Dr. Hamer an BVG
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Facharzt für Innere Medizin mit Berufsverbot
Apartado de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande
Alhaurin el Grande, 15. Oktober 1999
Fax: 0034-952 491697
An das
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe
Schlußbezirk 3
Fax: 0049-721 9101382
Betrifft:
- Verfassungsbeschwerde im Verfahren E 613 Ls 142/98 Strafsache vor dem Amtsgericht Köln
- Verwaltungsgerichtsverfahren 12 E 2201/96 (2) in Frankfurt/M
Anlagen:
siehe Seite 8
In dem Strafverfahren E 613 Ls 142/98 gegen Dr. med. Ryke Geerd Hamer wegen Körperverletzung
erhebe ich fristgerecht Verfassungsbeschwerde.
A. Das Problem:
Der Beschwerdeführer, Dr. med. Ryke Geerd Hamer, Facharzt für Innere Medizin mit Berufsverbot seit mehr als 13 Jahren, ist angeklagt, dem Kind Olivia Pilhar aus Österreich, durch die Entdeckung der NEUEN MEDIZIN eine Körperverletzung beigebracht und das Kind "gequält" zu haben.
Die Körperverletzung soll darin bestanden haben, daß der Beschwerdeführer den Eltern des Kindes, das an einem Nephroblastom und gleichzeitig einem Sammelrohr-Karzinom der rechten Niere, einem Leber-Karzinom, einem Lungenrundherd-Karzinom und einer Leukämie erkrankt war, von Chemo und Bestrahlung abgeraten haben soll.
Eine Operation hatte der Beschwerdeführer allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt befürwortet, sofern sie dann überhaupt noch notwendig sei.
Chemo hat nach allen übereinstimmenden amtlichen Statistiken eine "Therapie"-Mortalität von 95 bis 98% selbst dann, wenn der Patient vorher völlig gesund war.
Tatsache ist, daß Olivia Pilhar, als sie gegen den Willen der Eltern am 29.7.95 mit Chemo zwangstherapiert wurde, bei der 1. Chemoinfusion einen Herz- und Atemstillstand erlitten hat. Sie konnte glücklicherweise reanimiert werden, wobei beiderseits eine Rippenserienfraktur verursacht wurde, ein Pneumothorax rechts (= Kollaps der Lunge), weshalb Olivia 3 Wochen nach ihrem klinischen Tod noch intubiert werden mußte.
Der österreichische Staat hatte den Eltern die schriftliche Zusicherung gegeben, daß nichts gegen den Willen der Eltern bei dem Kind gemacht werde. Als die Eltern mit ihrem Kind – im Vertrauen auf die schriftliche Zusage des österreichischen Staates – freiwillig von Spanien nach Österreich zurückkehrten, brach der österreichische Staat die gegebene schriftliche Zusage und raubte den Eltern das Kind zur Zwangs-Chemo. Eine halbe Stunde später war Olivia klinisch tot, die Lunge aufgespießt ...
Obwohl diese Tatsache inzwischen bewiesen und allgemein anerkannt ist, wird sie bis heute offiziell von allen Behörden und Gerichten seit 4 Jahren hartnäckig geleugnet, d.h. daß hier der Staat mit all seinen Behörden, Ministern, Richtern und Staats-Medizinprofessoren ein Staatsverbrechen begangen hat und weiter begeht (Stehler und Hehler zugleich) und das in Österreich und ebenfalls in Deutschland – und daß hier seit 18 Jahren Staatsjustiz und Staatsmedizin in diesem Wissenschaftsstreit gemeinsam die neue Erkenntnis der NEUEN MEDIZIN unterdrücken.
Folgewidrig wurde nun die Krankenakte von Olivia auf deren Basis die österreichische Justiz bei ihren "verbrüderten" deutschen Justitiaren einen Prozeß gegen mich angestrengt hat, zu 86% manipuliert: nur 14% der Rö-Bilder und CT-Aufnahmen, und die noch handverlesen, wurden der deutschen Staatsanwaltschaft geschickt. Auch die 200 Seiten der Intensivabteilung wurden unterschlagen, dazu an die 100 Arztbriefe manipuliert, so daß nachträglich der klinische Tod von Olivia herausgefälscht wurde. Das Ganze wurde jedoch so dilettantisch gemacht, daß die Fälschung nicht zu übersehen ist. Schlampigerweise wurde nämlich den Eltern von Olivia versehentlich ein Thorax-CT ausgehändigt vom 3.8.95, das ich beifüge. Es gibt jetzt eine Reihe von Dokumenten dieses Staatsbetruges.
