RA Lucke an Dr. Hamer
Rechtsanwaltskanzlei
Uwe Lucke
zugelassen beim Landgericht Köln
In Zusammenarbeit mit
Dagmar Perlwitz
Rechtsanwältin (Bez. Leipzig)
Theresienhöhe
Hürth-Park-EKZ
W-5030 Hürth b Köln
Rechtsanwaltskanzlei, Postfach 1361, W-5030 Hürth 1
Herrn
Dr. Ryke Geerd Hamer
Sülzburgstraße 29
5000 Köln 41
Bei Antwort bitte angeben
169/88L10 ti/D2/D87
Hürth, den 24.04.91
Dr.Hamer/Bezirksregierung
Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,
ich bestätige Ihnen hiermit, daß Sie aufgrund des mit der Revision nicht angreifbaren Urteils des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 21.12.1990 - 6 A 10035/89 OVG - Ihren Beruf als Arzt nicht mehr ausüben dürfen.
Bereits das Verwaltungsgericht Koblenz hatte in I. Instanz den die Approbation widerrufenden Bescheid der Bezirksregierung Koblenz bestätigt und das Urteil vom 03.07.89 unter anderem damit begründet, daß Ihnen angeblich die Einsichtsfähigkeit in die notwendige Behandlung von Krebskranken fehle. Ausdrücklich wird schon in I. Instanz die Auffassung der Bezirksregierung Koblenz bestätigt, die Ihre Entscheidung u.a. Wie folgt begründet hatte:
Anhaltspunkte dafür‚ daß Herr Dr. Hamer bereit wäre, der Eisernen Regel das Krebs abzuschwören, sind nicht erkennbar. …
im übrigen (erscheint es) als ausgeschlossen, daß Herr Dr. Hamer überhaupt in der Lage wäre, sich zu "bekehren”.
Zur weiteren Begründung dafür wurde ferner herangezogen, daß er (Dr. Hamer) noch im März dieses Jahres versucht haben (soll), einen Kreis angesehener Professoren von seiner Theorie zu überzeugen.
Die vom Regierungspräsidenten in Koblenz ausgesprochene Entziehung der Approbation ist sowohl in erster als auch in zweiter Instanz so bestätigt worden. Die Revision gegen das Urteil des OVG Koblenz wurde nicht zugelassen.
Das gerichtliche Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Damit besteht für Sie hinsichtlich Ihrer früheren ärztlichen Tätigkeit Berufsverbot auf Dauer, d.h. es besteht quasi lebenslänglich ein Berufsverbot.
Mit freundlichen Grüßen
(L u c k e)
Rechtsanwalt