Dr. Hamer an Furru
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Sandkollveien 11
N – 3239 Sandefjord
13. August 2008
An das
Statens helsepersonellnemnd
z.Hd. Frau Furru
Oslo
Sehr geehrte Frau Furru,
Ihre Mitarbeiterin, Frau Fredhem hat mich angerufen und gefragt, ob ich noch die Gerichtsurteile von Köln und Chambery sowie von Koblenz habe.
Bedauerlicherweise habe ich die vollständigen Urteile nicht zur Hand, denn sie sind nach inzwischen 3 Umzügen immer noch in großen Kartons in Spanien, Deutschland oder sonst wo verstaut, also für mich nicht zugänglich.
Ich versichere Ihnen aber ehrenwörtlich,
daß ich meine Approbation 1986 verloren habe, wörtlich: wegen
- "Nichtabschörens" (der Germanischen Neuen Medizin) und
- "Mich nicht Bekehrens zur Schulmedizin"
Wie Sie wissen, habe ich mir ärztlich nichts zuschulden kommen lassen.
Das Tingrett Sandefjord hat glücklicherweise festgestellt, es gehe in diesem Verfahren einzig und allein nur darum, festzustellen, ob die Germanische Neue Medizin richtig sei oder nicht. Für den Nachweis der Falsifizierbarkeit der Germanischen Neuen Medizin bzw. Verifizierbarkeit der sog. Schulmedizin trage die norwegische Behörde die Beweislast!
Der Richter auf dem Tingrett hat mir wörtlich gesagt: die Behörde in Oslo ist beweispflichtig. Bitte, konzentrieren Sie sich auf diese Weisung des Tingrett, die ich Ihnen hiermit zur Kenntnis gebe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hamer
Beilagen:
Brief RA Lucke
Eidesstattliche Erklärung Prof. Hanno Beck