Pilhar an Der Spiegel

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31. Dezember 2004

Betrifft:   Ihr Artikel vom 30.12.2004 – Habilitations-Irrsinn

URL: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,334865,00.html

OFFENER BRIEF

Sehr geehrte Damen und Herren!

Heute fällt uns Ihr Artikel über die Habilitationsverweigerung der Uni Münster in die Hände und wir Eltern von Olivia können uns der Parallelen zu dem Fall Dr. Hamer / Uni Tübingen nicht erwähren. Man braucht fast nur die Namen auszuwechseln! Wirklich lesenswert!

1981 reichte der Chirurge Laabs an der Uni Münster seine Habilitationsschrift über Therapiemöglichkeiten bei Knochenbrüchen ein, laut Ihrem obigen Artikel.

1981 reichte Dr. Hamer an der Uni Tübingen seinen Habilitationsschrift über seine Entdeckung ein, die Neue Medizin (Germanische Neue Medizin®). Diese Entdeckung beschreibt die Ursachen sämtlicher sog. Erkrankungen (nicht nur Krebs) und hat aufgrund des Wissens um die Ursache, die Therapie schlechthin, nämlich die ursächliche.

Als medizinische Laien möchten wir darauf hinweisen, dass Knochenbrüche bekanntlich von alleine heilen, wenn man von der unterstützenden Mechanik wie OP, Schiene und Gips einmal absieht. Während bei den sonstigen sog. Krankheiten nur dann Heilung einsetzt, wenn die Ursache (Konflikt) definitiv gelöst wird, der Betroffene also aktiv handelt und sein Leben ändert. Den Nutzen, den die Menschheit aus diesen Erkenntnissen ziehen könnte, wird beim Letzteren wohl einiges höher sein. Die gesamte Medizin würde es revolutionieren, das sagen viele Medizinprofessoren!

Seit 1981 verweigert die Uni Tübingen, trotz richterlicher Verurteilung usw., dem Dr. Hamer die Habilitation. Genauso lange wie es Dr. Laabs an der Uni Münster ergeht.

Herrn Laabs wird (lt. Ihrem Artikel) das berufliche Weiterkommen erschwert. Bei Dr. Hamer führte das Fehlverhalten der Uni Tübingen zum Approbationsentzug, zur Inhaftierung von 1997-1998 in Köln, zur medialen Verleumdung („selbsternannter Wunderheiler“), zum Exil in Spanien und zur neuerlichen Verhaftung in Frankreich – um nur die markantesten „Höhepunkte“ zu nennen.

Wie kommt es aber, dass Sie im Fall Laabs pro und im Fall Hamer immer nur kontra schreiben – und das seit Jahren? Sie maßen sich hierbei eine Kompetenz an, die es zu hinterfragen gilt und den eigentliche Grund unseres Schreibens darstellt.

Und Sie selbst liefern uns einen Hinweis mit Ihrer Titelseite vom 22.11.2004!

Ist es richtig, dass es sich hierbei um ein Logensignal (Fingerzeig) handelt, mit der Bedeutung: „Im Sinne der Loge“?

Ist es richtig, dass die meisten Uni-Rektoren und die meisten Zeitungs-Redakteure Logenmitglieder sind und im Geheimen im Sinne der Loge (am Tempel Salomons) arbeiten?

Ist es richtig, dass DER SPIEGEL „Im Sinne der Loge“ arbeitet und eben gegen Dr. Hamer schreiben muß?

Ist Ihr Chefredakteur Logenmitglied?

Mit freundlichen Grüßen

Die Eltern von Olivia


Habilitations-Irrsinn

DER SPIEGEL 30.12.2004, 13.38 Uhr,  PDF

64 Jahre und beinahe Privatdozent

In diesem Leben werden Walter Laabs und die Mediziner an der Uni Münster keine Freunde mehr. Schon 23 Jahre lang kämpft der Chirurg gegen die Fakultät um seine Habilitation. Nun hat er in einer absurden Prozess-Serie abermals gewonnen - aber seine Kontrahenten bleiben störrisch.

Von Jochen Leffers

Das dürfte in der Geschichte der deutschen Universitäten einzigartig sein: Seit 1981 ringt Walter Laabs, medizinischer Direktor des Rehazentrums Wilhelmshaven, um seine Habilitationsurkunde. 13 Verfahren musste er nach Angaben seines Anwalts vor Gericht ausfechten und hat sie allesamt gewonnen. Dennoch spielt das Universitätsklinikum Münster ausdauernd auf Zeit. Die medizinische Fakultät hielt die Leistungen von Laabs nicht für ausreichend und verweigert ihm die Habilitierung - und auch nach ihrer jüngsten Schlappe vor Gericht ist offen, wie es weitergeht.

Fährtenlesen an der Uni Münster: Wo geht's hier zur Habilitation? Foto: DDP

Letzte Woche hat Walter Laabs, inzwischen 64 Jahre alt und kurz vor der Pensionsgrenze, vor dem Verwaltungsgericht Münster die Lehrberechtigung erstritten. Die Fakultät wurde verpflichtet, dem Chirurgen die Habilitationsurkunde auszuhändigen. Die Urteilsbegründung ist ungewöhnlich harsch: Der Habilitierungsausschuss habe das Verfahren "in rechtswidriger Weise" fast ein Vierteljahrhundert hinausgezögert und Laabs so die Möglichkeiten beruflichen Fortkommens vorenthalten. Sein Anspruch auf ein faires, zügiges und geordnetes Verfahren sei fortwährend verletzt worden (Aktenzeichen: 10 K 871/02).

