Dr. Hamer an das Amtsgericht Memmingen
Richter Dr. Göppner

Dr. med. Ryke Geerd Hamer 
Sülzburgstrasse, 29
Telefon (0221) 41 30 46

5000 Köln 41, den 29.10.1991

An das
Amtsgericht Memmingen
– Vormundschaftsgericht –
z. Hd. Herrn Richter Dr. Göppner

Betr.: 
AZ 477/91 Kind Katharina Scharpf

Sehr geehrter Herr Richter Dr. Göppner!

Entsprechend unserem Telefonat vom 22.10.91, in dem ich Ihnen angeboten hatte, daß Sie mich zu einem öffentlichen Gerichtstermin in Memmingen hätten einladen können für gestern, 28.10.91, zusammen mit Herrn Prof. Niethammer und Herrn Prof. Kleihauer, wiederhole ich hiermit diese Bereitschaft ausdrücklich.

Die Eltern und der Anwalt des Kindes haben mich darum gebeten, Ihnen die Gesichtspunkte und Argumente der Neuen Medizin darzulegen, was Eltern und Anwalt verständlicherweise weniger gut können. Zugleich füge ich Ihnen eine Einführungskassette bei und ein Buch "Vermächtnis einer Neuen Medizin". Wenn diese Literatur bisher jede Putzfrau hat verstehen können, wird sie auch ein so qualifizierter Richter verstehen können. In dem Buch finden Sie ein langes Kapitel über Leukämie, das Sie vielleicht anlesen könnten, um sich schlau zu machen.

Das Besondere an der Neuen Medizin, Herr Richter, ist, daß sie keine einzige Hypothese kennt und duldet. Sie verläuft nach den 4 biologischen Gesetzmäßigkeiten, bzw. jeder einzelne Patientenfall läßt sich exakt nach diesen 4 biologischen Gesetzmäßigkeiten reproduzieren und damit im streng naturwissenschaftlichen Sinne beweisen. Die „Medizyn der Schüler“ Herr Richter, hat dagegen 1000 Hypothesen und ebenso viele Zusatzhypothesen, die unbewiesen und unbeweisbar sind, die man glauben soll. Sofern man das nicht tut, sackt das ganze Kartengebäude in sich zusammen als ein großer Bluff.

In dieser Beweisnot versuchen die „Medizyn-Schüler“, sich mit Hilfe der bewährten Statistik-Lüge zu retten. Diese statistischen Lügen zeichnen sich dadurch aus, daß sie für den Laien schwer zu entlarven sind und juristisch (XXXXXXX) sogar „stimmen“. Wenn jemand z.B. behauptet, daß „bis zu 80 oder 90%“ Heilungschancen bestehen, dann können auch die nächsten 100 Fälle sterben. Auch wenn nur ein einziger Fall überlebt, waren „bis zu 90%“ ja nicht gelogen im juristischen Sinne. Im Fall Kai Fischer, über den ich Ihnen Unterlagen beifüge, hatte die Neurochirurgische Uni-Klinik Tübingen schriftlich argumentiert, das operative Legen einer Hirnventrikel-Drainage habe nur eine Mortalitätsgefahr von unter 1%. Wenn es zum Schwur kommt, hat das natürlich später nur geheißen, daß 99% wieder vom Operationstisch herunter kommen, dagegen weiß jeder, daß durch die Hospitalisations-Folge-„Flurschäden“ die allermeisten solcher Patienten sterben. Ich weiß, wovon ich spreche, denn ich habe in eben dieser neurochirurgischen Klinik früher gearbeitet. Der Richter Bujnoch wurde in dem statistischen Lügenglauben gewiegt, es handle sich um einen Bagatell-Eingriff, zumal die Professoren versprochen hatten, das Erbrechen (wegen des Magengeschwürs) würde unverzüglich nach der Operation aufhören. Genau das Gegenteil traf ein, wie Hamer dringend gewarnt und prophezeit hatte. Als das Kind iatrogen und judicogen konsequenterweise starb, zuckten alle Verantwortlichen nur die Achseln: Sorry, Pech gehabt! Zurück blieb eine iatrogen und judicogen entmündigte heulende Mutter. Hätte sie das instinktiv Richtige machen „dürfen“, das Kind wäre nach meiner Erfahrung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder bei bester Gesundheit.

Nun zum Fall Katharina:

Die gesamte med.-wiss. Literatur weist aus, daß die sog. „Heilungschancen“ bei Leukämie nur etwa 10-20% betragen bei der derzeitigen idiotischen Pseudotherapie, sprich Chemo.

Innerhalb dieser 15 % zeichnen sich 2 Gruppen durch eine relativ höhere Überlebensrate aus:

a) die chronischen sog. „Altersleukämien“, und
b) die akute lymphatische Leukämie bei kleinen Kindern

Die letztere Gruppe wurde früher gar nicht als echte Leukämie angesehen, weil ihr Verlauf extrem günstig war und so gut wie nie ein Eingreifen erforderlich machte. Man beschränkte sich darauf das Blutbild in größeren Intervallen zu kontrollieren und stellte fest, daß sich alles rasch wieder regulierte.

Überhaupt diagnostizierten wir noch vor 30 Jahren nur etwa zahlenmäßig 3-5% der heute diagnostizierten Leukämien. Dies waren stets sehr schwere Fälle und starben uns in der Regel. Die anderen 95% wurden weder als „echte Leukämien“ diagnostiziert, noch starben sie. Das heißt: Die Überlebensrate, die heute iatrogen und judicogen nur 10-15% beträgt, betrug damals 95%! Die Patienten waren damals ein paar Monate müde und schlapp (sog. „verschleppte Grippe“), danach waren sie wieder munter wie zuvor. Das heißt im Klartext: Wenn früher 5% der Patienten starben und heute 85% iatrogen und judicogen, dann sterben heute 80% zu viel, die eigentlich gar nicht hätten sterben müssen, sondern eben unnötigerweise iatrogen und judicogen durch Pseudo-Therapie zu Tode gebracht werden.

Im Fall Katharina Scharpf nun hat man sich eine sog. „standardisierte Gruppe“ herausgemogelt, zwecks Vorweisung eines Erfolges. Aus dem Kontingent von akuten lymphatischen Leukämien, die gar keine echten Leukämien sind, hat man sich nur die „Leckerbissen“ widerum herausgesucht, nämlich die, die auf die erste Chemo gleich mit Normalisierung der Leukozytenzahl antworten, sprich: Nach Hamer schon am Ende der Heilungsphase waren und praktisch als fast gesund anzusprechen waren. Von diesen „Quasi-Gesunden“ trotzen noch „bis zu 80 oder 90%“ allen noch so ausgeklügelten Foltermethoden der Schulmedizyniker. Die Behauptung „bis zu 80 oder 90%“ ist deshalb im juristischen Sinne nicht ganz gelogen, aber die halbe Wahrheit ist eben eine ganze Lüge. Zudem werden solche Statistik-Lügen vor der Veröffentlichung stets nach Belieben frisiert, damit sie weiter nach Erfolg aussehen. Z.B. werden die sterbenden Kinder dann kurz vor dem Tod nach Hause geschickt. Dann braucht man sie nicht in die Statistik aufzunehmen, weil sie ja nicht in der Klinik gestorben sind. So hat man in den letzten 5 Jahren, wie Sie selbst aus dem Brief der Ulmer Pädiater ersehen können, von dieser häufigsten aller Leukämien, also von schätzungsweise 50.000 solcher Kinder, ganze 2.500 in den erleuchten Kreis der „standardisierten Gruppe“ hereingelassen.

Geehrter Herr Richter Dr. Göppner, ich kenne mich wirklich in solchen Kliniken aus: Für mich sind solche Manipulationen nur noch ein atemberaubender Schwindel im Quadrat: Ein Betrug! Was meinen Sie wohl, Herr Richter, warum sich Herr Niethammer und Kollegen gegen das Urteil des VG Sigmaringen – so beharrlich weigern, die Neue Medizin in der Sache zu prüfen, die wissen doch ganz genau, daß sie dann „professores erroris oder horroris causa“ sind, auf die dann die ganze Wut der Angehörigen der geprellten oder zu Tode gefolterten Patienten herunterregnen wird. Mit diesen selbstherrlich arroganten Professoren dieser „hohen Fakultäten“ kann man nichts anderes mehr tun, als sie mit Schimpf und Schande in die Wüste zu jagen.

Im Interesse des Kindes Katharina unterbreite ich Ihnen folgende Vorschläge:

1. Zu einem anzuberaumende Gerichtstermin in Memmingen werden außer den Professoren Niethammer und Kleihauer auch folgende Kinderärzte eingeladen:

a) Frau Amtsärztin Elke Mühlpfordt, Schulärztin, Poppenreuther Allee 75, Nürnberg, Tel.:0911396208
b) Dr. Eric Lorenz, Kinderarzt, Diolly, CH 1950 Sion, Tel.: 004127-25338

beide Kinderärzte sind bereit, vor Gericht zu erscheinen. Des weiteren stelle ich mich zur Verfügung, als „Altera pars“ zu argumentieren („audiatiur et altera pars“!)

