Dr. Hamer an Freunde
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
1. Dezember 2008
Liebe Freunde der Germanischen Neuen Medizin
Wie Ihr wißt, habe ich in den vergangenen 27 Jahren wirklich alles versucht eine naturwissenschaftliche Überprüfung der Germanischen Neuen Medizin zu erwirken: sowohl bei Behörden, Universitäten, Gerichten etc., etc.
Die sog. Schulmedizin hat schließlich „argumentiert“: nein, man wolle im Rahmen der Habilitation keine naturwissenschaftliche Überprüfung der Germanischen Neuen Medizin machen, weil
- Hamer keine Approbation mehr habe (die mir unrechtmäßig entzogen wurde)
- 2-mal im Gefängnis gesessen hat (aus makaber fingierten Straftatbeständen)
- wegen antisemitischer Äußerungen (da ich Roß und Reiter genannt habe).
Neulich wurde auch beim Antrag auf Rückgabe der Approbation der Beweisantrag auf Prüfung der Richtigkeit der „Germanischen“ überhaupt gar nicht thematisiert, weil Hamer böse sei und die Onkologen als „Massenmörder“ zitiert habe.
Natürlich weiß man längst überall, daß die Germanische Neue Medizin richtig ist (siehe auch Therapeutisches Zentrum für Neue Medizin, Decodierung, Biologie totale in Jerusalem, das nur für die Betroffenen der Talmudreligion Auskünfte über die Germanische gibt). Man sieht jetzt, daß es ein wasserdichtes Einverständnis in Deutschland gab, eine Entdeckung, mit der 98% der Krebspatienten überleben könnte, ganz zielgerichtet abzuwürgen, und das schon seit 27 Jahren!
Alle sog. „Gutachten“ der Universität Tübingen waren von Anfang an vorsätzliche Lügen. Das verbrecherische System von Behörden, Professoren, Richtern, Presse etc. war/ist von derart hoher krimineller Energie, daß man es kaum fassen kann.
RA Koch nennt es in einem Schreiben an den Verwaltungsgerichtshof Mannheim einfach nur „menschenverachtend“, daß von 1500 Ärzten eines Uni-Klinikums nicht 2 Ärzte zwei oder drei Tage Zeit haben sollten, um diese wichtige Frage zu klären. Lieber läßt man täglich hunderte von Patienten an unsinnigen Operationen, Chemo-Mißhandlungen und Morphium sterben, bevor man sich diese 3 Tage zu nehmen bereit wäre.
Aber nun bekommt das ganze Verbrechen der Erkenntnisunterdrückung und des vorsätzlichen Massenmordes (anders kann man es nicht bezeichnen) noch eine neue Dimension.
Freunde haben schon oft zu mir gesagt: Du hast doch nun wirklich alles versucht, das war auch alles vollkommen richtig, Du hast überhaupt nichts falsch gemacht, auch wenn es nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat – doch erst wenn der Druck „von unten“ kommt kann etwas bewegt werden.
Schön wär`s!
Doch nun ist tatsächlich etwas passiert!
Betroffene Patienten schreiben jetzt an die für sie zuständigen Universitätskliniken und verlangen von den hochbezahlten Professoren, die von den Steuergeldern des Volkes fürstlich bezahlt werden, ultimativ zu wissen, ob denn nun die Germanische Neue Medizin naturwissenschaftlich richtig ist, d.h. durch Überprüfung an nächstbesten Fällen – in Gegenwart der Patienten und eines Arztes ihrer Wahl.
Und siehe da: Bisher haben noch alle angeschriebenen Universitäten gekniffen, keine Begründung, einfach nichts! Sie scheuen – wie schon seit 27 Jahren – die naturwissenschaftliche Überprüfung „wie der Teufel das Weihwasser“.
Da gibt es doch nur eine einzige Schlußfolgerung und der gleichzeitige Beweis: daß alle Chefs der Universitätskliniken ganz genau wissen, daß die Germanische Neue Medizin richtig ist. Trotzdem bekommen die Patienten menschenverachtend nicht einmal eine Begründung dafür, warum sie sich ohne eine naturwissenschaftliche Prüfung der „Germanischen“ z.B. in der Schulmedizin den Kopf aufschneiden lassen sollen.
Dazu ein kurzes Fallbeispiel:
Ein 65-jähriger Patient hatte vor 55 Jahren einen Revier-bezogenen Gleichgewichts-Konflikt erlitten, da der Vater des Pat. häufig epileptische Anfälle bekam, bei denen er stets umfiel – bis er vor 49 Jahren verstarb.
Kurz danach bekam der Bruder der Schwiegertochter ebenfalls große epileptische Krampfanfälle, bei denen er stets umfiel. Der Konflikt blieb also weiter aktiv.
Als man nach Jahren bei einer Familienfeier eingehend über den Vater und seine epileptischen Anfälle sprach, löste der Patient zufällig seinen 55 Jahre angedauerten Konflikt. In der epileptoiden Krise jedoch fiel der Patient eines Morgens beim Rasieren im Bad um. Dieser Hinfall wirkte aber wie ein erneutes Rezidiv für ihn, weil er glaubte, nun hätte auch er eine Epilepsie – genau wie der Vater.
Das löste in Folge weitere Hinfälle bei ihm aus, so daß man ihn schon am Hirn operieren wollte. Dies wurde jedoch glücklicherweise durch die „Germanische“ noch rechtzeitig abgewendet.
Ich mache Euch einen Vorschlag:
Wir müssen alle Universitätskliniken in Deutschland (Adressen findet man im Internet) ins Obligo setzen. Sollten die Universitäten (wie zu erwarten) schreiben, daß sie das nicht prüfen wollen (d.h. die Patienten ihnen wurscht sind), dann müssen wir eben alle klagen.
Wenn wir alle mithelfen – ein wohlbegründeter Brief an eine Universität, der die Eilbedürftigkeit begründet, kostet nur das Porto. Das Verwaltungsgericht kostet evtl. 200 Euro. Wir könnten aber eine gemeinsame Kriegskasse einrichten, die die Kosten für bedürftige Patienten übernimmt. Bis zum Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang. Es entstehen also keine weiteren Kosten.
Glaubt mir, das schafft echte Panik bei unseren kriminellen Gegnern, denen jetzt die Masken vom Gericht gerissen werden. Außerdem haben wir damit beide, d.h. alle Universitäten mit Med. Fakultäten und alle zuständigen Verwaltungsgerichte im Sack, für die Zeit, wenn es demnächst wieder einen Rechtsstaat geben wird. Denn auf Beihilfe zum Massenmord – und darum handelt es sich hier ganz eindeutig – stehen nach dem Völkerrecht 20 Jahre Gefängnis!
Ich blase zum Halali!
Euer
Geerd
Historische Anmerkung von H. Pilhar (nicht mehr veröffentlicht auf seiner Webseite):
Einen ähnlichen wie oben beschriebenen Patientenfall findet Ihr auch in diesem Artikel einer Mutter, welche über ihre 2-jährige Tochter schreibt und dem Wahnsinn, dank Dr. Hamer, gerade noch entkommen ist:
Gesundheit durch Wissen, 01.02.2007 – Gehirnödem bei 2-jährigem Kind
Lieber Leser!
Wenn Sie aktuell Patient einer Universitätsklinik sind und vor der Entscheidung über einen schulmedizinischen Eingriff stehen, schreiben Sie an die betreffende Medizinische Fakultät, Sie möchten innerhalb einer Woche geklärt haben, ob nun die Germanische stimmt oder nicht. Dieses Schreiben kostet Sie nur das Porto.
Mit an 100%iger Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit wird die Universität Ihre Bitte ablehnen. Dann stellen Sie an das zuständige Verwaltungsgericht den Antrag auf Überprüfung, denn als Patient haben Sie ein Recht auf die Klärung dieser für Sie immanenten Frage. Einen Anwalt brauchen Sie hierfür nicht zu bemühen. Das kostet Sie beim Verwaltungsgericht vielleicht € 200.- und wird es Ihnen, Ihrer Gesundheit zuliebe, auch wert sein, denke ich.
Wenn nun auch das Verwaltungsgericht ablehnen sollte (ebenfalls sehr wahrscheinlich), dann gehen wir mit vereinten Kräften zum Oberverwaltungsgericht. Hier ist Anwaltspflicht und um diese Kosten zu decken, bemühen wir uns heute schon um eine gefüllte Spendenkassa. Diese Kosten müssen Sie nicht alleine tragen, versprochen! Diesen weiteren Schritt besprechen wir dann gemeinsam.
Schicken Sie mir Ihre Korrespondenz zwecks Dokumentation auf meiner Homepage.
Jetzt müssen wir alle zusammenhelfen und es muß schnell gehen. Fantastisch wäre es, wenn wirklich landesweit sämtliche Universitätskliniken involviert werden könnten, auch in Österreich und in anderen Staaten.
Unser Begehren ist vollkommen redlich!
Packen wir diese Gelegenheit beim Schopf!
PS
Sie können auch dann an Ihre zuständige Universität schreiben, wenn Sie Eltern eines in Behandlung stehenden Kindes sind!
PPS:
Sollten Sie selbst nicht Betroffener sein, dann können Sie sich dennoch an dieser Aktion beteiligen mit einer Spende für die bevorstehenden Anwaltskosten für die 2. Instanz.
SPENDENKONTO
(demnächst an dieser Stelle)