Der Amtsrichter Hilgert, der mich bereits 2 mal verurteilt hat wegen unentgeltlichen Informierens über NEUE MEDIZIN und in sein letztes Urteil hineingeschrieben hat, besonders straferschwerend sei es, daß ich so absolut intolerant gegenüber den alternativen (schulmedizinischen) Therapien sei, der gleiche Richter möchte mich ein 3. Mal verurteilen. Ein Richter (Hilgert), der mir frech ins Gesicht gesagt hat, meine Gewissensgründe würden ihn überhaupt nicht interessieren, und ob die NEUE MEDIZIN richtig sei oder falsch, würde ihn auch überhaupt nicht interessieren, ein solcher Richter hat sich selbst disqualifiziert.
Da die NEUE MEDIZIN amtlich anerkannterweise – durch Verifikation der staatlichen Universität Trnava – naturwissenschaftlich richtig ist, so ist gleichzeitig die bisherige sog. Schulmedizin falsch, weil falsifiziert. So einfach ist das in der Naturwissenschaft. Und nach den Regeln der naturwissenschaftlichen Überprüfungsmethoden durch Reproduktion am nächstbesten Fall, ist jetzt die bisher anerkannt gewesene, nunmehr falsifizierte Schulmedizin an der Reihe, ihrerseits eine öffentliche Verifikation zu bestehen, was ihr bei 5000 Hypothesen unmöglich ist.
Ein medizinisch völlig ignoranter Amtsrichter kann nicht in einem Wissenschaftsstreit "entscheiden", was richtig ist, indem er sich als Staatsjustitialer in falsch verstandener Brüderlichkeit dem staatlichen Gutachter der Staatsmedizin "anschließt".
Der Staatsmedizin-Gutachter existiert naturwissenschaftlich genauso wenig mehr, wie die ganze bisher "anerkannte" Staatsmedizin nicht mehr existiert.
Was könnte man von einem Angeklagten noch mehr verlangen, als daß er seine richtige wissenschaftliche Lehre durch eine staatliche Universität amtlich verifizieren läßt? Der leitende Oberstaatsanwalt Dr. Schäfer hat sich nicht entblödet, bereits zu "urteilen", die Verifikation von Trnava würde "wissenschaftlicher Überprüfung nicht standhalten". Woher weiß der Medizin-Ignorant das? Bisher hat kein Medizinprofessor gewagt, an der Verifikation von Trnava – die man jeden Tag wiederholen kann – ernsthaft zu zweifeln. Die Methode ist jedoch viel perfider: Die Verifikation von Trnava wird einfach totgeschwiegen! Der Grund: Man möchte einem Strafrichter die Möglichkeit geben, in diesem Wissenschaftsstreit die NEUE MEDIZIN "per Urteil für falsch zu erklären", wie der Amtsrichter Hilgert das ja schon 2 Mal gemacht hat.
Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts mehr zu tun!
Dies ist die Basis, die mir persönlich das Beschwerderecht vor dem Verfassungsgericht gibt, wie später noch ausgeführt wird. Dabei gebe ich mich allerdings keinen allzu großen Illusionen hin.
Denn wenn die Machtstrukturen unserer Justiz so strukturiert sind, wie ich sie in den vergangenen 18 Jahren immer wieder erlebt habe, dann muß ich ja geradezu befürchten, daß egal welches Verfassungsgericht in ganz Europa, mir ebenso wenig helfen wird wie ein kleines Amtsgericht.
Deshalb schreibe ich diese Beschwerde auch für die Nachwelt, die sonst später sagen würde, ich hätte mich doch nur an das Verfassungsgericht zu wenden brauchen, das hätte doch ganz bestimmt ...
Aber es geht hier noch um unendlich viel mehr: Täglich sterben allein in Deutschland nahezu 1000 Patienten an Krebs – völlig unnötigerweise! Staatsmedizin, Staatsjustiz, Staatsmedien und Staatsapparat verhindern geradezu, daß diese armen Patienten weiter leben dürfen. Die neue Erkenntnis der NEUEN MEDIZIN wird planmäßig unterdrückt, obwohl alle "Täter" längst wissen, daß die NEUE MEDIZIN 95 bis 98% der Patienten überleben könnten!
Hier läuft vor unser aller Augen das grausigste und schlimmste Verbrechen der Menschheitsgeschichte ab, wie Prof. Beck es nennt.
