Dr. Hamer an BVG
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Facharzt für Innere Medizin mit Berufsverbot
Apartado de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande
Alhaurin el Grande, 20. Nov. 1999
An das
Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
Schlußbezirk 3
76131 Karlsruhe
Az: AR 6195/99
Betrifft: Schreiben des Leitenden Oberstaatsanwaltes (stellv. Generalstaatsanwaltes Köln), Herrn Kapischke
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den kommiss. Generalstaatsanwalt bzw. Leitenden Oberstaatsanwalt von Köln, Kapischke
Anlage: o.g. Schreiben
Im obigen Verfahren
möchte ich dem BVG den soeben erhaltenen Brief des Ltd. Ostw. Kapischke nicht vorenthalten. Der Brief ist so unendlich einfältig und demaskiert die gesamte Justiz auf so erschreckende Art und Weise, daß den Verfassungsrichtern die Schamröte ins Gesicht steigen müßte, wenn – ja, wenn die Justiz-Diktatur nicht System hätte in meinem Fall, und wenn man nicht vermuten müßte, daß sich der oberste Staatsanwalt von Köln solche unsägliche Unverschämtheiten und Dummheiten nur deshalb herausnehmen darf, weil es offenbar keinen redlichen Justiz-Tribun gibt, der die Justiz kontrolliert. So haben die "Obersten Brüder" die Möglichkeit sich durch ihre willfährigen "Brüder" Richter und Staatsanwälte über verbrieftes Recht und Gesetz nach Belieben hinwegzusetzen. Nennen wir das Kind doch einfach beim Namen: Wir haben keinen Rechtsstaat, sondern wir haben eine Logenjustiz-Diktatur!
Als ich wegen 3-maligen unentgeltlichen Informierens über NEUE MEDIZIN über ein Jahr ins KZ Klingelpütz in Köln eingesperrt war, wurde ich als Protokollführer des Gefangenenparlaments beauftragt, einen Beschwerdebrief des Gefangenenparlaments an den NRW-Justizminister Behrens zu verfassen:
Früher – so ist es heute noch in Spanien – sei die Staatsanwaltschaft verpflichtet gewesen einem Angeklagten seine Schuld zu beweisen. (Jeder galt solange als unschuldig bis zum Beweis seiner Schuld).
Heute ist diese Beweislast umgekehrt worden – ohne daß darüber Aufsehen gemacht worden wäre – heute hat der Angeklagte die Beweislast. Der Angeklagte muß seine Unschuld beweisen. Aber die Gerichte brauchen die Beweise gar nicht anzunehmen. Sie können sie einfach verweigern und ignorieren.
Der Staatsanwalt braucht gar nichts mehr zu be-weisen! Es genügt, daß der Richter seine ursprüngliche Freiheit der Beweiswürdigung so weit ausgedehnt hat, daß er beliebig Schuld als er-wiesen subjektiv "empfinden" kann.
Dann wird der Angeklagte regelmäßig verurteilt – auch ohne Beweis. Ihm bleibt nur, jammernd und barmend zu betteln, ob jemand seine Beweise entgegennehmen möchte, was ihm eben nach Belieben verweigert wird.
Eine solche Justiz, so argumentieren wir, sei eine Justiz-Diktatur. Der Justizminister ließ uns nach mehrmaligem Anmahnen ausweichend antworten – abstreiten konnte das Ministerium diese Usancen nicht. Sie werden zu eindeutig überall angewandt.
Glücklicherweise hat nun der kommiss. Generalstaatsanwalt der Millionenstadt Köln – nicht ein kleiner Mini-Staatsanwalt – mit seinem unendlich einfältigen Brief den schlagenden Beweis dafür schwarz auf weiß geliefert.
Man muß sich nur einmal die Arroganz vor Augen halten, die darin zum Ausdruck kommt, daß
- weder der Ltd. Oberstaatsanwalt von Köln,
- noch der Richter Hilgert vom Amtsgericht (in Sachen Olivia Pilhar),
- noch das Landgericht (im Zivilprozeß Kolke),
- noch das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main (in Sachen Approbation)
die amtliche Verifikation der Universität Trnava überhaupt zur Kenntnis zu nehmen belieben.
