Olivia Pilhar: VG an Kamrath
VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG
- 9. Senat -
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Postfach 103264
68032 Mannheim
28.08.2008
Aktenzeichen: 9 S 1710/08
Ihr Zeichen: 56 P 08/08 (Olivia Pilhar)
Verwaltungsrechtssache
Universität Tübingen
gegen Dr. med. Ryke Geerd Hamer
wegen Vollstreckungsabwehrklage und Widerklage
hier: Antrag auf Zulassung der Berufung
Betr: Beiladung im Zulassungsverfahren
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
das Verfahren, an dem Sie beteiligt werden möchten, ist derzeit noch kein Rechtsmittelverfahren. Da das Verwaltungsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, ist im vorliegenden Rechtsstreit vielmehr allein darüber zu befinden, ob die vom Gesetz zur Durchführung eines Berufungsverfahrens erforderlichen Gründe vorliegen. In diesem sog. "Zulassungsverfahren" ist eine Beiladung nicht vorgesehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.11.1999 - 8 S 2599/99 -). Ihrem Gesuch kann daher nicht entsprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Berichterstatter:
gez.: Dr. Kenntner
Richter am VGH
Beglaubigt
Laumann
Gerichtsangestellte