Dr. Hamer Gerichtsentscheidung 12-Jährige
21. 9. 2010
Endlich! Endlich!
Gerichtsentscheidung, Bad Segeberg Az.: 13 bS 374/10
Betrifft: Gutachten über Ewing Sarkom
Heute hat ein Gericht in Schleswig-Holstein in einem Prozeß wegen Entzugs des Sorgerechts erstmals für die Germanische Neue Medizin® bzw. im Sinne der Eltern entschieden. Es ging um ein 12jähriges Mädchen mit Ewing Sarkom, das von der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf diagnostiziert worden war.
Die Universitet Sandefjord hatte dazu ein Gutachten erstellt und gefordert, daß das Mädchen nach der Germanischen Neuen Medizin® in Ruhe gesund werden können dürfe. Das würde in diesem Fall noch 4 Wochen beanspruchen.
Unser Gutachten wurde gestern auf Bitten des Vaters wieder aus dem Internet heraus genommen. Der Druck auf die Familie scheint sehr stark zu sein.
Zwei Universitätskliniken (Hamburg und Kiel) hatten ultimativ gefordert, daß der geschwollene Oberschenkel unverzüglich, d. h. am 3. 9. 2010 inzidiert werden müsse. Unmittelbar danach müsse Chemo gegeben werden. Da das qualifizierte Gutachten der Universität Sandefjord nunmehr auf dem Tisch lag und den Universitätskliniken Hamburg und Kiel bekannt gemacht worden war, zogen es die Universitätsvertreter vor, den Schwanz einzukneifen und gar nicht erst zu erscheinen, obwohl sie verpflichtet gewesen wären zu erscheinen, da diese Kliniken ja den Entzug des Sorgerechts, allerdings ohne substantielle Begründung, beantragt hatten.
So fand denn heute eine historische Farce von Prozeß statt insofern, als die Gutachter von Hamburg und Kiel durch Abwesenheit glänzten und sich erst gar nicht getrauten, ein Gutachten abzugeben. Denn ein solches „albernes Gutachten“ von Hamburg und Kiel hätte Lachstürme ausgelöst. Gegen das Gutachten der Universitet Sandefjord gab und gibt es kein einziges wissenschaftliches Argument.
Der Richter entschied dann notgedrungen nach dem Antrag der Universitet Sandefjord, daß dem Kind 4 Wochen zur konservativen Ausheilung zugestanden werden müssten. Allerdings sei es Teil des Urteils, daß die Entscheidung nicht an die große Glocke gehängt werden dürfe. Denn sonst kann ja jeder mit dem Gutachten der Universitet Sandefjord kommen und vor Gericht reklamieren.
Aber eine solche Klausel kann die Universitet Sandefjord nicht akzeptieren denn es stehen 500 gleichgelagerte Fälle voller Hoffnung vor der Tür. Sie alle haben ein Recht, mit dem Gutachten der Universitet Sandefjord zu überleben.
Die Universitet Sandefjord hatte argumentiert, in 4, spätestens in 6 Wochen müsse der Oberschenkel wieder ausgeheilt sein. Es war das erste Mal, daß die Dogmatiker der Schulmedizin mit ihren 5000 Hypothesen durch die Germanische Heilkunde eine geradezu vernichtende Abfuhr hinnehmen mussten.
Jetzt können alle Eltern mit ihren Kindern in ähnlich gelagerten Fällen sich auf dieses Urteil berufen (Az.: 13 bS 374/10). Die eselsdumme Schulmedizin mit ihren 5000 Hypothesen ist mit diesem Gutachten ad absurdum geführt worden. Die tödliche Inzision war erst sooo eilig! Nach dem Gutachten hat es auf einmal gut 4 – 6 Wochen Zeit, denn seit wenigen Tagen geht die Schwellung des Oberschenkels spontan langsam zurück, wie vorausgesehen.
Wir freuen uns alle für das Mädchen. Das Gutachten ist unentgeltlich erstellt worden denn es ist für alle notleidenden Patienten!!
Ich hatte schon dem Richter, wie gesagt annonciert, daß kein Schulmediziner gegen die Germanische ein einziges Argument haben würde. Aber es kam, wie gesagt, noch viel schlimmer: Kein Gutachter der Universitätskliniken Hamburg und Kiel traute sich, überhaupt zu erscheinen. Dabei war Dr. Hamer nicht einmal selbst anwesend. Denn in diesem Fall hätte man ja die panische Angst
verstehen können. Aber normalerweise müssen die Vertreter der Universitätsklinik, die den Entzug des Sorgerechts beantragt haben (Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf), auch als Gutachter erscheinen. Statt dessen kreuzte kurz vor der Gerichtsverhandlung die Gossenjournaille vom ARD wieder in Sandefjord vor dem Haus von Dr. Hamer auf und versuchte in aufdringlichster Art und
Weise, ein Gossenjournaillen-Interview zu bekommen. Beim letzten Interview hatte die gleiche Gossenjournaille von 60 Minuten Interview ganze 1 ½ Minuten gesendet. 58 ½ Minuten wurden Rufmord-Hetzszenen gesendet in übelster Manier.
Sicher hatte man gehofft, daß das Urteil anders ausgehen würde. Dann hätte man wieder eine große Hetzkampagne starten können. Daß die Schulmedizin aber eine so katastrophale Abfuhr erleiden würde dadurch, daß sich gar kein Gutachter in den Gerichtssaal getraut hat um sich nicht bis auf die Knochen zu blamieren, das konnte die Gossenjournaille zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen.
Dabei war das heutige Urteil für die Schulmedizin noch so milde als nur möglich gefällt worden.
Die Universitätskliniken brauchten für ihr tödliches Vorhaben gar keine Erklärung zu geben, brauchten kein Gutachten zu erstellen, brauchten sich nicht zu entschuldigen. Im Gegenteil, die Schulmedizin wurde wie ein rohes Ei behandelt. Der Richter versuchte, über diese Blamage den Mantel des Schweigens zu legen.
Aber mit diesem Gutachten können nun alle Eltern den Aufstand proben.
Jetzt gibt es eine Universität in der Welt, die zwar klein aber effektiv ist, die wirklich eine echte zweite Meinung hat, während alle schulmedizinischen Kliniken (einschließlich der alternativen) immer nur die gleiche Meinung haben. Jeder Anwalt kann das Gutachten jetzt vom Gericht bekommen, denn das Verfahren war und ist öffentlich unter dem Aktenzeichen: 13 bS 374/10.