Dr. Hamer an BVG
Dr. Med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Facharzt für Innere Medizin mit Berufsverbot
Apartado de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande
Alhaurin el Grande, 12. Nov. 1999
Fax: 0034 952 491697
An das
Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
Schlußbezirk
76131 Karlsruhe
Fax: 0049 721 9101382
- Betrifft: AR 6195/99 Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 29.10.99, eingegangen am 2.11.99
- meine Eingabe vom 15.10.99
- Bestehen auf einer förmlichen Gerichtsentscheidung
Sehr geehrter Herr Dr. Langrock,
Ihren Brief des "Kanzleitrosts" hatte ich schon in etwa so erwartet; ich zitiere aus meinem Schreiben vom 15.10.99:
Denn wenn die Machtstrukturen unserer Justiz so strukturiert sind, wie ich sie in den vergangenen 18 Jahren immer wieder erlebt habe, dann muß ich ja geradezu befürchten, daß, egal welches Verfassungsgericht in ganz Europa, mir ebenso wenig helfen wird wie ein kleines Amtsgericht.
Deshalb schreibe ich diese Beschwerde auch für die Nachwelt, die sonst später sagen würde, ich hätte mich doch nur an das Verfassungsgericht zu wenden brauchen, das hätte doch ganz bestimmt ...
Aber es geht hier noch um unendlich viel mehr: Täglich sterben allein in Deutschland nahezu 1000 Patienten an Krebs – völlig unnötigerweise! Staatsmedizin, Staatsjustiz, Staatsmedien und Staatsapparat verhindern geradezu, daß diese armen Patienten weiter leben dürfen. Die neue Erkenntnis der Neuen Medizin wird planmäßig unterdrückt, obwohl alle "Täter" längst wissen, daß mit der Neuen Medizin 95 bis 98% der Patienten überleben könnten!
Hier läuft vor unserer aller Augen das grausigste und schlimmste Verbrechen der Menschheitsgeschichte ab, wie Prof. Beck es nennt.
Nachfolgend lautet die Verifikationsurkunde der Universität Trnava:
Ich erlaube mir die Ansicht zu vertreten, daß das Verfassungsgericht, falls es sich eventuell für täglich 1000 sterbende deutsche Patienten für nicht zuständig erklären oder mit irgend einem "Kanzleitrost" die Sache "abzuwimmeln" versucht, sich vor der Nachwelt ebenfalls disqualifizieren würde.
Mich kann allerdings auch nichts mehr zurückhalten, diese Beschwerde dem deutschen Bürger per Internet zugänglich zu machen, damit er weiß, daß ich alles versucht habe, den Patienten zu helfen.
Soweit das Zitat meines Schreibens vom 15.10.99, das zudem jeder Bürger im Internet nachlesen kann.
Ich vermute, daß es in den letzten Jahrzehnten beim deutschen Bundesverfassungsgericht keinen dringenderen und begründeteren Antrag gegeben hat als diesen.
Der sinnlose und verbrecherische unnötige Tod von täglich 1000 (eintausend!) Patienten, für die mein Antrag "pars pro toto" als der eines unbestechlichen Tribuns steht, müßte wohl ausreichen, einem Bundesverfassungsgericht Handlungsnotwendigkeit aufzuzwingen.
Ich stütze meinen Antrag insbesondere auf § III der Zulässigkeitsvoraussetzung, Abs. 2:
Die Anrufung des Bundesverfassungsgericht ist grundsätzlich erst dann zulässig, wenn der Bürger zuvor alle ihm sonst durch die Rechtsordnung eingeräumten Rechtsbehelfe vergeblich genutzt hat und keine anderweitige Möglichkeit besteht (oder bestand), die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder auf anderem rechtlich möglichem Wege ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen ...
Zitat Ende
Seit über 18 Jahren habe ich bei über hundert Gerichtsinstanzen immer in etwa den gleichen Beweisantrag eingereicht: Das Gericht möge eine objektive Prüfung veranlassen, um herauszufinden, ob die NEUE MEDIZIN im naturwissenschaftlichen Sinne richtig, d.h. am nächstbesten Fall reproduzierbar ist.
Jedes deutsche Gericht, bis hoch zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Bundesverwaltungsgericht Berlin, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, hat diesen Beweisantrag stets ohne Begründung abgelehnt!
Dagegen waren fast alle Instanzen gerne bereit, auf Antrag meiner Gegner Zwangspsychiatrisierungsbeschlüsse zu fassen (insgesamt 69), um die wissenschaftliche Überprüfung durch eine psychiatrische "Begutachtung" zu ersetzen.
Als Prof. Dr. Dr. Bresser im Gerichtssaal offen zu Protokoll gegeben hat, er könne nichts Krankhaftes an mir finden und die NEUE MEDIZIN sei doch sehr logisch, es täte ihm leid, aber er könne dem telefonisch geäußerten Wunsch des Gerichtsvorsitzenden Schlüter nicht entsprechen, mich für verrückt zu erklären, da knurrte der Vorsitzende der Landgerichtskammer Köln nur: "Dann eben nicht!"
Seither sind weitere 15 Zwangspsychiatrisierungs-Beschlüsse ergangen. Und die Diagnose steht auch schon fest: Realitätsverlust, (sonst hätte Hamer ..., das darf doch nicht sein!).
Auch ins KZ durfte (oder mußte?) mich Richter Hilgert einsperren wegen 3-maligen unentgeltlichen Informierens über NEUE MEDIZIN.
Jeder Strafrichter darf sich anmaßen zu beurteilen, was medizinisch richtig und was falsch ist (Urteil vom 9.9.97): "Besonders straferschwerend ist die absolute Intoleranz des Angeklagten gegenüber alternativen Therapien" (gemeint: die Schulmedizin).
