Sozialversicherung an Stadler
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER
Wien, 27. Februar 2001
ZI. 32-54.103/01 Ch/Mm
Herrn
Alfred Stadler
Badstraße 7
3243 St. Leonhard a. F.
Betrifft: Neue Medizin - Kostenübernahme durch die Krankenversicherung
Bezug: Ihr Schreiben an Präsident Sallmutter vom 1. Februar 2001
Sehr geehrter Herr Stadler!
Der Leistungsumfang der sozialen Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt. Demnach hat die soziale Krankenversicherung die Kosten nur für derartige Behandlungsmethoden zu übernehmen, die wissenschaftlich anerkannt sind.
Ob eine Methode wissenschaftlich anerkannt wird, hat der beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen angesiedelte „Oberste Sanitätsrat“ zu prüfen. Eine derartige Entscheidung bezüglich der „Neuen Medizin“ von Dr. Hamer gibt es nicht. Eine Kostenübernahme durch die soziale Krankenversicherung ist daher nicht möglich.