Betroffener an VG Sigmaringen
Ein betroffener Ehemann einer an Brustkrebs erkrankten Frau
(Abschrift liegt vor)
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Karlstraße 13
72488 Sigmaringen
Fax 0049.(0)7571104661
13.07.06
In der Sache
Dr. Hamer ./. Universität Tübingen
- zuletzt 4 K 1802/01, davor 4 K 884/06, ursprünglich 3 K 1180/86-
Hohes Gericht,
in den letzten Jahren sind aus meinem Bekanntenkreis 3 Frauen an derselben Krebserkrankung gestorben, unter der auch meine Frau leidet.
Zwei dieser Frauen sind mit Ärzten verheiratet gewesen, und ich kann deshalb annehmen, daß schulmedizinisch alles versucht wurde, sie zu heilen. Das ist leider nicht geglückt.
Meiner Frau konnte trotz Chemotherapie keine konkrete Heilungsaussicht zugesichert werden. Wir haben inzwischen Doktor Hamer kennen gelernt und sein Lebenswerk, die Germanische Neue Medizin® studiert, die mit ihren 5 biologischen Gesetzen ein nachprüfbares Zusammenwirken von Psyche, Gehirn und Organ postulieren. Wir kennen zahlreiche Fälle, wo auf dieser Grundlage schulmedizinisch bereits austherapierte Patienten wieder gesund werden konnten. Und dies nicht durch die Wunderwirksamkeit eines Mittels, sondern durch das Verständnis der den Körper regulierenden biologischen Gesetze, die Mobilisierung der körpereigenen Selbstheilungskräfte, einer gegebenenfalls sinnvollen begleitenden Medikamentierung und in bestimmten Fällen auch eine nach bestimmten Kriterien eingesetzte Chirurgie.
Doktor Hamer hat uns glaubwürdig klar gemacht, dass auch meine Frau, allerdings durch eine klinische Behandlung, nach den Kriterien der 5 biologischen Gesetze geheilt werden könnte. Aber leider sind ihm seit Jahren die Hände gebunden, weil er nicht mehr im Besitz einer Approbation ist und deshalb keine Klinik eröffnen kann. Diese wurde ihm entzogen, weil er nicht von seiner Lehre “abschwören” und sich nicht zur Schulmedizin “bekennen” wollte.
Es geht uns nicht darum zu diskutieren, ob die Schulmedizin selber wissenschaftlich oder unwissenschaftlich handelt. Wir konnten nur feststellen, dass in unserem Fall schulmedizinisch keine Heilungschance besteht. Deshalb wollen wir nun wissen, ob die von Hamer entdeckten 5 biologischen Gesetze wirklich nach naturwissenschaftlichen Kriterien verifizierbar sind, wie wir glauben. Denn nur wenn das bewiesen werden kann, wird Doktor Hamer seine Approbation zurückerhalten und kann klinisch tätig werden und so auch meine Frau behandeln. Aber die Zeit drängt.
Wir haben in dieser Situation zwar die theoretische Freiheit einer Therapiewahl, können aber diese Freiheit nicht wahrnehmen, weil nicht offiziell festgestellt wurde, ob die Hamersche Medizin als wissenschaftlich bezeichnet werden kann. Unser verfassungsmässiges Recht wird also eingeschränkt, weil in diesem Fall das für eine solche Feststellung zuständige Organ, die medizinische Fakultät der Universität Tübingen, sich weigert, diese Verifikation durchzuführen, obwohl dieses Gericht sie bereits dazu verurteilt hat. Seit 25 Jahren wird uns also ein Grundrecht eingeschränkt, weil einige zuständige Professoren aus welchen Gründen auch immer, sich weigern, die von Doktor Hamer entdeckten 5 biologischen Gesetze nach naturwissenschaftlichen Kriterien, also der Reproduzierbarkeit an erstbesten beliebigen Fällen, zu prüfen. Was anderes kann man denn von einem Forscher verlangen, als dass er sich der wissenschaftlichen Überprüfung stellt? Wie schon bei der Verhandlung vor 25 Jahren festgestellt wurde, könnte das innerhalb von 3 Tagen geschehen. Es ist uns unverständlich, warum diese Überprüfung verweigert wird, es sei denn, dass die damit befassten Professoren aus persönlichem Interesse einen positiven Ausgang befürchten. Aber wir können nicht akzeptieren, dass unser eigenes Leben von den Standesinteressen der offiziellen medizinischen Autoritäten abhängt.
Uns Patienten geht es um unser Leben. Die Hamerschen Entdeckungen sind schon einmal von einer europäischen Universität, nämlich am 8. und 9. September 1998 (amtliche Bestätigung am 11. September 1998) an der staatlichen slowakischen Universität Trnava (Tyrnau) und bei vielen anderen öffentlichen Gelegenheiten überprüft worden. Aber dennoch wird Doktor Hamer daran gehindert, für seine Patienten klinisch tätig zu werden, wegen der angeblichen Unwissenschaftlichkeit seiner Medizin. Das Überprüfungsverfahren an der Universität Tübingen könnte ein für allemal klären, wie es um die Wissenschaftlichkeit seiner Theorie bestellt ist. Mir ist kein anderer medizinischer Ansatz bekannt, der sich so mutig einer naturwissenschaftlichen Überprüfung stellt, und damit auch das Risiko eingeht, falsifiziert zu werden.
Für mich und meine Frau ist jeder Tag wertvoll. Wir wollen von Doktor Hamer behandelt werden, weil wir von der Richtigkeit seines Ansatzes überzeugt sind. Sollte er naturwissenschaftlich widerlegt werden, hätten wir die Möglichkeit andere Therapien zu suchen. Solange dies nicht der Fall ist, halten wir seine Erkenntnisse für den fortgeschrittensten Stand medizinischer Wissenschaft und hoffen, dass uns dadurch geholfen werden kann.
Ich bitte deshalb das Gericht, alle rechtlichen Massnahmen auszunützen, um im Interesse meiner Frau und sehr vieler anderer Kranken, die medizinische Fakultät so schnell wie möglich zu einer Überprüfung zu zwingen.
Hochachtungsvoll
PS.
Gleichlautendes Schreiben per Post abgeschickt