Dr. Hamer an VG Baden-Württemberg

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Sandkollveien 11
N – 3239 Sandefjord

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17. Oktober 2010

An den
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Schubertstr. 11
D – 68165 Mannheim

Vorab per Fax 0621-292-444

In der Sache:

9. Senat 1887 / 10
Dr. Hamer ./. Universität Tübingen
Kommentar zum Schreiben vom 21.09.2010 der Universität Tübingen

In obiger Sache beantrage ich,
den Antrag auf Zulassung der Berufung
gegen die Entscheidung des VG Sigmaringen vom 25.06.2010 - Az 8K 399/08
positiv zu bescheiden.

Begründung:
1. Klagegrund: Betrug der Universität Tübingen

Der Prozess ging um den Betrug der Universität Tübingen, der vom früheren Justitiar der Universität Tübingen zugegeben worden ist.

Schwarzkopf:

"Herr Hamer, ich kann Ihnen verraten, unsere Herren Professoren haben das sofort 100-mal hinter verschlossenen Türen nachgeprüft, ob Ihre Neue Medizin richtig ist. Und sie haben festgestellt, daß sie ausnahmslos immer gestimmt hat. Deshalb wollen die das öffentlich nicht überprüfen, weil die wissen, daß Sie recht haben."

Dieser Klagegrund, bzw. die Klage an sich wurde während des gesamten Prozesses überhaupt nicht thematisiert. Mit List führte der Vorsitzende Bangert die kurze Verhandlung so, daß das Thema Betrug gar nicht erwähnt wurde.

Nach meinem natürlichen Rechtsverständnis ist so ein Prozess nicht nur eine Farce, sondern selbst auch ein Betrug. Denn durch diesen Betrug der Uni Tübingen sind allein nur in Deutschland 25 Millionen Patienten "gestorben" worden. Das war kein Kavaliersdelikt, das war vorsätzlicher Massenmord.

Justitiar Schwarzkopf hatte deutlich gesagt, daß man in Tübingen schon wenige Tage, nachdem ich die Arbeit über die vielleicht größte Entdeckung der Menschheitsgeschichte eingereicht hatte, hinter verschlossenen Türen sorgfältig an nächstbesten Fällen überprüft hat.

Es war, wie gesagt – eine Riesensensation (hinter verschlossenen Türen), daß der Dr. Hamer, wie sich herausstellte, offenbar den Stein der Weisen in der Medizin gefunden hatte.

Herr Schwarzkopf hat kürzlich vor einer Zeugin (D. Schammelt) mir nochmals ausdrücklich erlaubt, ihn in diesem Sinne zu zitieren.

2. Die Universität bestreitet den Betrug nicht mehr.

Die Universität Tübingen hat auch in ihrem letzten Schreiben an den VGH meine schweren Vorwürfe nicht bestritten, nämlich seit 29 Jahren einen vorsätzlichen Betrug gemacht (und damit den größten Massenmord der Weltgeschichte verbrochen zu haben).

Einen so ungeheuerlichen Vorwurf des Holoschächt, eines mondialen Massenmordes, kann man nicht einfach "ausschweigen". Das ist Behörden-/ Justizbetrug.

Gestorben sind durch diesen Betrug weltweit Milliarden Patienten. 29 Jahre lang haben alle Universitäten, Behörden Politiker und leider auch diverse Richter und Gerichte diesen Betrug unterstützt – ohne nachgeprüft zu haben, ob die Germanische Neue Medizin denn überhaupt falsch ist.

Der Betrug im strafrechtlichen Sinne ergibt sich auch aus der Vorteilsnahme, da die Germanische Neue Medizin 29 Jahre lang offenbar nur jüdischen Patienten exklusiv zugute kam. Alle anderen Patienten wurden mit unvorstellbarer Professoren- und Gerichtsgrausamkeit geopfert.

3. Herr Exjustitiar Schwarzkopf wurde von Richter Bangert vorsorglich nicht geladen.

Der Uni Tübingen wurde von Richter Bangert ausdrücklich gestattet, gar nicht erst zu erscheinen zum Prozess – und sich zur Sache auch nicht zu äußern. Das ist ein so schlimmer vorsätzlicher Prozessbetrug – gemeinschaftlich begangen von der Uni Tübingen und dem Richter Bangert in Sigmaringen – daß sich alle justitialen Betrügereien gegen diesen Holoschächt wie kleine Sandkastenspiele ausnehmen.

Auch alle anderen Gerichtsinstanzen, die ich angerufen habe, machten den Gerichtsbetrug mit. Da muß man ja zwangsläufig auf den Gedanken kommen, daß alle Beteiligten entweder einer gewissen Glaubensgemeinschaft angehören oder in der gleichen Loge waren.

So etwas hat, besonders bei diesem Kaliber des Verbrechens, nichts mehr mit Rechtsstaat zu tun. Selbst die primitivsten prozessualen Selbstverständlichkeiten werden durch Betrug einfach ignoriert.

Rückblick

Von Anfang an lehnte die Medizinische Fakultät meine 1981 eingereichte Habilitationsarbeit ab, weil sie dem wissenschaftlichen Standard der Schulmedizin nicht entspreche. Dabei hat die sog. Schulmedizin überhaupt keinen naturwissenschaftlichen Standard.

Meine Arbeit war m. W. die erste wissenschaftliche Arbeit in der klinischen Medizin, die ein an jedem nächstbesten Fall reproduzierbares naturwissenschaftliches System angeboten hat, mit dem wir unseren Patienten die Angst vor der angeblich unvorausberechenbaren "Krankheit" nehmen konnte.

Prof. Hammacher, damals Ordinarius für Geburtshilfe an der Frauenklinik in Tübingen sagte am 31.10.81 wörtlich:

"Diese Krebstheorie ist phantastisch im guten Sinn. Vorausgesetzt die Ergebnisse werden bestätigt, dann wäre es die erste umfassende und auch einleuchtende Krebsentstehungstheorie der Medizin."

Auch Dr. Willibald Stangl, Amtsarzt und Obmann der wissenschaftlichen Gesellschaft der Amtsärzte Niederösterreichs, prüfte 1992 in deren Auftrag 130 Fälle nach, und untersuchte später auch persönlich noch 120 Fälle. Auch er mußte feststellen, daß die Neue Medizin in jedem Fall gestimmt hat.

Er schrieb am 08.02.1993 einen Brief an den Dekan der Univ. Tübingen:

"…Bei all meiner kritischen Einstellung gegenüber dieser neuen Medizin erstaunte mich die exakte Regelmäßigkeit in jedem der Fälle. Noch bemerkenswerter war für mich, daß die Patienten, die mit infauster Prognose dorthin gekommen waren, gesundeten... Als Vorsitzender unserer wissenschaftlichen Gesellschaft ersuche ich Sie, sehr geehrter Herr Dekan, der Sache von der Universität aus nachzugehen und die "Eiserne Regel des Krebs" überprüfen zu lassen."

Vorbedingung ist natürlich, wie in jeder Naturwissenschaft, daß man eine solche bahnbrechende Entdeckung nachprüft. Und genau das durfte – für jeden intelligenten Menschen unvorstellbar – seit 29 Jahren nicht passieren.

Am 11.09.1998 fand eine Verifikation der Neuen Medizin an der Universität Trnava (Tyrnau) in Anwesenheit von 10 Dozenten und Professoren statt, deren Richtigkeit geprüft und in einem Dokument von 3 Professoren mit Unterschrift bestätigt wurden (beigefügt).

Auszug: … Es sollte festgestellt werden, ob nach naturwissenschaftlichen Regeln der Reproduzierbarkeitsprüfung die Verifikation seines Systems festgestellt werden konnte. Dies war der Fall… Nach Berücksichtigung aller Faktoren, haben wir den Eindruck gewonnen, daß die Frage der möglichst baldigen Anwendung der "Neuen Medizin" dringend weiterverfolgt werden sollte.

Und in einem rechtskräftigen Urteil vom 26.02.1988 heißt es:

"Zwischen den Beteiligten (Gericht, Universität Tübingen und Dr. Hamer) ist nicht streitig, daß eine naturwissenschaftliche Aussage reproduzierbar sein muß, um im wissenschaftlichen Sinne richtig zu sein. Es ist nicht ersichtlich, daß die Antragsgegner (Uni Tübingen) im anstehenden Habilitationsverfahren diesen allgemeingültigen Bewertungsmaßstab nicht beachten wird."

Professor Hanno Beck
- Leiter des Amtes für Forschung - an der Universität Bonn hat schon am 19.08.1986 an das VG Sigmaringen geschrieben:

"Ich habe mich durch Tatsachen davon überzeugen lassen müssen, daß es hier um den krassesten Fall von Erkenntnisunterdrückung geht, den ich in meiner Forschung während nunmehr 50 Semester an der Rheinischen Friedrich Wilhelms-Universität Bonn feststellen konnte.

Der Fall des Galilei erscheint heute ohnehin in einem milderen Licht; der Fall des Internisten Dr. med. Hamer dagegen gleicht einer Hexenverbrennung im 20. Jahrhundert, wobei die Urheber nicht einmal ein sengendes Feuer anzünden müssen.

Selbst wenn es sich nur um rein spekulative Ansätze des Denkens oder ausschließlich wissenschaftstheoretische Versuche handelte, müßte man einer Diskussion die akademischen Tore öffnen, um so mehr wenn es um ein derart wichtiges Thema geht, das sich zudem durchaus in einer Diskussion entscheiden läßt."

