Fam. Seebald: Pilhar an LG Graz
Ing. Helmut Pilhar
Wiesengasse 339
A-2724 Maiersdorf
Tel./Fax: 0043-[0]2638/81236
Email: helmut@pilhar.com
Homepage: http://www.pilhar.com
An
Landesgericht für Strafsachen Graz
Conrad-von-Hötzendorf Str 41
8010 Graz
Maiersdorf, 14.07.2010
Betrifft: Rechtssache 4 Hv 49/10f-1
Antrag auf Aufhebung des Urteils 4 Hv 49/10f-1 wegen nichtnachweisbarer Tatbestandsvorhaltung (wissenschaftlicher Dokumentation)
Hohes Gericht – Sehr geehrte Damen und Herren,
Während meiner Beobachtung der Verhandlung im Verfahren Barbara Seebald stellte ich fest, dass vom verhandelnden Richter sämtliche von der Beschuldigten eingebrachten Beweise unberücksichtigt blieben und keiner Beweiswürdigung zugeführt wurden.
Ich stelle weiters fest, dass der verhandelnde Richter seinen behaupteten Tatbestand wissenschaftlich nicht dokumentieren und belegen konnte und somit die Urteilsfällung gegen demokratische Rechtsgrundlagen entschieden wurde.
Das Urteil ist aufzuheben und das Verfahren ist einzustellen, da der Nachweis der Tatvorhaltung nicht erbracht werden konnte.
Die Umsetzung meines Antrages wird als österr. Steuerzahler gefordert.