Nur nachprüfen, was man in einem oder zwei Vormittagen nachprüfen konnte, nämlich die naturwissenschaftliche Richtigkeit der Neuen Medizin, das wollte (durfte) kein Richter!
50 Jahre hat man unserem ganzen deutschen Volk vorgeworfen, unsere Eltern seien schuldig, weil sie nicht nach ihrem Gewissen gehandelt hätten – jetzt werden wir von den Erben ins KZ eingesperrt, wenn wir unserem Gewissen folgen.
Meine Eltern haben damals 15 jüdische Mitbürger gerettet, später das Bundesverdienstkreuz dafür erhalten; mein Schwiegervater wurde von Richterkollegen Freisler’s zum Tode verurteilt, weil er als Major nicht mehr an den Endsieg glauben wollte.
Es gibt offensichtlich in ganz Deutschland keine einzige richterliche Instanz, die in einem Wissenschaftsstreit zuständig wäre zu prüfen, was richtig und was falsch ist.
Und obwohl nach der Universität Düsseldorf nunmehr auch die Universität Trnava amtlich nach universitärer Verifikationsprüfung an nächstbesten Fällen festgestellt hat, daß die NEUE MEDIZIN naturwissenschaftlich richtig – also die Schulmedizin falsifiziert ist – schweigen dennoch alle Gerichte und Richter in auffällig übereinstimmender Ignoranz.
Ungerührt nimmt man eher den Tod von täglich 1000 Menschen in unserem Land in Kauf, als daß man jetzt offiziell zugeben würde (dürfte), daß die NEUE MEDIZIN richtig ist.
Was hat sich eigentlich geändert seit unserer berüchtigten Nazi-Vergangenheit? Haben die damaligen Richter nicht auch alle "formaljuristisch" korrekt geurteilt? Und heute – urteilen alle Richter wieder oder immer noch "formaljuristisch" ganz korrekt und dazu "im Namen des Volkes" – wenn es auch wider das Volk selbst gerichtet und sogar das "schlimmste Verbrechen der Menschheitsgeschichte" (Prof. Beck, Bonn) ist?
Und später – waschen dann alle wieder ihre Hände in Unschuld, bzw. werden diesmal alle "ent-logifiziert" um weiter "formaljurisitsch" urteilen zu können? Doch diese Schuld bleibt auf ewig an den Händen kleben, die sich alle daran schmutzig gemacht haben und sie wird für immer sichtbar bleiben!
Ich stütze meinen Antrag ebenso auf § 5 (Ausnahmeverfahren):
Die Verfassungsbeschwerde ... ist zur Entscheidung anzunehmen
- soweit ihr grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt,
- wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht (§ 93a Abs. 2 VerfGG).
Zur Durchsetzung der Grundrechte kann die Annahme der Verfassungsbeschwerde – beispielsweise – angezeigt sein,
- wenn einer grundgesetzwidrigen allgemeinen Praxis von Behörden und Gerichten entgegengewirkt werden soll oder
- wenn ein Verfassungsverstoß für den Beschwerdeführer besonders schwerwiegend ist
Diese Bestimmungen würden im Normalfall eine Annahme zur Entscheidung zwingend notwendig machen. Wahrscheinlich aber wird hier die ganz große Ausnahme gemacht.
Zu a) Ich kann mir keinen Fall vorstellen, dem grundsätzlichere verfassungsrechtliche Bedeutung zukommen würde, als der unnötige Tod von täglich über 1000 Patienten in unserem Land. Wenn das keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung vor unserem Verfassungsgericht hat, dann können wir angeschmierten Bürger auch auf ein solches Verfassungsgericht verzichten, denn dann ist das nur eine Farce!
Zu b) Wenn ein Strafrichter frech sagen darf:
- daß ihn Gewissensgründe des Angeklagten überhaupt nicht interessieren und es ihn auch überhaupt nicht interessiert, ob die NEUE MEDIZIN richtig oder falsch ist
- dann aber im Urteil schreiben darf, es sei besonders straferschwerend, daß ich nicht tolerant gegenüber der Schulmedizin sei
dann ist nach den Regeln der Serie zu erwarten, daß der gleiche Richter im anstehenden Prozeß wieder das Gleiche machen wird, was ja bereits auch von Richtern der nächst höheren Instanz gebilligt wurde.
Das heißt aber für mich, daß das nicht ein zufällig ignoranter Richter war, sonder daß das Ganze "zufällig" System hat.
Der letzte Absatz meines Zitats ist geradezu wie für meinen Fall gemacht:
... wenn einer grundgesetzwidrigen allgemeinen Praxis von Behörden und Gerichten entgegengewirkt werden soll oder wenn ein Verfassungsverstoß für den Beschwerdeführer besonders schwerwiegend ist.
Alle Behörden und Gerichte verfolgen eine grundgesetzwidrige allgemeine Praxis. Sie besteht darin, daß die Erkenntnis der Neuen Medizin vorsätzlich unterdrückt wird zu Gunsten der Staatsmedizin, die ansonsten zu Grabe getragen werden müßte.
Es geht immer um "abschwören" oder "für-verrückt-erklären" wollen, statt daß die Sache selbst redlich untersucht werden dürfte oder werden darf.
Und seit mit der Verifikation durch die Universität Trnava die letzten Zweifel beseitigt sein müßten, wird sie einfach totgeschwiegen.
Dies alles geschieht – trotz besseren Wissens – zum Schaden von täglich über 1000 Patienten, die dadurch unnötigerweise zu Tode gebracht, sprich: weiter gefoltert und vergiftet werden (mit Giftgas-Abkömmlingen), was die Behörden und Gerichte nicht verhindern!
Videant judices!
Im Namen der Patienten: