AKTUELL
RA Koch an Dr. Hamer
Anwaltskanzlei Koch
08.07.10
Az.: j53_725
Dr. Hamer ./. Universität Tübingen
VG Sigmaringen wg. verschiedener Anträge (ursprünglich Widerklage)
Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,
der Ihrerseits vorgetragene Sachverhalt,
daß offenbar schon im Oktober 1981 bei der Universität Tübingen die Richtigkeit der (Germanischen) Neuen Medizin bekannt war,
ist unstreitiger Sachverhalt im Prozeß gewesen.
Weder hat die Universität Tübingen dieses bestritten, noch ist das Gericht in seinem Urteil v. 25.6.2010 (Geschäftszeichen 8 K 399/08) davon ausgegangen, daß hierüber Zweifel bestünden.