Woher wissen alle diese Medizin-Ignoranten gleichlautend, daß "die Bestätigung der Universität Trnava vom 11.09.1998 keine erhöhte Bedeutung hat", wie der Ostw. Kapischke es auszudrücken beliebt?
Der Angeklagte wird für beweispflichtig erklärt, in unserer Logenjustiz-Dikatur – gleichzeitig werden seine unumstößlichen Beweise einfach nicht zur Kenntnis genommen. Ich persönlich empfinde – ganz besonders im Hinblick auf unsere Patienten – diese Art der heimlichen Justizdiktatur noch als weit gefährlicher und menschenverachtender als die Nazi-Justiz-Diktatur, bei der jeder sehen konnte, daß es Unrecht war.
Geradezu abenteuerlich konträr gegen jedes rechtsstaatliche Denken und geradezu der exakte Beweis für meine obigen Ausführungen ist die Ausführung des Ltd. Ostw. Kapischke betreffend die Akten über Olivia Pilhar: In einer Justiz-Diktatur hat die Staatsanwaltschaft es überhaupt nicht nötig, dem Angeklagten rechtliches Gehör, bzw. seine Grundrechte, zu gewähren. Die Staatsanwaltschaft spricht den Fall vorher mit den Richtern ab und weiß, was entschieden werden soll. Durch eine scheinbare Ermittlung, die in Wirklichkeit eine Farce ist, wird Rechtsstaatlichkeit vorgetäuscht. Eine Logen-Justiz in Deutschland, die mit 14% der Akten einen Prozeß für die "verbrüderte" Justiz Österreichs machen soll und damit einverstanden ist, daß die wichtigsten Teile der Akten (Intensivabteilungs-Aufzeichnungen über den klinischen Tod von Olivia unter Chemo-Infusion, samt der unzähligen, nachträglich manipulierten Arztbriefe, aus denen der klinische Tod von Olivia wieder "wegempfunden" werden mußte) fehlen oder gefälscht sind, hat sich selbst disqualifiziert.
Eine solche groteske Rechtsbeugung, die gleichzeitig von allen Beteiligten einvernehmlich miteinander begangen wird, von österreichischen und deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichten, etwas so Justiz-kirminelles hat es wie gesagt nicht einmal in der Nazijustiz gegeben. Das Ganze ist eben nur so zu erklären, daß alle gemeinsam von "ganz oben" auch die gleiche Weisung erhalten haben.
Dazu möchte ich dem Verfassungsgericht eine authentische Begebenheit vortragen, die ich beeiden kann und weitere 15 Personen nennen: Ein namentlich sehr bekannter Arzt aus einer Großstadt berichtete im abendlichen Kreis auf einem Seminar 1991 folgendes:
Eines Tages kam eine junge Frau in meine Praxis und sagte, sie habe etwas auf dem Herzen, was sie loswerden müsse. Ich möge die Türe abschließen, damit wir eine halbe Stunde ungestört miteinander reden könnten. Ich entsprach der Bitte. Dann berichtete sie:
"Ich bin die Chefsekretärin des Landgerichtspräsidenten in D. Immer, wenn bei uns ein außergewöhnlicher oder in irgend einer besonderen Weise wichtiger Prozeß stattfindet, spielt sich folgendes Zeremoniell ab: 10 bis 14 Tage vor einem solchen Prozeß werde ich beauftragt, von der zuständigen Kammer die Akten des anstehenden Prozesses zu besorgen. In den nächsten 2 Tagen arbeitet mein Chef diese Akten durch. Ich weiß dann schon immer, daß am nächsten Tag wieder der "ominöse Herr" kommt, der sich als Herr "Müller" vorstellt, und wie er stets sagt, vom Justizministerium kommt. Aber ich habe eine Freundin dort und die hat mir erzählt, einen solchen Herrn gebe es dort im Justizministerium nicht. Wir vermuten also, daß er von einer Loge ist. Jedenfalls wird er von