AKTUELL
BH Müller an Erika Pilhar
Das Land Steiermark
DER BEZIRKSHAUPTMANN VON DEUTSCHLANDSBERG
Deutschlandsberg, am 25.02.2010
Dieses und alle anderen Schreiben in der Angelegenheit M.S. sind vertraulichen Charakters und ausdrücklich nicht zur Veröffentlichung bzw. zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
Sehr geehrte Frau Pilhar,
da die Österreichische Verwaltungsrechtspflege — insbesondere im Jugendwohlfahrtsbereich —
Entscheidungen eines Schiedsgerichtes nicht vorsieht und ein ordentliches Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit anhängig ist, kann Ihrem Vorschlag nicht näher getreten werden.
Mit freundlichen Grüßen