Koch an VG Frankfurt
Anwaltskanzlei Koch
RA Koch . Grunthalplatz 13 . 19053 Schwerin
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Vorab per Fax! 069/13678521
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main
EILT
22.09.08
In der Sache
Dr. Hamer ./. Land Hessen
– 12 E 2640/07 (V) –
Hat das Gericht auf § 96 Abs. 1 S. 1 VwGO hingewiesen, wonach Beweis in der mündlichen Verhandlung zu erheben ist.
Die beantragte Beweisaufnahme vorab ist in geeigneten Fällen, wie u. E. hier, gem. § 96 Abs. 2 VwGO möglich.
Weiter spricht das Gericht kurz die Frage an, ob der Beweisantrag den Anforderungen an einen Beweisantrag nach § 86 Abs. 3 VwGO erfülle.
§ 86 Abs. 3 VwGO enthält aber keine Vorschrift über Anforderungen an einen Beweisantrag, sondern über Hinwirkungspflichten des Vorsitzenden.
Die Vorschrift dürfte also irrtümlich zitiert sein.
Welche Anforderungen an einen Beweisantrag oder welche Vorschrift meint das Gericht?
Koch
Rechtsanwalt
Historische Anmerkung von H. Pilhar (nicht mehr veröffentlicht auf seiner Webseite):
"Nachtigall, ick hör dir trapsen!"
Es soll also in der mündlichen Verhandlung am 29.10.2008 in Frankfurt von Richterin Öhm-Neidlein – in freier richterlicher Beweiswürdigung – der Beweisantrag abgelehnt werden?!
Erinnern Sie sich vielleicht an den Fall Angelo Amstutz? Der Bub war ein Parallelfall zu Olivia. Alles war bei dem Buben mit beidseitigen Wilmstumor so verlaufen, wie Dr. Hamer es bereits 9 Monate vorher vorausgesagt hatte. Mit dem Fall Angelo Amstutz hatten wir den Beweis in Händen, dass Dr. Hamer recht hatte und wir Eltern richtig entschieden hatten, die Chemotherapie und Bestrahlung abzulehnen und eventuell nur zu operieren.
Wir brachten diesen Fall samt OP-Befund und OP-Video als Beweisantrag ein – und er wurde vom Richter Jedlicka (Wr. Neustadt) in ebenfalls "freier richterlicher Beweiswürdigung" ABGELEHNT!
Nennt man so etwas nicht BEWEISMITTELUNTERDRÜCKUNG?!
(Wie Sie, verehrter Herr Leser, vielleicht ebenfalls wissen werden, wurde dieses Beweismittel dann BESEITIGT! Sprich, man hat Angelo am OP-Tisch Wochen nach unserer Verurteilung einfach verbluten lassen!)
Und jetzt soll eine solche Farce – zum x-ten Male – wiederholt werden?
Um Himmels Willen! In welcher Zeit leben wir eigentlich?
Dr. Hamer kämpft nun seit 27 Jahren alleine gegen diese Erkenntnisunterdrückung. Ich denke, es ist offensichtlich, dass er es nicht aus Profilierungssucht tut! Er tut es, um uns helfen zu können!
Sollten wir ihn dabei nicht endlich unterstützen? Wir werden uns diesem Beweisantrag jedenfalls sofort wieder anschließen. Helft mit!