Uni Tübingen - Rektor Schaich
DER REKTOR
EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT TÜBINGEN
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Eberhard Schaich
Tübingen, 30. November 2004
Schreiben in Angelegenheiten des Dr. Ryke Geerd Hamer
Sehr geehrter Herr ....,
Wegen der Vielzahl der an mich gerichteten, teils gleichlautenden Schreiben beantworte ich diese dadurch, dass ich auf einige der am häufigsten vorgetragenen Vorhaltungen eingehe.
- Das Habilitationsverfahren von Dr. Hamer steht in keinem Zusammenhang mit seiner Verhaftung und auch nicht mit dem Entzug seiner Zulassung als Arzt.
- Es würde gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Dr. Hamer verstoßen, wenn die Universität Tübingen öffentlich darlegen würde, weshalb sein Habilitationsverfahren derzeit ruht. Die Universität Tübingen hat in einer Klageerwiderung vom 04.06.2003 gegenüber dem Verwaltungsgericht Sigmaringen die Gründe hierfür dargelegt.
- In einem Habilitationsverfahren ist es nicht Aufgabe der Fakultät, Gedankengebäude und Hypothesen experimentell zu überprüfen. Vielmehr ist es Aufgabe des Habilitanten, Experimente präzise und umfassend nachvollziehbar darzustellen und in Bezug zu anderen relevanten wissenschaftlichen Befunden zu setzen.
- Dr. Hamer hat die ihm gebotene Chance einer experimentellen Überprüfung seiner Theorie durch Mitglieder der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nicht wahrgenommen, wie sich aus einem – Herrn Dr. Hamer bekannten – Schreiben des ehemaligen Dekans der Medizinischen Fakultät dieser Fakultät, Professor Dr. Dr. Pfitzer, vom 16.12.1993 an das Bundesministerium für Gesundheit ergibt.
- Professor Voigt sind keine der ihm zugeschriebenen Aussagen aus dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen im Jahr 1986 erinnerlich. Art, Inhalt und Diktion der ihm unterstellten Aussagen lassen ihm seine Urheberschaft als unwahrscheinlich erscheinen.
Ich hoffe, dass ich hiermit zur Klärung beitragen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Eberhard Schaich
Pilhar an Schaich
Sehr geehrter Herr Rektor!
Leider müssen wir Eltern von Olivia Ihnen die Hoffnung zerstören, mit Ihrem Schreiben auch nur eine winzige Kleinigkeit zur Klärung der Angelegenheit beigetragen zu haben.
Im Gegenteil haben Sie wieder einmal mehr unter Beweis gestellt, daß die Universität Tübingen weiter an der Unterdrückung der Germanischen Neuen Medizin® von Dr. Hamer festhält.
Die Universität Tübingen und mit Ihr die Rektoren, Dekane und Professoren der Jahre seit 1981 bis heute, haben versagt und versagen weiterhin. Die Uni Tübingen wird in die Geschichte eingehen als die unrühmlichste aller Universitäten Deutschlands.
Glauben Sie wirklich, Sie könnten dem sich nun entfesselnden Sturm der Entrüstung noch Einhalt gebieten? Mit diesem Schreiben?!
Zur Klärung beitragen können Sie, indem Sie anbieten – egal ob es in der Habilitationsordnung vorgesehen ist oder nicht –
- DIE Germanische Neue Medizin® AUFGRUND DER VIELEN VERIFIKATIONEN ALS RICHTIG ANZUERKENNEN
- DIE Germanische Neue Medizin® VERSUCHEN ZU WIDERLEGEN
Ihr Verhalten, sehr verehrter Herr Rektor,
- ist Feigheit vor dem wissenschaftlichen Gegner,
- kostet täglich über 1000 Krebspatienten allein bei uns im deutschsprachigen Raum das Leben,
- hält Dr. Hamer weiterhin im Gefängnis.
Sie übersehen anscheinend die Betroffenheit der Menschenmassen! Die Gesundheit geht uns alle an!
Wir machen Sie verantwortlich
- für diese Erkenntnisunterdrückung der wohl bedeutendsten Entdeckung der Menschheit,
- für die Millionen und Abermillionen Krebstote weltweit seit der Entdeckung der Germanischen Neuen Medizin® 1981,
- für die Inhaftierung von Dr. Hamer und den daraus für die Menschheit entstehenden Schaden. Dr. Hamer entdeckt in einem Jahr mehr Zusammenhänge als die Ärzteschaft der Schulmedizin in vielen Generationen.
mit freundlichen Grüßen