Winkler an Obersten Sanitätsrat
Winkler Josef
Tannberg 33
5221 Lochen
Tel./Fax 07745/8579
An die Koordinationsstelle für den
Obersten Sanitätsrat
im
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Abt. VIII/B/1
Radetzkystraße 2
1031 Wien
Lochen 7.11.2001
GZ 20.0301/38- VIII/B/1/01 „Neue Medizin”
Sehr geehrte Damen und Herren!
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 19.10.2001.
Handelt es sich bei dem genannten Gutachten aufgrund dessen entschieden wurde, dass die „Neue Medizin“ nicht als schulmedizinisch anerkannte Methode bewertet werden kann, um jenes aus dem Jahr 1993 auf das auch im Schreiben des Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen vom 27. Juli 2001 GZ: 205.91210-VIll/B/11A/01 an das Amt der OÖ Landesregierung betreffend Theorien zur Krebsbehandlung von Dr. Ryke Geerd Hamer bezug genommen wurde, oder wurde aufgrund des im Schreiben vom 6.3.2001, GZ: 20.030/11-VIII/1/01 genannten neuen Expertengutachtens entschieden?
In Ihrem Schreiben heißt es, dass die „Neue Medizin“ nicht als schulmedizinisch anerkannte Methode bewertet werden kann, weil dem OSR keine Studien vorliegen, die die Wirksamkeit eindeutig bestätigen.
Da dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen die zahlreichen wissenschaftlichen Bestätigungen der „Neuen Medizin“ vorliegen, auch die Studie aus dem staatlichen Krebsbehandlungszentrum Villejuif bei Paris, die die Wirksamkeit der „Neuen Medizin“ bestätigt, muss leider zur Kenntnis genommen werden, dass das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen weiterhin, offenbar unter dem Druck der (Pharma-Lobby) Richtlinien der EU-Kommission zur Angleichung der einschlägigen Rechtsvorschriften über „Arzneispezialitäten“, die besagen, dass die öffentliche Gesundheit mit Mitteln erreicht werden muss, die die Herstellung der pharmazeutischen Erzeugnisse nicht hemmen können -und die Anwendung der „Neuen Medizin“ die Herstellung der pharmazeutischen Erzeugnisse tatsächlich hemmen könnte, den „Boykott dieser ursächlichen, kostengünstigen und humanen Behandlungsmethode“ unterstützt und befürwortet.
Artikel 7 der Patientencharta (Vereinbarung zur Sicherung der Patientenrechte) besagt, dass Diagnostik, Behandlung und Pflege entsprechend dem jeweiligen Stand der Wissenschaften bzw. nach anerkannten Methoden zu erfolgen haben. Das Gutachten aus dem Jahr 1993, auf das im Schreiben des Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen vom 27. Juli 2001 GZ: 205.91210-VIII/B/11A/01 an das Amt der OÖ Landesregierung betreffend Theorien zur Krebsbehandlung von Dr. Ryke Geerd Hamer bezug genommen wurde, ist nicht aktuell, entspricht also nicht den gesetzlichen Anforderungen, denn 1997 ergab eine Studie die Wirksamkeit der „Neue Medizin“ und 1998 wurde die „Neue Medizin“ von der Universität Trnava/Bratislava bestätigt. Die genauen Protokolle dieser Überprüfung und die zahlreichen Bestätigungen der „Neuen Medizin“ sind im Buch von Dr. Therese von Schwarzenberg „Krebs heilende Krankheit?“ nachzulesen.
Zu Studien, die die Wirksamkeit der „Neuen Medizin“ beweisen:
Marc Frechet war von Prof. Mathe, aus dem staatlichen Krebsbehandlungszentrum Villejuif bei Paris, beauftragt worden, festzustellen, wie viel Patienten, der nach den bisher anerkannten Methoden der Medizin aussichtslosen Krebspatienten denn sterben, wenn man „gar nichts macht“, Marc Frechet erklärte den Patienten, meist inkurablen Patienten, die „Neue Medizin“. Diese Studie ergab, dass 85% derjenigen überlebten, großteils sogar ohne Nebenwirkungen und bei Wiedererlangung der vollen Lebensqualität, die allein die „Neue Medizin“ in Anspruch nahmen.
Da u.a. diese Studie die Wirksamkeit der „Neuen Medizin“ eindeutig bestätigt, daher die Entscheidung des OSR vom 12.5.2001 von offensichtlich nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Voraussetzungen ausgegangen ist, das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen bis heute keine wissenschaftliche Arbeit nennen konnte, die die Erkenntnisse der „Neuen Medizin“ ernsthaft bestreitet, oder grundsätzliche sozialethische Bedenken gegen diesen neuen Ansatz in der Krankenbehandlung anführt, sollte die Entscheidung des OSR vom 12.5.2001 noch einmal überprüft werden.
Ich beantrage hiermit unverzüglich eine neuerliche Befassung des OSR mit der „Neuen Medizin“.
Mit freundlichen Grüßen