Fisseler an Frankenberg
Eckhard Fisseler
Am Mühlenberg 2
34587 Felsberg
Herrn
Minister Professor Dr. Frankenberg
Ministerium für Wirtschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Postfach 103453
70029 Stuttgart
Felsberg, 16.08.2006
AZ: 33-780.9/113, Name: Dr.Buhlmann
Sehr geehrter Herr Minister,
in einem weiter zurückliegenden Schriftwechsel ließen Sie durch Ihren sehr geehrten Herrn Hartmut Schrade Herrn Werner Hanne, einem Mitglied unseres Freundeskreises, mitteilen, dass Sie nach § 124 Abs.1 Universitätsgesetz die Rechtsaufsicht über die Universitäten ausüben.
Die Universität Tübingen wurde von einem ordentlichen Gericht dazu verurteilt, das Habilitationsverfahren des Herrn Dr. med. Ryke Geerd Hamer durchzuführen. Dabei geht es nicht um die inhaltliche Beurteilung, sondern um das Verfahren an sich.
Als ein ehemals langjähriger Handelsrichter interessiert es mich sehr, wie Sie die Aussage Ihres Herrn Schrade, die Haltung der Universität Tübingen sei rechtlich nicht zu beanstanden, mit der gesetzlichen Vorgabe einer Rechtsaufsicht in Einklang bringen, wenn ein Gerichtsurteil ignoriert wurde.
Wir Handelsrichter empfinden ein derartiges Verhalten als Rechtsbeugung, aber auch als Beleidigung unserer ehrenamtlichen Tätigkeit. Wenn ein klares Urteil, das ein Deutsches Gericht in freier Entscheidung getroffen hat, von einer öffentlichen Institution, wie es die Universität ist, einfach nicht beachtet wird und die zuständige Rechtsaufsicht untätig bleibt, nähern wir uns der Anarchie.
Für Ihre Bemühungen um Beantwortung dieser Frage danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen