Mendel an Tribunal (F)

Mendel
Rechtsanwalt

An das
Tribunal De Grande Instances
73010 Chambery Cedex

Krefeld, 25.10.99

In der Strafsache
./. Dr. Hamer

wir haben nunmehr mehrfach Überlassung der Gerichtsakte erbeten.

Wir denken, daß dies die letzte Aufforderung sein wird.

Es stellt ein zentrales Gebot der Rechtsstaatlichkeit dar, dem Angeklagten das vorhandene Aktenmaterial zur Verfügung zu Stellen auf dem die Anklage beruht.

Der Betroffene erwägt – sobald als möglich – Rechtsmittel, bei diesem zentralen Verstoß gegen Kern-Menschenrechte auch die Gerichtsbarkeit in Straßburg anzurufen.

Im übrigen liegt Ihnen die Bestätigung der Universität Trnava über die Richtigkeit der Neuen Medizin des Angeklagten vor. Damit ist die NEUE MEDIZIN des Angeklagten nach naturwissenschaftlichen Regeln durch Überprüfung an sieben jeweils nächstbesten Fällen bei öffentlicher Überprüfung, auch öffentlich angekündigt, vor einer wissenschaftlichen Kommission insbesondere auch vor 15 wissenschaftlichen Gegnern verifiziert worden. Es versteht sich, daß auf dieser Basis der bisherige Vorwurf nicht aufrechterhalten werden kann. Bekanntlich gehen Staatsanwaltschaft und Gericht davon aus, daß die Schulmedizin richtig, die NEUE MEDIZIN falsch sei. Diese Glaubensmeinung, diese Annahme kann nach der Überprüfung durch die Universität Trnava nicht länger aufrechterhalten werden. Dies gilt um so mehr, als bereits zuvor entsprechende Überprüfungen durch 6 Professoren der Universität Wien im Jahr 1986, im übrigen durch die Universität Düsseldorf im Jahr 1992, mit entsprechendem Ergebnis durchgeführt worden sind, abgesehen von den zigfachen Überprüfungen durch Dutzende von Ärzten in vielen Ländern Europas über viele Jahre, inzwischen Jahrzehnten, an Hunderten und Tausenden von Patienten hinweg.

Im übrigen gibt es zum Nachweis der völlig fehlenden Effizienz, also der Falschheit der Schulmedizin im Bereich der Krebsbehandlung das nette Geschenk an den Angeklagten wie folgt:

Vor etwa zwei Wochen wurde im Bereich Österreich bekannt, daß eine Angestellte in einer Frauenarztpraxis etwa 250 positive Krebsbefunde von Patientinnen weggeworfen und vernichtet hat. Normalerweise müßte man annehmen – auf der Basis, daß die Schulmedizin richtig ist –, daß die Patientinnen schwerst krank bzw. verstorben sind.

Das Gegenteil ist der Fall:

Keine einzige dieser Patientinnen ist erkrankt noch verstorben.

Wir bitten also das Gericht, sich unter beiden Gesichtspunkten des Fairness-Gebots, das wohl auch für das französische Rechtssystem bestimmend sein dürfte, zu erinnern, also zunächst die Akten herauszugeben, bestmöglich das Verfahren insgesamt einzustellen, und zwar angesichts der für das Gericht überraschend neuen Feststellung, daß die NEUE MEDIZIN des Angeklagten naturwissenschaftlich verifiziert ist.

Es versteht sich, daß man eine derartige Medizin nicht an den Pranger, den Begründer dieser Medizin nicht vor Gericht stellt.

Das Verfahren an sich stellt einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention dar, wenn, was wir bezweifeln, das Verfahren nach französischem Recht zulässig sein sollte. Dies kann der Angeklagte eigentlich nicht annehmen.

Über die Richtigkeit oder Falschheit einen Strafrichter in einem Strafverfahren entscheiden zu lassen, also über eine wissenschaftliche Frage, die in einem Krankenhaus oder in einem Universitätshörsaal geklärt werden sollte und müßte, stellt schon einen schweren Schlag gegen diverse Menschenrechte des Angeklagten, der Allgemeinheit, insbesondere auch der Patienten und aller potentiellen Patienten dar, die demnächst bedürftig werden könnten.

Das Gericht mag noch zur Kenntnis nehmen, daß nach Untersuchungen aller Biostatistiker aller Welt – völlig unstrittig –, die Mortalität bei Krebspatienten nach schulmedizinischer onkologischer Behandlung gegen 95% geht, das heißt, diese Medizin ist so gut wie absolut ineffizient. Daß hier die Menschlichkeit gebietet, weiter zu forschen, andere Ansätze – gleich welcher Qualität – zu fördern, erst recht, wenn derartige andere Ansätze von Wissenschaftlern nach naturwissenschaftlichen Regeln verifiziert worden sind, versteht sich von selbst, sollte für einen bedeutenden Kulturstaat wie Frankreich eigentlich selbstverständlich sein.

Rechtsanwalt

ARCHIV - 1999
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