Betroffener an Pendl
W.G.
Innsbruck
(Originalschreiben liegt vor)
17.10.1999
Herr Prof. Dr. Gerhard PENDL
A-8036 Graz
über REDAKTION "Zur Zeit"
Marokkanerg. 18/1
A-1030 Wien
EINSCHREIBEN
BETREFF: Ihr Leserbrief in der "Zur Zeit" Nr. 42/99, Seite 19
Sehr geehrter Herr Professor Pendl!
In Ihrem Leserbrief schreiben Sie: " ... Jedoch, einen Schwindler und Betrüger wie Herrn Hamer zu verteidigen, das ist schon gewaltig." Um mein Schreiben nicht im gleichem Stil zu beginnen, stelle ich Ihren Schlußsatz an den Anfang. Ich bin mehr als verwundert!" über die Pauschalaussagen in Ihrem Leserbrief. Von einem "Professor", nach der Volksmeinung Leute die "von wenig alles wissen", würde es mich, als für die WAHRHEIT und GERECHTIGKEIT kämpfender Bürger doch sehr interessieren, auf Grund welcher "Beweise" "Sie" zu Ihrer Aussage gelangen. Im STGB 111 (Üble Nachrede) (3) steht: "Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs.1 ist der Täter auch dann nicht zu betrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten." Also eine, auch für juristische Laien klare Sachlage.
Damit Sie nicht einmal sagen können, das hätten Sie alles so nicht gewußt, lege ich Ihnen als 27. "kostenlos" eine Dokumentation über diesen einzigartigen Demokratie- und Justizskandal "PROTEST GEGEN DIE VERLETZUNG VON BÜRGERRECHTEN" anbei.
Als kritischer, und in der Sache gut informierter Bürger komme ich nicht umhin mein Befremden festzuhalten, daß mit Ihnen wieder einer von den "gelehrten" Herren Professoren in Vasallentreue zur Dogmenlehre des Geldmachtkartells "Schulmedizin" die, der akademischen Würde allein gemäße wissenschaftliche Diskussion über verschiedene Lehrmeinungen anscheinend scheut wie der Teufel das Weihwasser und glaubt dieser durch die Diffamierung der Person des Dr. Hamer entkommen zu können. Ganz zu schweigen von der Pflicht – im Interesse der Krebskranken – alle Möglichkeiten zur Verbesserung des Loses derselben einer "kritischen, sachlich objektiven Überprüfung" zu unterziehen. Vom Beruf her im logischen Denken geschult, ist dieses unakademische Verhalten "gelehrter" Herren Professoren die beste Referenz "für" die Richtigkeit der Neuen Medizin des Dr. Hamer. Wäre er wirklich der Scharlatan, als den man ihn immer diffamiert, wäre nichts einfacher, als dies "kritisch objektive Überprüfung" ein für alle Mal zu belegen.
Hochachtungsvoll
BEILAGE: Erwähnt