Koch an Verwaltungsgerichtshof

Anwaltskanzlei Koch
RA Koch
Grunthalplatz 13
19053 Schwerin

 

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Vorab per Fax! 0621/292-4444
Schubertstraße 11
68165 Mannheim

28.08.08
Az: jhm64

In der Sache

Universität Tübingen ./. Dr. Hamer
- 9 S 1710/08 -

wird als

Anlage

ein Bericht über ein Forschungsergebnis eines Forscherteams um Prof. Ronid Peled der Ben-Gurion-Universität in Israel zur Kenntnis gegeben, wonach traumatische Erlebnisse das Brustkrebsrisiko signifikant erhöhen.

Dieses ist eine der Kernaussagen der vom Beklagten vertretenen und seit 1981 publizierten Germanischen Neuen Medizin – seinerzeit nur Neue Medizin genannt. Die wissenschaftliche Quelle (englischsprachig) ist in der Anlage genannt und kann vollständig im Internet heruntergeladen werden.

Wegen der Vertretung der seinerzeit unter dem Begriff der Neuen Medizin zusammengefassten Erkenntnisse ist dem Beklagten die Approbation entzogen worden und ist er von den gesamten etablierten Institutionen in der Bundesrepublik, eingeschlossen v.a. die Klägerin, praktisch geächtet worden.

Ausschließlich der Entzug der Approbation im Gesamtzusammenhang dieser Ächtung hat überhaupt erst die Möglichkeit eröffnet, den Beklagten in der Vergangenheit wegen eines Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz strafrechtlich zu verurteilen, eine Verurteilung, die ausweislich des vorliegenden Rechtsstreits die Klägerin (als berufene Forschungsinstanz!) offensichtlich viel mehr interessiert, als alle vom Beklagten vertretenen medizinischen Thesen zusammen.

Formalrechtlich ist der Kläger – wenngleich mit einer bedenklich weitgehenden Auslegung des „Behandelns“ – strafrechtlich verurteilt worden. Ob dieses im Falle einer gut aufgebauten Verteidigung überhaupt geschehen wäre, darf stark bezweifelt werden.

Die ganze Sache ist aber in etwa so, als hätte man den Beklagten zu Unrecht irgendwo eingesperrt und ihn nach einer misslungenen Flucht wegen Fluchtversuchs verurteilt. Und nachdem man merkt, dass man ihn zu Unrecht eingesperrt hat, konzentriert man sich ganz auf die Verurteilung wegen Fluchtversuches und verfolgt ihn deswegen weiter.

Geradezu absurd muss es dem Beklagten erscheinen, dass an seiner Person der einmal angefangene Faden der Ächtung wegen der von ihm vertretenen Thesen unbeeindruckt fortgesponnen wird, während allenthalben auf der Welt andere Forscher mit deckungsgleichen Erkenntnissen allgemeine Anerkennung erfahren.

Wenn man sich zudem vergegenwärtigt, dass eine solche Ächtung maßgeblich von der Klägerin fortgesetzt wird, die eine Universität und der Forschung und in diesem Sinne einer dauernden Suche nach neuen Erkenntnissen verpflichtet ist, dann kann man sich nur ungläubig die Augen reiben.

Die Klägerin hat ihre vornehmliche Aufgabe im vorliegenden Fall geradezu pervertiert. Anstatt sich in der vorgeschriebenen Weise nach der Habilitationsordnung mit präsentierten neuen Erkenntnissen zu befassen, werden solche mit Vehemenz und jahrelanger bewusster Rechtsverletzung (unstreitig seit dem Urteil 1986 bis jedenfalls 1997, als der Beklagte strafrechtlich verurteilt wurde) im Ergebnis geradezu unterdrückt.

Ja, die Klägerin hat dem Beklagten in jahrelanger bewusster Rechtsverletzung sogar eine Entscheidung durch das zuständige Gremium verweigert, eine Haltung, die an Nichtachtung kaum zu überbieten sein dürfte und die dem Beklagten sogar das jedem Antragsteller zustehende Recht auf Bescheidung überhaupt abspricht.

Mit der vorliegenden Vollstreckungsgegenklage verfolgt die Klägerin ihre langjährige Linie der Ächtung des Beklagten fort, wobei der Lauf der Dinge der Klägerin mit der strafrechtlichen Verurteilung des Beklagten 1997 ein Argument in die Hand gespielt haben mag.

Es ist aber nur ein Argument und wir halten es aus den bereits früher ausgeführten Gründen für keineswegs durchgreifend; insbesondere kann dieses den Beklagten nicht „vogelfrei“ machen mit dem Ergebnis, dass er nicht einmal durch das zuständige Gremium der Klägerin beschieden werden muss (!).