Folgendermaßen lautet die Verifikationsurkunde der Universität Trnava:
Ich erlaube mir die Ansicht zu vertreten, daß das Verfassungsgericht, falls es sich eventuell für täglich 1000 sterbende deutsche Patienten für nicht zuständig erklären oder mit irgend einem formaljuristischen "Kanzleitrost" die Sache "abzuwimmeln" versucht, sich vor der Nachwelt ebenfalls disqualifizieren würde.
Mich kann allerdings auch nichts mehr zurückhalten, diese Beschwerde dem deutschen Bürger per Internet zugänglich zu machen, damit er weiß, daß ich alles versucht habe, den Patienten zu helfen.
B. Verfassungsbeschwerde:
I. Wer ist betroffen?
a) der Beschwerdeführer persönlich:
Formaljuristisch betroffen ist der Beschwerdeführer (Dr. Hamer) mit den beiden Verfahren E 613 Ls 142/98 vor dem Amtsgericht Köln und dem Verwaltungsgerichtsverfahren 12 E 2201/96 (2) in Frankfurt/M in dem es darum geht, ob ich die vor fast 14 Jahren wegen "Nicht-Abschwörens" der NEUEN MEDIZIN und "Mich-nicht-Bekehrens" zur Schulmedizin und wegen "mangelnder Einsichtsfähigkeit in die notwendige Krebsbehandlung" (Chemo und Bestrahlung) mit sofortiger Vollziehung eingezogene Approbation zurückerhalten darf.
Das VG Frankfurt ist der Ansicht, daß die ungerechtfertigte Verurteilung in Köln wegen dreimaligen unentgeltlichen Informierens über NEUE MEDIZIN ihrerseits nunmehr ausreichend Grund ist, die Approbation weiterhin zu verweigern.
Eine amtliche Verifikation einer staatlichen Universität ist für diese medizinignoranten Richter seit über 1 Jahr kein Grund, die Approbation zurückzuerteilen. Gewissensgründe werden auch hier mißachtet.
b) die vom Tode durch Chemo (95 bis 98% "Therapie"-Mortalität) bedrohten Patienten:
Der Beschwerdeführer handelt stellvertretend für jährlich über 330 000 Patienten, die allein in Deutschland völlig unnötigerweise sterben, besser gesagt: zu Tode gefoltert werden, wobei die Schul-/Staatsmediziner genau wissen, was sie tun.
Wie hat doch der oberste Onkologe der Slowakei, Prof. Koretz am 9.9.99 so treffend formuliert, nach 13 Jahren Amerika-Aufenthalt: "Ja, es stimmt. Wir wissen über die Zusammenhänge des Krebs in der Schulmedizin quasi nichts. Und wir therapieren, ohne etwas zu wissen. Dabei tun wir so, als ob wir etwas wüßten." Und wenn Herr Pogady (Univ.-Professor für Psychiatrie) sagt, daß eine solche Therapie, bei der fast alle Patienten unter Chemo und Morphium sterben, ein Verbrechen ist, dann hat er recht. Ein deutsches Verfassungsgericht, das das tatenlos mit ansieht, macht sich mitschuldig.
50 Jahre lang hat man uns gesagt, wir seien alle kollektiv schuldig, weil unsere Eltern angesichts der Nazigräuel nicht auf ihr Gewissen gehört hätten.
Ich habe über ein Jahr im KZ gesessen (KZ sage ich deshalb, weil alle paar Tage ein neuer Zwangspsychiatrisierungs-Beschluß und Zwangseinweisungs-Beschluß in eine psychiatrische Klinik vom Gericht gefaßt wurde, wegen Realitätsverlust-Verdacht = Nicht-abschwören-wollen), weil ich meinem Gewissen gefolgt bin, und wie sich bei der Verifikation von Trnava gezeigt hat, völlig zu recht!
Ein Verfassungsgericht, das ebenfalls Gewissensgründe ignorieren würde und sich angesichts des unnötigen Todes von täglich fast 1000 Patienten auf einen formaljuristischen Trick herausreden würde, wäre für mich der definitive Beweis einer nicht rechtsstaatlichen Justiz.
II. Durch welchen irreparablen Rechtsmangel ist der Beschwerdeführer betroffen? Vordergründig durch die Weigerung der Justiz, die Akte Olivia zu komplettieren.
Das Gericht hat basierend auf 14% der bildgebenden Dokumente und bei völligem Fehlen der Intensivabteilungs-Akten und mit an 100 manipulierten Arztbriefen, bereits das Strafverfahren akzeptiert.
Der gleiche Richter, der schon 2 mal unrechtmäßig geurteilt hat, möchte oder soll nun wieder richten.