Und während man der Welt glauben machen wollte, die Germanische Neue Medizin sei gar nicht wichtig genug um geprüft zu werden, denn sie sei – auch ohne Prüfung – falsch, liefen in Wirklichkeit unverzüglich die Überprüfungen hinter verschlossenen Türen auf Hochtouren.

Auch Weltoberrabbiner Dr. Menachem Mendel Schneerson hat mit einem qualifizierten Medizinerstab die (Germanische) Neue Medizin überprüft und für richtig erklärt und (für alle Juden verbindlich) in den Talmud geschrieben.

Seither (1981) praktizieren alle Juden dieser Welt die (Germanische) Neue Medizin.

So schreibt Rabbiner Prof. Joav Merrick von der Beer Sheva-Universität in Israel über die Germanische Neue Medizin …

The Scientific World Journal, VOL: 5, p. 93-102, 20050128 - Rationality and irrationality in Ryke Geerd Hamer’s system for holistic treatment of metastatic cancer:

"Die beiden ersten Grundsätze von Hamers Arbeit, nämlich die psychsomatische "Eiserne Regel des Krebses" (Hamers erstes "Gesetz") und das Prinzip der Umkehrung der Pathogenese in Salutogenese (Hamers zweites "Gesetz") haben in der Ganzheitsmedizin allgemeine Akzeptanz".

Prof. Voigt, dessen Ladung ich als Zeugen vergeblich beantragt hatte, gab 1986 als Dekan der Med. Fakultät der Univ. Tübingen zu:

"Wenn man gewußt hätte und wüßte, daß die (Germanische) Neue Medizin richtig sei, hätte man mich natürlich sofort habilitieren müssen und müßte es natürlich immer noch."

Die Universität Tübingen ist seit 29 Jahren beweispflichtig für die Unrichtigkeit der Germanischen Neuen Medizin, was sie jedoch verweigert, und offenbar mit ausdrücklicher Erlaubnis der Gerichte verweigern darf.

Das empfinde ich als Tribun aller Patienten als kriminell. Aber genauso kriminell empfinde ich es, daß die beteiligten Richter das Verbrechen mitgemacht haben.

Prof. Niemitz hat am 18.08.2003 in seinem Gutachten geschrieben:

"Man kann es eigentlich nur in der Dimension "Massenmord" oder "Massentötung" richtig beschreiben... Nach naturwissenschaftlichen Kriterien muß die Neue Medizin nach derzeitigem Wissenschaftsstand und nach derzeit bestem Wissen für richtig erklärt werden.

Die Schulmedizin ist dagegen, naturwissenschaftlich gesehen, ein amorpher Brei, der wegen grundlegend falsch verstandener (angeblicher) Fakten nicht einmal falsifizierbar ist, von verifizierbar ganz zu schweigen.

Sie muss deshalb nach naturwissenschaftlichen Kriterien als Hypothesensammelsurium und damit als unwissenschaftlich und nach bestem menschlichen Ermessen als falsch bezeichnet werden."

Nun habe ich inzwischen 30-mal die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin durch öffentliche Verifikationen nachgewiesen, aber die Behörden und Gerichte nehmen diese Beweise seit 29 Jahren nicht entgegen.

Es ist der helle Wahnsinn, daß meine entdeckten und bewiesenen Erkenntnisse seit 29 Jahren zwar an jüd. Patienten weltweit praktiziert werden dürfen, aber für nichtjüdische Patienten weiterhin verboten bleiben müssen.

Immer versucht man, durch dümmliche Urteile die Wahrheit weiterhin zu verhindern und das Verbrechen zu verheimlichen, nach dem Motto: Stellen wir uns doch einfach ganz dumm. Aber in meinem Fall waren sogar die Behörden und die Gerichte beweispflichtig.

Es geht doch in diesem Streit einzig nur um die Frage:

Ist die Germanische Neue Medizin sachlich naturwissenschaftlich richtig oder nicht.

Wenn sie richtig ist und mit ihr 98% der Patienten überleben können, dann muß sie auch für alle Patienten angewandt werden dürfen – Juden wie Nichtjuden - so einfach ist das.

Und in der Naturwissenschaft gilt immer noch einzig als Beweis: die Reproduzierung am nächstbesten Fall – bzw. in Physik und Chemie ist das Experiment das Ende der Fahnenstange.

Fazit: Alle an diesem Verbrechen Beteiligten haben gemeinsam den größten Betrug und das größte Verbrechen dieser Weltgeschichte mitgemacht (damit nur Juden exklusiv mit der "Germanischen" überleben konnten?)

Warum – Wieso – Weshalb - oder in wessen Auftrag?

Damit werden sich noch Generationen nach mir beschäftigen.

Dr. Hamer

Die Arbeitsgruppe der Germanischen Heilkunde wünscht Ihnen frohe Wintertage!
Frohe Wintertage!
ARCHIV - 2010
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