt, wie eine besondere Bosheit an, den Besprechungstermin einen Tag nach meinem Geburtstag zu legen! Ich fordere (als Unschuldiger) und beantrage deshalb, daß Sie den Besprechungstermin noch im Monat April abhalten. Um sich von meiner unschuldig abgesessenen 8-monatigen Haft zu überzeugen, dafür genügen 30 Minuten Lektüre des hervorragenden Memoir ampliativ meiner Anwältin Luc-Thaler. Mit vorzüglicher Hochachtung |
Man darf gespannt sein, welche Entscheidung die Cour de Cassation jetzt fällt.
Es gibt zuvor 2 Möglichkeiten:
a) das Gericht entscheidet ohne Möglichkeit der Verteidigung,
b) die Verteidigung darf ein Plädoyer halten, und erst danach trifft das Gericht seine Entscheidung.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Euch berichten.