Koch an Arntz
Anwaltkanzlei Koch
An den
Präsidenten des Verwaltungsgerichts Köln
vorab per Fax! 0221/2066457
Appellhofplatz
50667 Köln
02.12.08
Äußerungen Richter Otten
Sehr geehrter Herr Arntz,
ich bin von Herrn Dr. Ryke Geerd Hamer mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Im Zusammenhang mit einem Eilverfahren Kumar ./. Klinikum der Universität Köln, Az. hier nicht bekannt, hat unser Mandant von einem Bekannten, Herrn Helmut Pilhar, von erstaunlichen Äußerungen des Richters Otten betreffend unseren Mandanten erfahren.
In der Anlage füge ich den Vermerk des Herrn Pilhar über ein Gespräch mit der Antragstellerin im vorgenannten Verfahren, Frau Kumar, bei.
Auf einen persönlichen Anruf bei der Antragstellerin bestätigte mir diese in groben Zügen die Richtigkeit des Inhaltes des Vermerks des Herrn Pilhar betreffend die Äußerungen des Richters Otten mit der Korrektur, dass Herr Otten nicht von „Interpol“ gesprochen habe.
Im Bezug auf unseren Mandanten habe Richter Otten allerdings weiter ausgeführt, dass unser Mandant ein Scharlatan sei, der den Tod vieler Menschen zu verantworten habe und von der Polizei verfolgt werde. Sobald dieser in Norwegen „geschnappt“ werde, werde er, Richter Otten, sich persönlich dafür einsetzen, dass unser Mandant „dingfest“ gemacht und ins Gefängnis gesteckt werde.
Unser Mandant ist sprachlos über einen solchen maßlosen Ausfall gegen seine Person durch einen ihm unbekannte Person, zudem eines Richters an einem Verwaltungsgericht, dem noch die richterliche Pflicht zur Mäßigung und gebührender Zurückhaltung bei allen seinen Auftritten, innerhalb und außerhalb seines Dienstes, obliegen dürfte.
Richter Otten hat keinerlei konkrete Kenntnis über die Handlungen unseres Mandanten.
Gleichwohl will er sich – wohl nachdem in Gesprächen mit verschiedenen Medizinern an der Uni-Klinik Köln „informiert“ worden ist –, „persönlich dafür einsetzen“, dass unser Mandant ins Gefängnis kommt (!).
Ein Richter, der ohne eigene Tatsachenkenntnis und ohne jede Subsumtion erklärt, sich sogar persönlich dafür einsetzen zu werden, dass ein anderer Mensch ins Gefängnis komme, hat aus diesseitiger Sicht jedes Maß verloren.
Auch offenbart eine solche Äußerung einen Mangel an ernsthafter Reflektion und Besonnenheit, wie er dem Ansehen des Gerichtes und der Richterschaft nur sehr abträglich sein kann.
Nicht einmal in Anbetracht eines geständigen Kinderschänders würde sich ein Richter vor einer Hauptverhandlung zu einer solchen Äußerung hinreißen lassen.
Unser Mandant hat alle seine – aus diesseitiger Sicht fragwürdigen – Strafen verbüßt und lebt vollkommen unbescholten.
Wie sich Richter Otten hier gehen lässt, ist skandalös.
Es wird gebeten, das Notwendige zu veranlassen.