Der "anerkannte" falsifizierte Schulmediziner, mein wissenschaftlicher Gegner, durfte auf den 14% Unterlagen sein "Gutachten" gegen mich erstellen. Tenor: Natürlich hat Hamer Unrecht und ist deshalb schuldig.
Der Auftraggeber des Strafverfahrens, der österreichische Staat, weigert sich, die Akten zu komplettieren – und die deutsche Justiz akzeptiert diese Aktenunterschlagung!
III. Welche Grundrechte sind verletzt?
- Das Grundrecht der Menschenwürde wegen Gewissensmißachtung:
- Das Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft und Forschung:
Das Landgericht hat mir offiziell in der Verhandlung den dringenden Rat gegeben, ich solle mich in Zukunft überhaupt nicht mehr mit Medizin befassen, sondern meinen Lebensunterhalt mit etwas verdienen, was nichts mit Medizin zu tun habe. Nur so könne ich einer Inhaftierung entgehen! Das war 1992.
Das Landgericht Köln hat mich geradezu gezwungen, auf mein Grundrecht zu verzichten. Als ich das nicht getan habe, wurde ich "wegen 3 mal unentgeltlichen Informierens über NEUE MEDIZIN" (entsprechend meinem Gewissen) ins KZ gesperrt.
- Das Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung:
Seit fast 14 Jahren habe ich Berufsverbot. Da ich jetzt 64 Jahre alt bin, war das Berufsverbot praktisch ein lebenslängliches Berufsverbot.
Für diesen einen Beruf habe ich 20 Jahre gelernt. Durch das Berufsverbot habe ich jetzt nur eine Rente von 920.- DM monatlich.
- Der Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz:
Die niemals verifizierte "anerkannte" falsifizierte Schulmedizin darf a priori als richtig beurteilt werden, die verifizierte Neue Medizin darf a priori von jedem medizin-ignoranten Richter als falsch beurteilt werden.
Als besonders straferschwerend wird dann über mich geurteilt, daß ich so absolut intolerant gegenüber der falsifizierten Schulmedizin und den diese komplettierenden alternativen Pseudotherapien bin.
- Die Verletzung des rechtlichen Gehörs:
Da nur 14% der Akten im Fall Olivia vorgelegt wurden, und selbst die noch "handverlesen", über die Intensivabteilung nichts, dazu 100 gefälschte Arztbriefe, habe ich überhaupt keine Chance, mich – noch dazu gegen einen falsifizierten Gegner der falsifizierten Schul-/Staatsmedizin – zu wehren.
- Der Verstoß gegen das Fairnessgebot:
Ein Richter Hilgert, der gar nichts mehr über meine Gewissensgründe wissen will, der nicht wissen will, ob die NEUE MEDIZIN richtig ist und – nach der Verifikation durch die Universität Trnava – von der nachgewiesenen Richtigkeit der NEUEN MEDIZIN gar keine Kenntnis nimmt, sondern statt dessen im Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft weitere Zwangspsychiatrisierungs-Ansinnen (insg. 68 bzw. 69) stellt, so, als sei die Staatsmedizin natürlich doch richtig, einen solchen Richter kann ich nicht mehr ernst nehmen.
IV. Rechtswegerschöpfung:
Der Rechtsweg ist zwar hier nicht erschöpft, aber die Rechtswegerschöpfung ist in diesem Fall "unschädlich":
Es besteht ein überragendes öffentliches Interesse für alle Patienten und alle fakultativen oder künftigen Patienten unseres Landes, und das sind wir praktisch alle!
Für mich, den Antragsteller oder Beschwerdeführer würden irreparable Nachteile entstehen, da das sog. "Gutachten" bereits erstellt ist und auf dieser Basis der Prozeß stattfinden soll, d.h. auf der Basis von 14% der Akten!
Für alle derzeitig vom Tod durch die Schul-/Staatsmedizin bedrohten Patienten würde ein irreparabler Nachteil entstehen, nämlich der Tod – völlig unnötigerweise, wie durch Verifikation der NEUEN MEDIZIN nachgewiesen!
V. Frist für die Verfassungsbeschwerde:
Etwa 3 bis 4 Wochen nach seinem Schreiben vom 6.9.99 eröffnete der leitende Oberstaatsanwalt von Köln, Herr Dr. Schäfer, Herrn Rechtsanwalt Walter Mendel auf dessen Dienstaufsichtsbeschwerde, er bliebe bei seiner Meinung.