2. Sie hätten die Möglichkeit, salomonisch zu entscheiden, daß Frau Schul- u. Kinderärztin des Bayrischen Staates, Frau Dr. Elke Mühlpfordt, entscheiden soll, was mit dem Kind zu geschehen hat. Diesem salomonischen Spruch würden sich die Eltern, davon bin ich überzeugt, ohne wenn und aber fügen. Frau Dr. Elke Mühlpfordt ist eine integre Persönlichkeit und als Bayrische Staatsbedienstete für Sie auch akzeptabel.

Wie Sie bemerkt haben werden, war meine bisherige Argumentation weitgehend schulmedizynisch. Betrachtet man die Dinge nun aber aus der Sicht der Neuen Medizin, dann werden die Aussagen der beiden Professoren Niethammer und Kleihauer geradezu bis ins Groteske unsinnig ob ihrer Ignoranz. Denn die beiden gehen ja davon aus, daß Leukämie eine (aktive!) Krebserkrankung darstellt, was ja nicht der Fall ist. Offenbar geben diese beiden Herren ihren kleinen Patienten niemals die Hand, denn sonst hätten sie mal feststellen müssen, daß alle Kinder, überhaupt alle Patienten, die an Leukämie erkrankt, bzw. in Heilung sind, ganz heiße Hände haben, also ganz offensichtlich in einer Heilungsphase sind. Herr Prof. Niethammer wurde von dem Vater des kleinen Mädchens gefragt, was er denn von der Neuen Medizin halte und ob er sich vorstellen könne, daß alle Erkrankungen von der Psyche herrühren könnten. Er antwortete, wie Herr Scharpf berichtete: „Ja, bei Erwachsenen kann ich mir das schon vorstellen, aber bei Säuglingen und Kleinkinder nicht. Die können doch noch gar keine Konflikte erleiden. Dann müßten ja sogar schon Embryos im Mutterleib schon Konflikte erleiden können, denn wir sehen ja viele Neugeborene mit Krebs zur Welt kommen, das kann ich mir nicht vorstellen!“ Welch Unglücksgremium hat einen solchen Mann zu einem Kinderprofessor gemacht. Bei der kleinen Katharina hat sich bisher kein einziger der hochdotierten Kinder-Onko-Logen-Professoren für die psychischen Zusammenhänge überhaupt nur interessiert, geschweige denn mal nachgefragt, obgleich der abgelaufene Selbstwert-Konflikt innerhalb von 5 Minuten eruierbar gewesen wäre. Welch unglaublicher Zynismus und welche Arroganz, typisch „Tübinger Syndrom: Neid, Arroganz und Ignoranz!“

Sehr verehrter Herr Richter Göppner, ich habe immer einen sehr einfachen Grundsatz bei allen ärztlichen Handlungen befolgt: Ich habe stets mit meinen Patienten nur das gemacht, was ich bei mir selbst oder meinen nächsten Angehörigen auch gemacht hätte, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Mit dieser Maxime habe ich immer gut schlafen können. Wenn ich Ihnen im Vertrauen sage, daß die gleichen Professoren, die tagsüber ihre Patienten mit Chemo, Verbrennungs- und Verstümmelungs-„therapie“ behandeln, nachts zu mir geschlichen kommen, um zu fragen, wie sie sich selbst oder ihre Familienangehörigen nach der Neuen Medizin behandeln können – keiner mit Chemo!! – dann sagt Ihnen das sicher einiges. Fragen Sie sich doch mal selbst: Würden denn Sie Ihr eigenes Kind oder Enkelkind nach diesem Idioten-Unsystem mit den 2000 unbewiesenen Hypothesen zu Tode foltern lassen? Bestimmt nicht!

Jedes Tier weiß instinktiv ganz genau, was für seine Jungen gut oder falsch ist. Warum wollen Sie den Eltern Scharpf, die ich als sehr gute und instinktsichere Eltern kennengelernt habe, diesen klugen Urinstinkt absprechen und willkürlich die Verantwortung menschlich völlig unengagierten, rein akademischen Intellektualisten übertragen, die nachher, wie im Fall Kai Fischer, nur müde die Achseln zucken und gelangweilt fragen: „Na, und?“

Herr Richter, haben Sie Mitleid mit dem Kind und seinen Eltern und respektieren Sie das Recht der Eltern, die für ihr Kind selbst die besten Ärzte sind! 
Audiatur et altera pars!

Mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung

Ihr sehr ergebener
Dr. med. Ryke Geerd Hamer