Hundsdörfer an Hochwimmer
BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
Bonn, den 06. Juli 1999
Frau Katja Hochwimmer
Herrn Maximillian Hochwimmer
Sehr geehrte Frau Hochwimmer,
sehr geehrter Herr Hochwimmer.
Im Auftrag von Frau Ministerin Fischer bestätige ich den Eingang Ihrer Schreiben vom 28. Mai und 24. Juni 1999.
Sie gehen zu Recht von der Vermutung aus, daß dem Bundesministerium für Gesundheit die Theorie von Herrn Dr. Hamer bekannt ist. Zu Unrecht unterstellen Sie aber, daß es für medizinische Theorien, Heilweisen o.ä. eine amtliche Bestätigung oder Zertifikation gäbe. Vielmehr ist es nicht Sache des Staates – und zwar auch mit Rücksicht auf die Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Therapiefreiheit der Ärzte –, einzelne Therapierichtungen zum Zwecke der ‘staatlichen Anerkennung’ aufzugreifen oder sich gar in einem wissenschaftlichen Meinungsstreit für eine bestimmte Methode einzusetzen.
Ob eine neue Theorie oder Methode anerkannt und ausgeübt wird, ist allein Sache der medizinischen Fachwelt. Für diese Akzeptanz hat der Entwickler der Methode oder Theorie die entsprechenden überprüfbaren Nachweise vorzulegen. Es ist nicht Aufgabe des Staates und wäre mit Rücksicht u.a. auf das Patientenwohl auch nicht angebracht, eine Überprüfung neuer Verfahren an Menschen anzuordnen.
Sie dürfen davon ausgehen, daß sich die Theorie von Dr. Hamer längst durchgesetzt hätte, wenn von ihr nachweislich die von Ihnen angegebenen umfassenden Wirkungen ausgehen und sie, wie von Ihnen behauptet, von unzähligen Ärztegremien in Deutschland und Österreich überprüft und für richtig befunden worden wäre.
Eine andere Antwort kann ich weder Ihnen noch anderen Einsendern geben, die sich im Laufe der Jahre für Herrn Dr. Hamer eingesetzt haben.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Dr. Gabriele Hundsdörfer |
Anmerkung H. Pilhar:
Frau Dr. Gabriele Hundsdörfer kennt tatsächlich die NEUE MEDIZIN seit mehr als 10 Jahren! (Die Minister kommen und gehen, nur Frau Dr. Hundsdörfer bleibt!)
Wir möchten Frau Dr. Hundsdörfer folgenden Artikel-Auszug aus einer Juristenzeitung in ihr Stammbuch schreiben:
Die umfassende Schutzpflicht des Staates hat demnach einen dreifachen Charakter. Sie ist erstens Schutzpflicht hinsichtlich aller auf das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder die lebensnotwendigen Güter des einzelnen seitens eines oder mehrerer anderer, aber ohne Einsatz staatlicher Machtmittel unternommener Angriffe. Damit verbunden ist zweitens eine Vorsorgepflicht dahingehend, daß sich keine kleinere oder größere gesellschaftliche Gruppe der staatlichen Machtmittel bedienen kann, um den einzelnen in jenen Gütern zu bedrohen, zu deren Schutz gegen Angriffe einzelner anderer der Staat berufen ist; und sie ist drittens eine Obsorgepflicht insofern und insoweit, als sie dem einzelnen den Zugang zu jenen Gütern ermöglichen muß, deren er zum Leben bedarf.
(Österreichische Juristen-Zeitung, 30. Juni 1995, 'Vom Elternrecht zum Recht der nächsten Familienangehörigen', o.Univ.-Prof. Dr. Heribert Köck M.C.L., Linz).
Wir fühlen uns vom Staat in Stich gelassen!
Er nimmt nicht seine Schutzpflichten wahr, die uns und unsere Kinder vor Angriffen der seit 6 Jahrzehnten experimentell gehaltenen schulmedizinischen Krebstherapie mit Giftgas-Abkömmlingen bewahren!
Er nimmt nicht seine Vorsorgepflichten wahr, die die schulmedizinische Krebstherapie – und die damit verdienen – daran hindert, mit Hilfe von schulmedizinischen Sachverständigen quasi in eigener Sache Recht zu sprechen!
Er nimmt nicht seine Obsorgepflichten wahr, die uns Bürgern und potentiellen Patienten jene Medizin ermöglicht, die billiger, effizienter und nach naturwissenschaftlichen Kriterien der Reproduzierbarkeit richtig ist.
Weiter im Artikel:
Da ohne Gewährung eines ausreichenden staatlichen Schutzes in den drei genannten Bereichen ein menschenwürdiges Dasein für den einzelnen nicht möglich ist, stellen die so geschützten Güter für den einzelnen ein existentielles Minimum dar, dessen Gewährung und Sicherung daher auch und gerade in der pluralistischen Gesellschaft als materielle normative Grundlage für die Kompetenzen des Staates und die Geltung des Rechtes anzusehen ist.
Nicht nur, daß hierbei der Staat seine umfassenden Schutzpflichten gegenüber dem Bürger gröblichst verletzt, so hat es vielmehr den Anschein, als würde er geradezu Partei ergreifen für die Schulmedizin und gegen die NEUE MEDIZIN!
Wir fühlen uns vom Staat bedroht!