Damit stellte das Gericht klar, dass eine Fakultät kein Golfclub ist, der nach eigenen Gusto entscheiden kann, wer Mitglied wird. Um eine Habilitierung abzulehnen, braucht eine Universität gute Gründe - und daran haperte es nach Überzeugung der Münsteraner Richter. Sie lasen der Fakultät schon mehrfach die Leviten. Allein: Es nützte nichts. Die Medizinfakultät fand immer wieder einen Kniff, das Habilitierungsverfahren weiter zu verschleppen.

Eine schier unendliche Wissenschaftsposse

Es begann 1981, als Laabs seine Habilitationsschrift über Therapiemöglichkeiten bei Knochenbrüchen einreichte. Der damals 42 Jahre alte Mediziner wollte sich als externer, also nicht an der Universität Münster beschäftigter Kandidat habilitieren, statt sich im Klinikum hochzudienen. Doch die Fakultät lehnte es - offiziell aus Qualitätsgründen - ab, das Habilitationsverfahren fortzusetzen. Und tat es seitdem wieder und wieder und wieder. Der Chirurg gab sich damit nicht zufrieden. Nach seiner Überzeugung genügte die zudem mehrfach nachgebesserte Habilschrift den wissenschaftlichen Anforderungen. Er machte das Verfahren um die Lehrberechtigung zu einer Frage der Ehre und trug den Zwist vor Gericht aus.

Laabs Rechtsanwalt Raimund Wimmer sagt: "Das war das längste Verfahren, das ich als Rechtsanwalt betreut habe." Laabs habe sich stets durchgesetzt. Trotzdem verweigerte die Medizinfakultät ihm viele Jahre lang den Probevortrag, der zur Habilitierung gehört. Im Dezember 2002 schließlich verpflichtete das Verwaltungsgericht Münster die Fakultät, Laabs binnen vier Monaten zum Habilitationsvortrag mit anschließendem Kolloquium zu laden - damit er "somit die Möglichkeit erhält, noch vor Erreichen seiner Altersgrenze den Vortrag halten zu können".

Damit war die Münsteraner Posse noch lange nicht vorbei. Nachdem ein Termin geplatzt war, sollte der Vortrag am 22. April 2004 endlich stattfinden, doch nicht einmal ein Drittel der 141 stimmberechtigten Mitglieder des Habilitationsausschusses erschien - deutlich zu wenig für die Beschlussfähigkeit. Daraufhin drohte das Verwaltungsgericht der Fakultät das höchstmögliche Zwangsgeld von 10.000 Euro an, weil die Richter nach der Vorgeschichte "den Eindruck gewonnen haben, die Fakultät und/oder deren Mitglieder versuchen mit allen Mitteln, berechtigte Ansprüche des Klägers bis zu dessen Erreichen der Altersgrenze zu torpedieren". So sollte die Fakultät lernen, dass auch sie "an Recht und Gesetz gebunden" sei.

Begründung: Kandidat nicht auf dem neuesten Stand

Ende Mai dann der erneute Versuch des Habilitationsvortrags - tatsächlich kamen 101 Fakultätsmitglieder. Und lehnten den Vortrag mit überwältigender Mehrheit ab: Der Kandidat sei nicht auf dem neuesten Wissensstand, seine Ausführungen beruhten auf Erkenntnissen aus den frühen achtziger Jahren.

Nach 23 Wartejahren klingt diese Begründung eigenwillig bis verwegen - auch in den Ohren der Verwaltungsrichter. Sie machten deutlich, dass kein Prüfling sein Wissen über Jahrzehnte immer wieder auffrischen muss. Mit Blick auf das überlange Procedere verdonnerte das Gericht die Fakultät, dem Mediziner die Habilitationsurkunde und damit die Ernennung zum Privatdozenten auszuhändigen.

Nach Angaben des Rechtsanwalts Raimund Wimmer, der den Münsteraner Gerichtsbeschluss als "vernichtend" einstuft, warteten der Dekan und der Prodekan der Fakultät die Urteilsverkündung gar nicht mehr ab, sondern verließen den Saal schon vorher. Sie ahnten wohl, wie das Verfahren ausgehen würde - nämlich so wie all die Verfahren zuvor.

"Unsere Messlatte liegt sehr hoch"

Eine Sprecherin des Universitätsklinikums verteidigte indes die Entscheidungen der Fakultät: Weder die schriftliche Arbeit noch der mündliche Vortrag hätten den Qualitätskriterien genügt, "unsere Messlatte liegt sehr hoch". Die Fakultät werde die Urteilsbegründung abwarten und dann eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht prüfen. "Ich gehe davon aus, dass die Sache noch nicht zu Ende ist", so die Sprecherin.

Voraussichtlich im Januar verschickt das Gericht die schriftliche Urteilsbegründung, dann bleiben der Fakultät einige Wochen Zeit für die Berufung, bis zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts können also weitere lange Monate verstreichen - unangenehme Aussichten für Walter Laabs. "Jetzt geht es hauptsächlich um seine Rehabilitation", so Anwalt Wimmer. Denn theoretisch Recht zu bekommen, nützt Laabs praktisch nicht mehr viel: Um Professor zu werden, ist es ohnehin längst zu spät. Und auch als Privatdozent erreicht man mit 65 Jahren in aller Regel die Altersgrenze.

Die Arbeitsgruppe der Germanischen Heilkunde wünscht Ihnen frohe Wintertage!
Frohe Wintertage!
ARCHIV - 2004
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