Das Gericht wird gebeten, diesem skandalösen Treiben der Klägerin Einhalt zu gebieten und sie nicht noch für die jahrelange bewusste Rechtsverletzung (entgegen einem rechtskräftigen Urteil) zu belohnen.

Wir bleiben dabei:

Der Beklagte ist nicht vogelfrei gewesen und ist es durch seine strafrechtliche Verurteilung auch nicht geworden. Die Klägerin hat auch ihm ggü. die Grundsätze rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns einzuhalten. Dazu gehört die Bescheidung durch das zuständige Gremium.

Koch
Rechtsanwalt


BMC Cancer - Research article: Breast cancer, psychological distress and life events among young women

Die Arbeitsgruppe der Germanischen Heilkunde wünscht Ihnen frohe Wintertage!
Frohe Wintertage!
ARCHIV - 2008
Ereignisse des Jahres Mär. - Dr. Hamer an Musikhochschulen 12.03. - Urteil VG Sigmaringen 12.05. - Calgéer Stellungnahme 29.05. - Dr. Hamer an Kaiser Jun. - Koval in raum&zeit 01.06. - Dr. Hamer an Freunde 07.06. - Dr. Hamer an Freunde 28.06. - Ewa Leimer an Koval 02.07. - Eidesstattliche Erklärung Leimer 04.07. - Woman: Olivia Pilhar 04.07. - Olivia Pilhar an Weiss 05.07. - Madonna: Olivia Pilhar 12.07. - Olivia Pilhar: Bullinger an Weiss 13.07. - Bild: Krebskind Olivia 14.07. - Koch an Verwaltungsgerichtshof 17.07. - Olivia Pilhar: Eltern an Freunde 21.07. - Olivia Pilhar: Eltern an raum&zeit 21.07. - Adelsmagazin: Fall Dirk Hamer 22.07. - Dr. Hamer zu Koval 31.07. - Dr. Hamer an Woodcock (IT) 01.08. - Ärzteblatt: Schädel-CT 13.08. - Dr. Hamer an Furru N/Helsepersonellnemnd 18.08. - An alle Freunde von DIRK 18.08. - VG Frankfurt an Dr. Hamer 19.08. - Olivia Pilhar: Streitbeitritt Olivia 22.08. - Olivia Pilhar: Streitbeitritt Eltern 23.08. - Dr. Hamer an Ehlers 24.08. - Bild: Optimismus schützt vor Brustkrebs 27.08. - Dr. Hamer an Bild-Zeitung 28.08. - Olivia Pilhar: VG an Kamrath 28.08. - Koch an Verwaltungsgerichtshof 04.09. - Dr. Hamer an Tingrett (N) 05.09. - Dr. Hamer an VG Frankfurt 05.09. - Dr. Hamer an Fritz VG Frankfurt 08.09. - Koch an VG Frankfurt 14.09. - Grazer: Sektenexperte 19.09. - Pilhar an Ehlers 22.09. - Koch an VG Frankfurt 27.09. - Madonna: Trau Dich doch 30.09. - Olivia Pilhar: Olivia ABGELEHNT 30.09. - Olivia Pilhar: Eltern ABGELEHNT 30.09. - Dr. Hamer an Berger-Lenz 03.10. - Dr. Hamer an Furru N/Helsepersonellnemnd 05.10. - Dr. Hamer an Fritz 07.10. - Olivia Pilhar: Antrag auf Streitbeitritt 11.10. - Dr. Hamer an Mikloško 18.10. - Dr. Hamer an Nobel-Komitee 20.10. - Approbation Urteil VG Frankfurt 29.10. - Krebs: in Israel auffallend selten 07.11. - Koch/Günter an VG Sigmaringen 11.11. - Dr. Hamer an Freunde 12.11. - UniTüb an VGSigm 16.11. - Schammelt an VG Halle 19.11. - Schammelt an Mengershausen 20.11. - Koch/Günter an VG Sigmaringen 23.11. - Schammelt an Mengershausen 26.11. - UniHalle an VGHalle 01.12. - Beschluss VG Halle 01.12. - Aktenvermerk Pilhar 01.12. - Dr. Hamer an Freunde 02.12. - Koch an Arntz 02.12. - Aktenvermerk Pilhar 08.12. - Gitsch an Schneider 15.12. - Schneider an Carsten 16.12. - Koch/Günter an BVG 17.12. - Konferenz Sandefjord 18.12. - Dr. Hamer an Bundesverfassungsgericht 20.12. - Dr. Hamer an Freunde 21.12. - Dr. Hamer an Freunde 25.12. - Dr. Hamer an Freunde
Die Seite befindet sich in Aufbau