Von dieser Zeit an (Ende September ’99) zählt die Frist von 4 Wochen. Der Antrag ist also fristgerecht.
VI. Antrag auf einstweilige Anordnung:
Es wird beantragt, das Verfahren vor dem Amtsgericht Köln einzustellen, da die Voraussetzungen für ein faires Verfahren nicht gegeben sind. Mit 14% der bildgebenden Dokumente ist ein Gerichtsverfahren mehr eine abgekartete Schmierenkomödie als ein echtes Gerichtsverfahren.
Der Antrag auf einstweilige Anordnung würde zwar gegen das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache verstoßen, aber der Verstoß ist wegen des überragenden Interesses zwingend geboten:
- im Interesse aller Patienten, von denen täglich ca. 1000 in Deutschland unnötigerweise sterben.
- im Interesse der Allgemeinheit, von der jeder Bürger morgen schon Patient sein kann.
- im Interesse einer redlichen Justiz, die es zwar nach meiner Erfahrung derzeit in Deutschland nicht gibt, die es aber doch irgendwann möglichst wieder einmal geben sollte.
Es geht nicht an, daß hier seit 18 Jahren Staatsmedizin, Staatsjustiz, Staatsbehörden und Staatspresse samt Staatsfernsehen einen gemeinsamen Vernichtungskampf gegen eine wissenschaftliche Erkenntnis führen, die inzwischen schon 27 mal öffentlich verifiziert worden ist,
- die 95 bis 98% der betroffenen, an Krebs erkrankten Patienten das Leben retten kann, während derzeit unter der falsifizierten Schul-/Staatsmedizin 95 bis 98% der gleichen Patienten sterben,
- gegen die es kein einziges wissenschaftliches Argument gibt: denn das einzige "Argument" ist die blanke Macht,
- deren letzte höchstamtliche Verifikation durch die Universität Trnava in allen öffentlichen Bereichen systematisch totgeschwiegen wird.
Ich bitte deshalb darum und beantrage, das Verfassungsgericht möge dem Verwaltungsgericht Frankfurt, das seit 5 Jahren untätig ist, den Fortgang des Verfahrens im Sinne des Verfassungsgerichts anordnen.
Darüber hinaus bitte ich darum, die amtliche Verifikation durch die Universität Trnava höchstgerichtlich und amtlich anzuerkennen und zwar mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Patienten.
Das Gericht möge folgendes bedenken:
Bisher haben alle angerufenen Gerichtsinstanzen stets einen Beweisantrag für die Richtigkeit der NEUEN MEDIZIN gar nicht erst zugelassen.
Doch Totschweigen oder Abwimmeln, wie bisher, würde "das grausigste und schlimmste Verbrechen der Menschheitsgeschichte" (Prof. Beck, Bonn) nur noch schlimmer machen.
In diesem Fall werde ich aber meinerseits Patienten und (noch) Nichtpatienten diese ungewöhnliche Verfassungsbeschwerde im Internet zugänglich machen. Die Menschen werden sich dann ihre eigenen Gedanken machen und darüber urteilen können.
Das Gericht sollte auch folgendes wissen:
Bei dem gerade in Österreich aufgedeckten "Skandal", wobei die Sekretärin eines Gynäkologen Patientinnen das Ergebnis des am Gebärmuttermund entnommenen Abstrichs bzw. den festgestellten "Krebsverdacht" nicht mitgeteilt bzw. unterschlagen hat, auch nach Jahren keine einzige Patientin gestorben war. Bei der üblichen schulmedizynischen Pseudotherapie mit Totaloperation und Chemo dagegen wären heute die meisten Patientinnen bereits tot.
Der Wahnsinn an dieser sehr erfreulichen Angelegenheit ist, daß kein einziger Journalist die nächstliegende Frage stellen darf: "Ja, aber wieso leben die noch alle, obwohl sie doch überhaupt nicht behandelt worden sind? Hat uns die Schulmedizin vielleicht all die Jahre belogen?"
Statt dessen dürfen nur alle Staatspresseleute fragen: "Wie konnte denn das passieren? War das nicht unverantwortlich?"
Und die Mediziner tischen uns wieder Lügenmärchen auf: "Das seien zufällige Spontanheilungen gewesen, doch normalerweise kämen Spontanheilungen nur höchst selten vor." Und die Staatsjustiz hilft bei diesem himmelschreienden Betrug in falsch verstandener Brüderlichkeit nach Kräften mit.
Sind da nicht die Hehler noch schlimmer als die Stehler?
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Facharzt für Innere Medizin mit Berufsverbot
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