Haftstrafe gegen Hamer
Der Standard, Sa/So 3./4. Juli 2004
Drei Jahre für umstrittenen Krebsmediziner
Chambéry – Der selbsternannte Krebs-Heilpraktiker Geerd Hamer ist in Frankreich wegen Betruges und illegaler Ausübung der Medizin zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Berufungsgericht in Chambéry (Savoyen) hat mit diesem Urteil am Donnerstagnachmittag das Strafmaß der ersten Instanz verschärft. Im März 2000 war Hamer zu 18 Monaten Haft, davon neun auf Bewährung, verurteilt worden.
Geklagt hatten Angehörige mehrerer gestorbener Patienten des ehemaligen Mediziners, die seinen Methoden gefolgt waren und die schulmedizinischen Krebsbehandlungen abgebrochen hatten.
Hamer war bereits 1995 wegen umstrittener Heilmethoden in die Schlagzeilen geraten, als er lange Zeit die medizinische Behandlung des krebskranken Mädchens Olivia Pilhar aus Niederösterreich verhindert hatte.
Die nun 15-Jährige gilt aus medizinischer Sicht als geheilt, eine STANDARD-Nachfrage bei Erika Pilhar zum Gesundheitszustand ihrer Tochter Olivia ergab die knappe Auskunft: "Im Allgemeinen ganz gut." Erika Pilhar beklagt aber, es werde immer einseitig negativ über Geerd Hamers so genannte Neue Medizin berichtet. Ihr Mann Helmut Pilhar veranstaltet Vortragsreihen über diese Heilmethoden.
Hamer selbst ist in Deutschland bereits wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz verurteilt worden und darf auch in Österreich nicht praktizieren. (dpa)