meinem Chef stets sehr zuvorkommend und mit ausgesuchter Höflichkeit empfangen. Ich muß Kaffee bringen und Kekse. Dann verhandeln die beiden Herren mehrere Stunden über den anstehenden Prozeß. Da ich ja doch einige Male hineingehen muß, z.B. um neuen Kaffee zu bringen oder dgl. und da ich das Zeremoniell schon oftmals miterlebt habe, weiß ich auch den Ablauf: Welcher Zeuge gehört werden darf, welcher Antrag angenommen, welcher abgelehnt werden muß, welche Beisitzer zu nehmen sind, wie man mit dem Anwalt des Angeklagten oder den beiden Anwälten im Zivilprozeß reden muß, vorher telefonisch und in der Verhandlung und wie das Urteil lauten soll: Alles wird genau festgelegt. Danach wir der Herr von meinem Chef, (offenbar sein Logenbruder) in allerhöflichster Form hinauskomplimentiert. Ich weiß dann immer schon, daß ich für den nächsten Tag den Kammervorsitzenden der Kammer zu meinem Chef holen muß, in der der Prozeß ansteht. Sobald er da ist, muß ich wieder Kaffe und Kekse bringen und mein Chef, der Landgerichtspräsident, erklärt nun in den nächsten Stunden dem Kammervorsitzenden Richter in allen Einzelheiten, wie der Prozeß in 8 bis 10 Tagen zu laufen hat. Der Kammervorsitzende notiert sich alles ganz genau und - ... Herr Doktor, obwohl ich es nun schon so oft erlebt habe, aber ich bekomme jedes Mal wieder eine Gänsehaut. Denn der Prozeß verläuft dann wirklich genau so, wie mein Chef mit dem "ominösen Herrn" und mein Chef mit dem Kammervorsitzenden es festgelegt hatten, einschließlich Urteil. Nicht einen einzigen Tag Gefängnis beim Strafgericht und nicht eine einzige Mark im Zivilgericht weicht das Urteil später von dem ab, was die Herren vorher festgelegt hatten. Ich halte das nicht mehr aus, Herr Doktor! Wenn ich mir vorstelle, daß die Richter da nur Kasperltheater spielen und daß da schon längst jedes Detail vorher festgelegt war, einschließlich Urteil, ebenfalls in allen Einzelheiten, dann wird mir ob dieser Wahnsinns-Korruption speiübel. Mein Ideal war es gewesen, als tüchtige Chefsekretärin bei der Rechtsfindung redlich mitzuhelfen. Aber ich sehe, daß mein Landgerichtspräsident und sein Besucher und alle Kammervorsitzenden, die offenbar auch alle zu den Logen dazugehören und Weisungen entgegenzunehmen haben, schlimmere Verbrechen begehen, als die Angeklagten, die von ihnen verurteilt werden. Es ist so schlimm, Herr Doktor, daß ich keine Nacht mehr schlafen kann. Ich kann da nicht mehr arbeiten. Aber ich weiß, daß sich dadurch nichts ändern wird, wenn ich nicht mehr dort arbeite. Ich bin zutiefst verzweifelt." Soweit die Chefsekretärin des Landgerichtspräsidenten von D. |
Ich nehme an, die Verfassungsrichter als systemimmanente Sach- und Usancen-Kenner, wissen genau, was ich meine.
Ich möchte dem Verfassungsgericht gegenüber diese Begebenheit dokumentieren und werde sie auch öffentlich machen. Ich bin jederzeit bereit, sie zu beeiden, wenn das Verfassungsgericht es wünscht.
Die Verfassungsrichter mögen sehen, daß ich nunmehr mit dem Schreiben des obersten Staatsanwaltes von Köln den Beweis für die geschilderten Usancen geliefert habe. Die Justitiaren meinen immer, die Bevölkerung sei dumm und könne nicht hinter die Kulissen schauen. In Wirklichkeit kann sich ein redlicher Bürger normalerweise so viel menschenverachtende Niedertracht mit derartiger krimineller Energie nur nicht vorstellen.