Oberster Sanitätsrat an Winkler
OBERSTER SANITÄTSRAT
BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Herrn Josef Winkler
Tannberg 33
5221 Lochen
Wien, 19. Oktober 2001
GZ: 20.030/38-VIII/B/1/01
Betreff: Ihr Antrag bezüglich „Neue Medizin“
Sehr geehrter Herr Winkler!
Bezugnehmend auf Ihr o.a. Schreiben teilt die Koordinationsstelle des Obersten Sanitätsrat im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen folgendes mit:
Der Oberste Sanitätsrat hat sich in seiner 5. Vollversammlung am 12.05.2001 mit der „Neuen Medizin“ auseinandergesetzt. Aufgrund eines Gutachtens sowie der Beratungen stellt der Oberste Sanitätsrat fest, dass die „Neue Medizin“ nicht als schulmedizinisch anerkannte Methode bewertet werden kann, weil noch immer keine Studien vorliegen, die die Wirksamkeit eindeutig bestätigen.
In der Hoffnung Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister
i.V. JENTZSCH
Für die Richtigkeit der Ausfertigung: